Darf man unter 18 J. hochprozentigen Alkohol besitzen?

4 Antworten

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Hallo Specht,

Der Besitz ist nicht strafbar, jedoch dürfte der Besitz gar nicht zustande kommen. Hallo, Deutsches Gesetz :D

Das Jugendschutzgesetz bestimmt im § 9, dass die 'Abgabe' von Alkohol an Jugendliche (bleiben wir mal bei den unter 16-Jährigen) 'in der Öffentlichkeit' verboten ist und ihnen der Konsum dort auch nicht gestattet werden darf.

Die 'Abgabe' beinhaltet zunächst, dass niemand ihnen diesem Alkohol geben darf. Das beschränkt sich nicht auf das Verkaufen und auf Gaststätten. Auch das Mittrinken lassen könnte darunter fallen. Das gilt aber nur in der 'Öffentlichkeit'. Wichtig ist hierbei, dass dieses Gesetz die Jugendlichen schützen soll und nicht bestrafen. Die Strafe trifft - z.B. in Form eines Bußgeldes - den, der den Alkohol abgibt, nicht aber den Jugendlichen.

Außerdem darf den Jugendlichen der Verzehr nicht 'gestattet' werden. Das ist eine Handlungsanweisung an diejenigen, die überhaupt das Recht und die Möglichkeit haben, dagegen einzuschreiten. Die müssen dann auch. Das wären Polizisten, Beamte der Ordnungsämter, ggf. der Jugendämtler usw. aber auch alle, die auf öffentlichen Flächen das 'Platz-Recht' ausüben. Der zufällige Passant hat Anderen aber keine Weisungen zu erteilen.

Die dazu befugten Personen dürfen - und müssen - den Alkohol auch einziehen. Da trinkende Jugendliche auch eine Störung der 'Ordnung' darstellen können, sind auch Platzverweise möglich (gilt auch für Erwachsene). Wenn es irgendwie nötig ist, wird ein Polizist den Jugendlichen auch mitnehmen dürfen.

Der Jugendliche ist aber niemals Beschuldigter. Er ist schlimmstenfalls Zeuge. Der Polizei gegenüber ist Niemand zu irgendwelchen Aussagen verpflichtet. Anders sähe das aber aus, wenn der Jugendliche später als Zeuge z.B. gegen einen Kiosk- oder Ladenbetreiber von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vorgeladen wird. Dann wäre er zur Aussage verpflichtet. Das kommt aber wohl kaum vor.

Wegschütten dürfen sie deinen Alkohol übrigens nicht, höchstens konfiszieren.

LG, Balu

DH - Na das ist doch mal eine Antwort die einen "fetten" Stern verdient hat !!! Ausführlich und verständlich, Danke !

So lange du ihn nur sammelst wird keiner was dagegen haben. Trinken gar nicht oder erst mit 18. Kaufen kannst du Ihn nicht das weißt du hoffentlich.

Doch die Polizei hat meine Flasche ausgegossen und meinte ich bekomme eine Anzeige. (Das ist doch mein Eigentum gewesen) und ich habe es nicht gekauft.

Nein, der Kauf allein ist schon ab 18 aber Bier darfst du sammeln, wenn du 16 bist.

Ist es nicht so, dass ein Minderjähriger keinen Alkohol kaufen darf, sondern so, dass der Verkäufer keinen Alkohol and Minderjährige weitergeben darf :-)

@BaluDerTanzbaer

Ich rede nicht vom Verkauf der Flaschen, sondern vom** Besitz** !!!

Aber es gibt doch die ganz kleinen Fläschchen, die auch nicht ???

Nein der Besitz der Flasche unter 18 ist nicht gestattet aber wenn juckt das. Ich sammelte früher auch gerne Flaschen bis Jahr 2000 und dann haben wir die Leergetrunken.

Und was ist mit den kleinen Fläschchen ?

@Specht

Es ist Egal wie groß die Flasche ist es geht um den Inhalt der Flasche. Abgesehen davon trank ich Alkohol ab den 10 Lebensjahr aber nur Wein zum Mittag.