Wie kann jemand Drogen konsumieren ohne sie vorher zu besitzen?

11 Antworten

Ganz einfach: sofern du nicht die tatsächliche Willens oder Verfügungsgewalt über die Drogen hattest, hast du sie nicht besessen.

In dem Fall ist es als Selbstschädigung straffrei.

Sofern du sie aber tatsächlich besitzt wird dir ein schädliches handeln im Bezug auf die Allgemeinheit vorgeworfen

Zb .

Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus. Besitzwille und Besitzbewusstsein müssen darauf gerichtet sein, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.10.2009, 4 St RR 143/09 und BGHNStZ-RR 2008, 54/55 m. w. N.). Wer nur konsumiert, ohne tatsächliche Verfügungsgewalt zu erhalten, wird nicht Besitzer und ist auch nicht des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar.

https://www.rgra.de/konsum-strafbar/

Selbes Spiel sollte es Anzeichen dafür geben , dass du Drogen genommen hast oder ein positiver Drogentest ohne dass du gegen andere Gesetze verstoßen hast ( zb fahren unter Alkoholeinfluss ) sondern einfach nur Drogen genommen - dir kann aber kein Besitz nachgewiesen werden : es werden also keine weiteren Drogen o.ä bei dir gefunden .

Somit hast du sie zwar konsumiert dir kann aber kein Besitz nachgewiesen werden

Problematisch wird es dann allerdings eben bei anderen Dingen wie schon gesagt

Fahren unter Drogeneinfluss oder zu früh nach dem Konsum wieder hinter das Steuer gesetzt - die Drogen waren also im Körper noch nicht restlos abgebaut usw also Dinge die du unter oder nach reinem Konsum tust können aufgrund des Konsums dann jedoch definitiv geahndet werden

Das ist ein Denkfehler. Es geht nicht darum, ob in der Lebenswirklichkeit das eine nicht ohne das andere geht, sondern dass auf der rechtlichen Ebene nur das eine strafbar ist.

Besitz heißt nicht das man das Zeug lediglich in der Hand haben muss.

Die (Straf-) Juristen reden bei Besitz von einer „auf dauer ausgelegten Sacherrschaft“

Wenn du also nur ein fremdes Tütchen in die Hand nimmst um es rauchen, ist das kein Besitz.

Nur zurück oder weiter geben darfst du das Teil dann nicht. Weil dann ist es „Abgabe“

Besitz ist nicht Konsum

Besitz kann auch veräußert, verkauft werden.

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Konsumieren kann man auch ohne Besitz, indem z.B. Drogen eingeflößt, zum Konsum hingehalten usw. werden.

Das geht ganz einfach:

Wir sitzen zusammen im Kreis und ein Joint geht rum.

Ich ziehe daran, also konsumiere ich, aber es ist nicht meins.

Bascharl  30.03.2022, 16:43

cool