Wie kann ich mich wehren gegen mein ex-Mann und Familie?

6 Antworten

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Sperre die Nummer.

Lass dich nicht unter Druck setzen. Bis jetzt ist es ohne den Vater gegangen, da muss sich nichts ändern.

Gute Technik ist Platte mit Sprung:

Nein ich will mich nicht mit euch an einen Tisch setzen... Nein ich will mich nicht mit euch an einen Tisch setzen.. Nein ich will mich nicht mit euch an einen Tisch setzen..

Du musst dich nicht erklären.

Wenn deine Kinder mit dem Vater Kontakt haben sollen, müssen sie das selber wollen.

wushelse  31.12.2019, 17:39

sie wird sich an einen tisch setzen müssen oder es kann sie das sorgerecht kosten.

Wie könnt ihr denn ein gemeinsames Sorgerecht haben, wenn er nicht mal Unterhalt zahlt?

An deiner Stelle würde ich mal zu einem Anwalt für Familienrecht gehen, das wirst du wohl sowieso müssen, wenn du das klären willst. Falls du dir das nicht leisten kannst, gibt es auch Prozesskostenbeihilfe.

Also der 18 Jährige kann das selber entscheiden.

Der 12 Jährige ist das prob.

Beantrage das alleinige Sorgerecht.

Ansonsten sag der guten Dame, es sind nicht deine Kinder. Nicht dein Blut.

Kümmere dich um deine Kinder und dein Blut.

das 18 jährige kind kann für sich selbst entscheiden ob es kontakt zu seinem vater möchte oder nicht. für das 12 jährige kind hat der vater umgangsrecht und dies musst du gewähren. du kannst ihn also nicht los werden. es empfiehlt sich hier eine gemeinsame mediation zu beginnen und über einen beginnenden umgang im betreuten rahmen nachzudenken, indem vater und kind sich kennenlernen können.

so dies vaters wunsch ist, kann er schon mal eine eltern- oder väterinitiative raussuchen und gemeinsame elterngesprächstermine vereinbaren. die finden erstmal ohne kind statt um erstmal den rahmen abzustecken. danach vereinbart kv termine für sich und das kind und trifft sich dort mit seinem kind. die next ist dabei völlig außen vor. es wird ein paar treffen dort geben und dann geht die sache in normalen umgang über.

wie es dann weitegeht wird sich zeigen.

Wende Dich ans Jugendamt und bitte um Unterstützung. Zahlt er denn inzwischen Unterhalt? Das bald 18 jährige Kind kann selbst entscheiden, ob es Kontakt will. Unterhalt bis zum Ausbildungsende muß er trotzdem bezahlen. Allerdings muss das Kind dann selbst klagen.