Schenkung an zweite Ehefrau von Kindern erster Ehe anfechtbar?

4 Antworten

Die 10 Jahre sind keine Anfechtungsfrist, sondern die Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html

Gilt die 10-jährige Verjährungsfrist der Anfechtbarkeit der Schenkung gegenüber den Kindern erster Ehe ab dem Zeitpunkt der Schenkung oder ab dem Zeitpunkt des Todes des Mannes?

Dazu sagt der Gesetzestext eindeutig:

Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Bezüglich des Hauses wäre eine Möglichkeit die Frau als Vorerben und die Kinder als Nacherben des Hauses einzusetzen. In diesen Fall müßten die Kinder das Nacherbe ausschlagen um an den Pflichtteil verlangen zu können. Die Frage ist allerdings, ob sich das für die Kinder wirtschaftlich lohnt. Insbesondere, wenn die Ehefrau schon ein höheres Alter erreicht hat.

weil sie die Pflichtteile der Kinder erster Ehe nicht ohne Verkauf des Hauses auszahlen könnte, will der Mann das gesamte Haus seiner zweiten Ehefrau überschreiben.

Grundsätzlich kann die Ehefrau die Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Zahlung eine unbillige Härte, wäre. Allerdings wäre hier zu versuchen, einen Kredit auf das Haus aufzunehmen.

Sofern der Ehemann noch nicht allzu alt ist, wäre auch eine Absicherung durch eine Risikolebensversicherung möglich. Hierbei ist darauf zu achten, das die Frau der Versicherungsnehmer und der Mann die versicherte Person ist.

Nochmal zusammengefasst: Wenn der Mann seinen Kindern aus 1. Ehe möglichst nichts hinterlassen möchte hat er keine Möglichkeit - außer es 10 Jahre nach seinem Ableben herauszuzögern?

Oder mal andersrum. Scheidungsrecht vor 1976. Paar lässt sich scheiden.SIE wurde schuldhaft geschieden wegen "böswilligen Verlassens", bekommt Sorgerecht und die zwei Kinder, er den ganzen Rest. Mann heiratet neu, neues Kind aus 2. Ehe. Neue Frau ist "nur" Hausfrau, Neues Kind ist psychisch labil. Mann will möglichst alles der neuen Familie hinterlassen. Ehemaliges, schönes altes Baunernhaus mit großem Grundstück wurde inzwischen verkauft und neues spießiges 08/15-Klinkerhaus mit Minigarten gekauft. Ein Kind aus erster Ehe wurde schon vor Jahren "abgespeist" und hat auf Erbe verzichtet. Anderes Kind aus erster Ehe fürchtet (inzwischen auch Mutter - Mutter des einzigen Enkels des Mannes) nun (da kürzlich um Geld gebeten und angeblich NICHTS da wäre; 50 Euro wurden in die Hand gedrückt), dass bereits das ganze Vermögen an die neue Frau übergegangen ist. Wie soll sich nun das Kind aus erster Ehe, dass eigentlich noch Anspruch auf Erbe vermuten könnte, verhalten? Eine Summe zum Auszahlen vorschlagen? Gibt es ein Recht, das Vermögen schätzen zu lassen?

die Schenken geht nicht mehr in die Erbmasse ein, wenn 10 Jahre zwischen Schenkung und todeszeitpunkt vergangen sind.

wie sollen sonst die 10 Jahre gerechnet werden? verstehe nicht, wie es ab dem Zeitpunkt des Todes gemeint sein soll?

ich verschenke mit 20 einer Freundin ein Auto, sterbe mit 70 und erst, wenn dann 10 Jahre vergangen sind, darf das Auto in die Erbmasse fließen?

die Schenkung kann nicht angefochten werden. zum Schenken hat man alles recht der Welt und wenn die Schenkung 10 Jahre vor Todeszeitpunkt stattgefunden hat, fließt sie auch nicht mehr in die Erbmasse mit ein.

Anders sieht es aus, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung verstirbt, dann gehört die Schenkung zur Erbmasse. Dann kann es unter Umständen also auch dazu kommen, dass bei Auszahlung der Pflichtteile das Haus zwangsversteigert werden muss.

Ich frage deshalb, weil in BGB §2325 Abs. 3 (letzter Satz) steht: "Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe."

Und die Ehe endet ohne vorherige Scheidung ja mit Tod eines Ehegatten. Demnach sollte die Verjährungsfrist auch erst dann anfangen zu laufen?

@d1ingd0ng

hast Recht, ich dachte jetzt ausschließlich an Schenkung an Dritte.

aber auch das ist heilbar, indem er sich von seiner jetzigen Frau scheiden lässt.

@fraggle16

Nein, denn dann erhält er aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Hälfte des Zugewinns und steht nun geschieden, aber nach wie vor mit einem halben Haus da...

@d1ingd0ng

wer steht mit einem halben Haus da?

hier geht es um eine Scheidung um Kinder 1. Ehe zu enterben, nicht, um seine Frau loszuwerden.

wenn ihm tatsächlich durch das Scheidungsgericht wieder eine Hälfte des Hauses zugesprochen werden sollte, kann er es immer noch seiner Ex-Frau zurückschenken und die 10 Jahresfrist gilt dann trotzdem ab Schenkung, da die Personen nicht mehr im Stand der Ehe sind.

@fraggle16

Die Ehe sollte nach Möglichkeit nicht geschieden werden. Die Frage ist und war: Können die Kinder des Mannes aus erster Ehe ihren Pflichtteil aus dem Eigentum seiner zweiten Ehefrau erfüllen lassen und wenn ja: Ab wann sind eventuelle Ansprüche verjährt?

@d1ingd0ng

Können die Kinder des Mannes aus erster Ehe ihren Pflichtteil aus dem Eigentum seiner zweiten Ehefrau erfüllen lassen

Ja, wie kommentiert, aus dem abgeschmolzenen Übertragungswert im Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach Übertrag (nach 6 Jahren verstorben 24,5% des Verkehrswertes) aber u, U, erst 10 Jahre nach dem Tod des Ehemannes ausbezahlkt verlangen (Stundungsrecht)

Ab wann sind eventuelle Ansprüche verjährt?

Nach 10 Jahren ab Übergang

wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung verstirbt, dann gehört die Schenkung zur Erbmasse.

Falsch, der degressive Schenkunswert wird den Nachlass hinzugerechtnet, nicht das Haus.

Pflichtteils(ergänzungs)anspruch meint immer nur einen Anspruch in Geld :-)

G imager761

@imager761

ich glaube nicht, dass der Fragesteller oder irgendeiner der Kommentatoren das infrage gestellt hat @imager. dass das Haus letztendlich zu Masse gemacht werden muss, wenn mehrere Erben daran beteiligt werden (müssen), ist doch klar.

und das andere @d1ingd0ng. die ansprüche sind nach zitiertem Paragraphen 10 Jahre nach Ableben verjährt.

aber welches Ziel soll denn der zukünftige Erblasser mit der Schenkung verfolgt haben, wenn eben gerade nicht die Kinder aus 1. Ehe pflichtteilsmäßig von dem Haus auszuschließen???

@fraggle16

@ fraggle / @ imager:

Richtig, das gewünschte Ziel ist, die Kinder aus erster Ehe möglichst wenig erben zu lassen. Da die Pflichtteile der Kinder durch Ehevertrag nicht effektiv berührt werden können, wäre eine Möglichkeit, das Vermögen des Mannes und damit die mögliche Erbmasse zu Lebzeiten zu verringern, ohne dass das Vermögen der zweiten Ehefrau entzogen wäre.

Wie ist nun BGB §2325 Abs. 3 (letzter Satz) zu beurteilen? Begönne die Verringerung des Schenkungswertes erst mit dem Ende der Ehe (also mit dem Tod des Mannes), wäre das Ergebnis dasselbe, da die Kinder aus erster Ehe zum Todeszeitpunkt einen gleich hohen Erbanspruch hätten, als wäre das Haus nicht überschrieben worden.

@fraggle16

aber welches Ziel soll denn der zukünftige Erblasser mit der Schenkung verfolgt haben,

Seiner Frau ein Eigentumsrecht zu verschaffen und damit ihr Wohnen dort lenbeslänglich abzusichern, daß die Kinder selbst nicht beanspruchen können?

wenn eben gerade nicht die Kinder aus 1. Ehe pflichtteilsmäßig von dem Haus auszuschließen???

Und genau das kann er eben nicht, sofern er die Übergabe 10 Jahre nicht überlebt :-(

Die Witwe kann die Ansprüche allenfalls selbst 10 Jahre abwenden, wenn sie dort wohnen bleiben möchte, für die Forderung daß Haus aber verkaufen müßte - aber erfüllen muß sie sie dann eben doch.

Diese Risiko wohnt einer Schenkung eben inne - und der Ehemann wäre daher besser beraten, ihr das Haus im Zuge eines Vermächtnisses zu überlassen, wenn die Lebenserwartung bei beiden das kritisches 10-Jahre-Zeitfenster beträfe

G imager761

@imager761

aber durch eine Scheidung wäre das doch geheilt, er wird ja nicht übermorgen sterben, die Wahrscheinlichkeit zumindest ist laut Fragestellung eher gering.

sprich: die Frau muss eben nicht nach dem Ableben das Haus verkaufen, um die Kinder zu befriedigen, weil die Frau längst geschieden ist, und als "dritte" beschenkt wurde, sprich: die 10 Jahre gelten ab Schenkung (oder ab Scheidung in dem Fall).

und wenn er der Frau das als Vermächtnis überlässt, dann ist sie ja trotzdem den Pflichtteil gegenüber allen leiblichen Kindern des Erblassers schuldig, irrelevant aus welcher Ehe oder ob überhaupt aus einer Ehe.

und wie bereits mehrmals mitgeteilt @Fragesteller, der letzte Satz aus Absatz 3 ist so zu bewerten, dass die 10-Jahres-Frist erst mit Ableben des Schenkenden beginnt, solange die Ehe zu dem Zeitpunkt noch besteht.

Nö sollte nix passieren. Denke ich.

Ich habe auf Tipp meinen Großeltern geraten mir das meiste des Erbens mir zu "schenken" damit der Staat die Hände garnicht erst aufhalten brauch. Ich habe nie was gehört das ich die Summe versteuern soll. (laut Steuerberater)

Ansonsten kann ich dir noch die Seite frag-einen-anwalt.de empfehlen

Dann hast du innerhalb von 10 Jahren durch Schenkung und Erbe weniger als 200.000 Eur bekommen oder als Vollwaise 400.000 EUR oder darfst noch 10 Jahre lang auf eine Nachversteuerung hoffen :-O

G imager761