Welcher Pflichtteil steht Kindern zu?

5 Antworten

Sollte der Erbfall eintreten, bleibt deine Hälfte des Hauses unberührt. Von seiner Hälfte stünde dir wiederum die Hälfte zu. Somit wären 3/4 des Hauses deins.

Das restliche Viertel wird zu gleichen Teilen zwischen den Kindern des Erblassers aufgeteilt. Sprich, darauf hätten die Kinder aus erster Ehe Anspruch.

Es gibt aber schon Möglichkeiten, wie man (relativ) sicherstellen kann, dass das Haus nicht verkauft werden muss, um die anderen Erben auszuzahlen. Der Klassiker dürfte das "Berliner Testament" sein. Wenn seine Kinder dagegen klagen, hätten sie zwar immer noch Anspruch auf den Pflichtteil. Der betrüge dann aber nur noch die Hälfte des eigentlichen Erbteils, also pro Nase das Viertel des Hauses (bzw. des Wertes), geteilt durch die Anzahl an Kindern des Erblassers und das dann noch mal halbiert.

Wenn die Gefahr besteht, dass da Erbstreitigkeiten entstehen könnten, wäre es auf jeden Fall gut, wenn ihr euch da mal anwaltlich beraten lasst, wie ihr das am geschicktesten regelt!

  1. Die Kinder des Ehemanns aus dessen erster Ehen gehören zu seinen gesetzlichen Erben. Wenn Ihr Ehemann ohne Hinterlassung eines anders lautenden Testamenets verstürbe, würde er von Ihnen zu 1/2 und den beiden Kindern zu je 1/4 beerbt werden (dabei unterstellt, dass Sie im gesetzlichen Güterstand mit Ihrem Ehemann leben).
  2. Diese Erbteile ,beziehen sich auf das gesamte Vermögen Ihres Ehemanns, also auf dessen 1/2-Anteil am Haus und sein Geld- und sonstiges Vermögen. Für das Haus wäre somit das Ergebnis, dass Ihnen Ihr Eigenanteil von 1/2 plus 1/4 (die Hälfte des 1/2-Anteils des Ehemanns) = 3/4 verbliebe. Die beiden Kinder würden zu je 1/8 Miteigentümer werden (allerdings gebunden in der dann entstehenden "Erbengemeinschaft").
  3. Wenn dieses Miteigentum der Kinder vermieden werden soll, bleibtim Grunde nur übrig, dass Ihr Ehemann in einem Testament Sie zu seiner Alleinerbin einsetzt. Das hätte dann aber zur - nicht abwendbaren - Folge, dass die beiden Kinder ihre Pflichtteile geltend machen (und im Bestreitensfalle gerichtlich einklagen) könnten. Die Pflichtteile sind aber reine Geldansprüche (also keine Ansprüche auf Beteiligung an denNachlassgütern), die sich auf die Hälfte des Geldwertes ihrer gesetzlichen Erbteile beziffern. Das bedeutet gemäß oben Ziff. 1, dass die Pflichtteile in Höhe von je 1/8 (also insgesamt 1/4) des Nachlasswertes Ihres Ehemanns betragen würden. Als Beispiel: Ist Ihre Haus 400.000 Euro wert und beliefe sich das sonstige Vermögen Ihres Ehemanns auf 100.000.- = 500.000, wären die Pflichtteile aus 1/2 Haus 200.000 plus 100.000 = 300.000 zu berechnen. Das heißt die beiden Kinder könnten je 1/8 davon = 37.500 beanspruchen.
  4. Vielleicht sollte Ihr Ehemann versuchen, wenn er diese Pflichtteile vermeiden will, mit den Kindern einen (notariellen) Pflichtteils-verzichtsvertrag zu schließen, evtl. gegen Zahlung eines lebzeitigen Abfindungsbetrags. Wenn die Kinder heute "geldbedürftig" wären, könnte die Bereitschaft zum Verzichtsvertrag vielleicht bestehen. es käme auf einen Versuch an.
  5. Sie könnten mit Ihrem Ehemann auch ein gemeinschaftliches Testamenet errichten, in dem Sie suich gegebnseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder zumindets in Bezug auf den Nachlass Ihres Ehemanns als dessen Erben beim Tod des Letztversterbenden von Ihnen bestimmen,. Das kann auch per Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Dazu sollten Sie aber anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch nnehmen.
habakuk63  27.03.2019, 09:41

Bezieht sich 2. auf den bereinigten Wert einer Immobilie, also Wert 1 Mio. davon 600.000€ Kredit verleiben 400.000€, oder hat dieser Kredit / offene Grundschuld auf der Immobilie keinen mindernden Einfluss?

sergius  18.06.2019, 17:52
@habakuk63

Der Wert des Hauses ergibt sich aus dessen Verkehrswert abzüglich der noch bestehenden Belastungen (Grundschulden nicht nominal, sondern in Höhe des dem Kreditgeber/Grundschuldgläubiger noch zustehenden Restbetrags)

Haben seine Kinder einen Pflichtteilanspruch bezüglich des Hauses.

Ja, bezogen auf den hälftigen Miteigentumsanteil ihres Vaters kann jedes Kind an diesem wie seinen anderen Vermögenswerten abzgl. der Verbindlichkeiten und Bestattungskosten des Erblassers seinen Pflichtteil geltend machen, sofern sie durch Testament oder Erbvertrag ihres Vaters von ihrer gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wären.

Seit ihr ohne notriell abweichend bestimmten Güterstand im gesetzlichen der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet, darf jedes Kind demnach 1/16 des Verkehrswertes der Immobilie in Geld von dir fordern.

Gäbe es kein Testamant, würde jedes Kind zu 1/8 Miteigentümer des Hauses.

G imager761

Natuerlich haben sie das. Das Haus gehoert ja schliesslich zur Haelfte ihrem Vater.

Das kommt darauf an. Sofern es kein Testament gibt, werden die Kinder Miterben und haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn die Kinder enterbt werden, oder zu wenig bekommen. Der Pflichtteilanspruch ist dabei ein Geldanspruch, der sich am gesamten Netto-Nachlasswert bemisst. Hierzu gehört natürlich auch das Grundeingentum des Erblassers.

Auch lebzeitige Schenkungen an Sie wären den Nachlasswert hinzuzurechnen. Bei Schenkungen an dritte sind diese nach einer Abschmelung von 10% pro Jahr den Nachlasswert hinzuzurechnen.

Beachten Sie, das die Ehe a priori eine Zugewinngemeinschaft ist, das heißt, das die Ehegatten grundsätzlich getrennte Vermögen haben. Entscheiden für das Erben / Pflichtteil ist dabei das Vermögen des Erblassers. Es ist also insbesondere NICHT so, das jeden Ehegatten automatisch die Hälfte des gesamten Vermögens der Ehegatten gehört.