Wie kann ich mich gegen ehemaligen Betreuer wehren?

7 Antworten

Obwohl mittlerweile 5 Jahre vergangen sind, gibt es immer noch die Möglichkeit einen straffällig gewordenen Berufsbetreuer zur Rechenschaft zu ziehen, denn die Verjährungsfrist für Straftaten läuft erst nach 10 Jahren ab.

Bei einer derartigen Klage gilt es aber folgendes zu Bedenken: Einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zur stellen, ist ein sinnloses Unterfangen, dass die Arbeit nicht lohnt, da einmal die Frist hierfür abgelaufen sein dürfte und zudem die Erfahrung gezeigt hat, dass Staatsanwaltschaften 1000 Gründe finden werden, um nicht tätig zu werden.

Allerdings besteht die Möglichkeit zu einer Zivilklage, die sich aber erfahrungsgemäß  bis zu 20 Jahren hinziehen kann, da die Gerichte immer wieder neue Gründe erfinden werden, die die Gerichtstermine hinauszögern und Dir Steine in den Weg legen.

Hierbei besteht dann zunächst das Problem, dass Du beweispflichtig bist und die beklagte Betreuer keinerlei Unterstützung zur Beibringung der Beweise zeigen wird. Die Gerichte werden ohnehin mauern und feiwillig keine Infos herausgeben, so dass zunächst einmal eine Klage auf Herausgabe der Betreuungsunterlagen erfolgen müsste.

In juristischen Dingen Unerfahrene werden jedoch schon auf dieser Ebene des Prozessverlaufes scheitern. Denn sie glauben, dass der Anwalt, den sie mit Hilfe eines Beratungsscheines konsultiert haben, ihre Interessen vertritt. Dies ist jedoch in den wenigsten Fällen so.
Da dieser Anwalt darauf angewiesen sein wird, weiterhin vom Landgericht bezahlt zu werden und von diesem geduldet zu werden, wird er genau das tun, was das Landgericht von ihm erwartet.  Er wird Deine Klage verzögern und ins Leere laufen zu lassen und irgendwann sein Mandat fristlos ohne Angabe eines Grundes kündigen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich einen Anwalt aus einem anderen - mindestens 100 km entfernt gelegen - Gerichtsbezirk einzuschalten, der nicht mit dem Betreuungsrichtern und den diese unterstützenden Richtern des Landgerichtes unter einer Decke steckt.

Allerdings besteht hier das Handicap, dass dieser Anwalt von Dir bezahlt werden müsste.

Wenn es Dir tatsächlich gelungen sein sollte, die Betrugsbeweise beizubringen und einen geeigneten Anwalt zu finden, dann solltest Du nicht die gesamte vom Betreuer unterschlagene Summe einklagen, sondern Dich erst einmal auf ca. 1000 EURO beschränken und nur solche Fälle zur Veruntreuung von Geldern anführen, von denen Du glaubst, dass Du zu 100 % auf der sicheren Seite bist.

Dadurch kannst Du Dein Prozessrisiko gering halten und ersparst Dir hohe Gerichts- und Anwaltskosten.

Nachdem Deine Klage dann beim Amtsgericht eingegangen sein wird, wird dieses sich - wie die Erfahrung gezeigt hat - eine neue Schikane gegen Dich ausdenken.

Das Amtsgericht wird Bedenken hinsichtlich Deiner Prozessfähigkeit anmelden und in dem veranschlagten Gerichtstermin gegen den untreuen Betreuer sich mit diesem solidarisieren. Es wird überhaupt nicht auf die von Dir vorgelegten Beweise eingehen wollen. Stattdessen wird es in dieser Gerichtsverhandlung nur das eine Thema geben,  „Wie können die vom Gericht vorgebrachten Bedenken im Hinblick auf Deine Prozessfähigkeit ausgeräumt werden ?“

Die Amtsrichter vermuten nun Mal, dass jemand, der es wagt, gegen einen Betreuer, der mit ihnen unter einer Decke steckt, vorzugehen, verrückt sein müsse. Sie tun dies als anerkannt „unabhängige“ Richter, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Das weitere Prozedere verläuft dann wie folgt: Es wird ein psychiatrischer Sachverständiger beauftragt werden, der Dich auf Deinen Geisteszustand zu untersuchen hat und "zufälligerweise" herausfinden wird, dass Du in Deinem Denken und Fühlen von der Norm erheblich abweichst, so dass Du fortan gemäß ZPO § 56 als prozessunfähig eingestuft werden wirst.

Diese Möglichkeit des Gerichtes jeden unliebsamen Kläger mit Hilfe einer unterstellten "Prozessunfähigkeit" ins Leere laufen zu lassen, geht noch auf die Nazizeit zurück.

Damals war dieser Paragraph ZPO § 56 nur für Juden vorgesehenen, um ihnen einen kurzen Prozess  machen zu können und sie willkürlich jederzeit für wahnsinnig erklären zu können. Dadurch wurde ihnen dann sie automatisch das Etikett „prozessunfähig“ und  „betreuungsbedürftig“ aufgeklebt, so dass sie umgehend i ein KZ deportiert werden konnten.

Da nach Beendigung des Krieges die Justiz immer noch zu 85 % von Nazis unterwandert war, hat man diesen § beibehalten. Er wird nun nicht mehr gegen Juden angewandt, sondern gegen aufmüpfige Betreuungsopfer.

Um diese Phase des Krieges der Justiz gegen Dich zu überstehen, solltest Du zu diesem "psychiatrischen Gutachter" jeglichen Kontakt vermeiden und dir Rat holen bei der von Psychiatrisierung betroffenen Selbsthilfegruppe unter der Website www.zwangspsychiatrie.de

Wenn Du Dich dann immer noch nicht von der Justiz und dem von ihr bestellten Spezialisten zu Deiner Psychiatrisierung hast einschüchtern lassen und Dein Vorhaben, den Berufsbetreuer zu verklagen, noch nicht aufgegeben hast, dann musst Du damit rechnen, dass die Justiz Dich immer wieder aufs Neue auflaufen lassen wird und deine Klagen immer wieder abweisen wird.
Auf diese Weise werden Deine erfolglosen Klagen schließlich über das  Landgericht, das Oberlandesgericht, das Bundesverfassungsgericht beim EuGH in Straßburg  landen wird.

Allerdings wird dies viel Geld kosten, so dass dies nicht ohne einen Sponsor möglich sein wird.

Von den jährlich neu hinzukommenden hunderttausenden Betreuungsopfern ist es tatsächlich nur zwei Personen gelungen, die Justiz in ihrer Unzulänglichkeit und Willkürherrschaft der Öffentlichkeit vorzuführen und für sich erhebliche Schmerzensgeldzahlungen zu erstreiten.

Hierbei handelt es sich einmal um Gustel Mollath und zum anderen um Frau Vera Stein.

Im Falle von Frau Stein entschied der EuGH für Menschenrechte in Straßburg, dass die BRD ihr eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 750.000 EURO zu zahlen hat, weil es der BRD nach dem II. Weltkrieg immer noch nicht gelungen ist, ein Rechtssystem aufzubauen, dass die Menschen vor den mit Folter verbundenen Übergriffen der Justiz in Schutz nimmt.

Wohlgemerkt, im Falle Frau Steins musste nur die BRD die 750.000 aus Stermitteln bezahlen, der Betreuer, die Psychiater und die Richter, die diese Menschen-rechtsverletzungen aus Habgier und aus Sadismus begangen hatten, sind nie belangt worden.











Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich nehme Dich und Dein Problem ernst und möchte Dir wirklich helfen. Aber dennoch muss ich Dir leider sagen, dass von "wehren" gegen Deinen ehemaligen Berufsbetreuer keine Rede sein kann. Er tut Dir ja nichts. Also musst Du Dich nicht gegen ihn wehren, sondern willst ihn offenbar angreifen. Dabei musst Du allerdings bedenken, dass Du nicht mehr unter Betreuung stehst und für deine Äußerungen über eine andere Person voll verantwortlich bist bzw. zivilrechtlich von dieser Person zur Verantwortung gezogen werden könntest, u.a. wegen übler Nachrede, Beleidigung, Stalking ... So hart das für Dich sein mag, nach allem, was Dir schon widerfahren ist, aber es kann tatsächlich immer noch schlimmer kommen. Das Leben ist nun einmal hart und Du musst Dich leider damit abfinden, dass Du inzwischen ein armer Mann (ich vermute dich jedenfalls männlich) geworden bist. Ich gebe dir also den Rat, von jetzt an Deine Vergangenheit auf sich beruhen zu lassen und alle Deine Kräfte darauf zu konzentrieren, dass Du als armer Rentner mit dem Rest deines Lebens gut zurecht kommst. Die Amerikaner nennen das: Positiv denken! Es hilft Dir nicht weiter, Dich mit Deinem ehemaligen Berufsbetreuer anzulegen. Auf diese Weise siehst du nicht einen Cent von Deinen verlorenen 50 000 € wieder. Und zwar deshalb, weil er dein Geld nicht genommen hat. Dein Geld haben andere. Dein Betreuer hat dein Geld sozusagen für Dich ausgegeben, und das ist völlig legal. Dein Betreuer war auch nicht faul, wie Du behauptest. Er hat neben Dir noch 80 bis hundert andere zu betreuen und hat im Durchschnitt bei weitem nicht soviel Zeit für die anderen aufgewandt wie für Dich. In Deinem Fall war eine Wohnung aufzulösen, eine Heimeinweisung vorzunehmen, wofür er die Zustimmung der Richters einholen musste. Du hattest gesundheitliche Probleme, warst in einem Krankenhaus. Vielleicht musstest du einen Arzt wechseln. Er musste alle möglichen Banken, Vermieter, Vertragspartner darüber informieren, dass Du jetzt unter "seiner" Betreuung stehst. Dennoch wurdest du, wie du schreibst, verklagt und hast ihn mit dieser Sache befasst. Also, er war alles Mögliche, nur nicht faul, und er wird vermutlich froh gewesen sein, dass er Deine Betreuung losgeworden ist. Das Verhältnis zwischen einem Berufsbetreuer und seinem Betreuten ist ja so etwas wie eine Zwangsehe. In den meisten Fällen kennt der eine den anderen nicht vorher oder jedenfalls kennt der eine den anderen nicht wirklich. Der erste Eindruck kann täuschen. Der Richter teilt die jeweils neuen Betreuungsfälle auf die ihm persönlich bekannten Berufsbetreuer auf. Wen er wem zuordnet ist seine Sache. Da kann der Berufsbetreuer selbst nur wenig daran ändern. Der Betreute soll allerdings vom Richter gefragt werden, ob er sich einen bestimmten, ihm bereits bekannten Betreuer wünscht. Da fällt dem frisch zu Betreuenden in der Eile meist niemand ein. Es wäre besser für ihn gewesen, er hätte rechtzeitig eine Betreuungsvollmacht ausgefertigt und die als Betreuer gewünschte Person auch bereits schon mal um ihr Einverständnis gebeten. Dann hätte der Richter den Vorschlag auf jeden Fall erst einmal prüfen lassen. Eine rechtskundige Person, wie natürlich ein Rechtsanwalt, ein Sozialarbeiter oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger kommt als ehrenamtlicher Betreuer immer in Betracht. Ein naher Verwandter könnte sich rechtzeitig zum ehrenamtlichen Betreuer schulen lassen. Solche Schulungen werden regelmäßig angeboten. Sodann hätte der zu Betreuende noch die Wahl zwischen einem Betreuungsverein und einem rein kommerziellen Betreuungsunternehmen, wenn er sich denn auf diese Alternativen geistig vorbereitet hätte und sich im entscheidenden Augenblick entsprechend äußern würde. Als letztes bliebe ihm noch die Möglichkeit, sich vor der eigenen Betreuungsbedürftigkeit einmal im weitläufigen Verwandten- und Bekanntenkreis umzuhören, welche Betreuungsfälle es dort gibt und wer mit seinem Betreuer mehr und wer weniger zufrieden ist. Natürlich muss er sich dann wenigstens einprägen, wer die zufriedene betreute Person ist und wo sie wohnt. Dann sagt er dem Richter: Ich kenne eine Frau Erna Schulz in der Einwegstraße 17. Deren Betreuer möchte ich auch haben. Und schon hat der Richter einen Anhaltspunkt, um dem zu Betreuenden einen wunschgemäßen Betreuer an die Seite zu stellen. Wie Sie sehen, lieber Bryce, hätten Sie einige konkrete Möglichkeiten gehabt, Ihr konkretes Betreuungsverhältnis zu beeinflussen und haben sie anscheinend nicht genutzt. Dass Sie nun aber von dem Richter und dem von ihm ausgewählten Berufsbetreuer erwarten, sich Ihren Kopf zu zerbrechen, ist schlicht unrealistisch. Für den Richter sind Sie nur einer von Hunderten. Er wird Mühe haben, sich überhaupt an Sie zu erinnern. Für den Berufsbetreuer sind Sie einer von vielleicht einhundert, haben somit ein Prozent seines Einkommens durch das Betreuungsverhältnis zu erbringen. Und natürlich möchte er dieses eine Prozent mit möglichst wenig Arbeit sowie Ärger mit Ihnen verdienen.

WinstonSmith913  04.08.2019, 14:02

Alle diese Argumente, die letzlich darauf hinauslaufen, dass der Betreuer doch nur helfen will und angeblich alles Erdenkliche zum Wohle der Betroffenen unternimmt, kommen mir sehr bekannt vor. Kann es sein, dass Du ein Berufsbetreuer bist ?

geh zum amtsgericht und hol dir einen beratungsschein. mit diesem gehst du zu einem anwalt und lässt dich beraten.

wenn du gegen deinen betreuer vorgehen willst, dann muss es nachweise geben. er hat dein "vermögen" für dich und in deinem sinne zu verwalten. dazu muss es unterlagen geben. diese müsstest du bekommen haben oder du kannst sie sicher anfordern um sie einzusehen. das kann der anwalt für dich einfordern.

die frage ist halt was dein verdacht ist und in welcher hinsicht dein betreuer dich geschädigt haben sollte.

Gehe zum Rechtspflege das Amtsgerichtes und beantrage einem sog. Beratungshilfeschein um den Bereich Vermoegenssorge des ehemaligen Betreuers überprüfen zu lassen. Mit diesen kannst Du dann zu einem Facharzt für Betreuungsrecht, welcher die Akten anfordern kann und dann die Vermögenswerte prüfen, bzw. Buchungen nachrechnen.

Im Übrigen ist es so, dass wenn ich an das ehemals zuständige Betreuungsgericht verwiesen werde dies so ist als ob man mich um eine Rechtsberatung zu erhalten zu dem schickt gegen den ich mich wehren will und dies kann aus meiner Sicht nicht rechtens sein.

WinstonSmith913  04.08.2019, 13:49

Aus diesem Grund wird das Amtsgericht auch den Antrag auf Rechtsberatung mit der Begründung ablehnen, dass keine Aussicht auf Erfolg der Klage bestünde.