Muss Betreuer an höchstbietenden verkaufen?

7 Antworten

Mach Dein Angebot an den Sohn als Betreuer und zeitgleich an das zuständige Familiengericht, wo die Betreuung anhängig ist, damit ausgeschlossen werden kann, dass wegen irgendwelcher sonstigen Interessen Dein Angebot unter den Tischfällt/zu spät eingereicht wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das muss er nicht unbedingt. Er muss im bestmögichen Interesse des Pflegebedürftigen handeln.

Das heißt aber nicht unbedingt, dass man das höchste Angebot annehmen muss. Das könnte zb auch heißen, dass ein gerigeres Angebot den Zuschlag bekommt wenn zb sofort bezahlt wird anstatt in Raten. Oder wenn mit dem Kaufvertrag gleichzeitig noch ein anderer Vertrag abgeschlossen wird, zb weiteres Nutzungsrecht des Gartens oder ähnliche Absprachen.

Macht es denn Sinn mein Angebot jetzt noch beim Betreuungsgericht kundzutun?

@dome4343

Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Richtig, dass du einfach keinen Zuschlag bekommst. Im besten Fall bekommst du das Haus das du wolltest.

der Sohn entscheidet das mit dem Betreuer an wem verkauft wird niemand anders=)

Der sohn ist der Betreuer. Das Betreuungsgericht muss aber diesen Kaufvertrag genehmigen. Wenn ich beim Betreuungsgericht anmerke, dass ich auch interessiert bin und mehr bieten würde müssten die den Sachverhalt doch prüfen oder nicht? Das Geld ist ja dazu da, um die Pflege des Vaters zu gewährleisten.

@dome4343

du kannst aber keinen Aufzwingen an dich zu verkaufen =)

Muss der gesetzliche Betreuer an den 'Höchstbietenden' verkaufen?

Nein, muss er nicht.

Wenn es hier einen Interessenten aus der Familie gibt, dann wirst Du vermutlich auch keine Chance haben, die Immobilie zu erwerben. Da ist das vermutlich innerhalb der Familie schon ein Freundschaftspreis.

Freundschaftspreis ergibt keinen Sinn, da in solchen Betreuungsverfahren ein staatlich geprüfter Gutachter objektiv beurteilen muss was das Haus mindestens wert ist. Das muss der Betreuuer mindestens dafür bekommen, sonst gibt das Betreuungsgericht kein grünes Licht.

Sofern das Gericht dem aufschiebend bedingt geschlossenen Vertrag zu einem ais der sichtz des Gerichtes angemessenen Kaufpreis seine Zustimung erteilt, haben Sie keine Chance Einfluß auf die gerichtliche Entscheidung zu nehmen!

Wer weiß schon, ob ein Gebot ernstgemeint ist?

Da haben Sie wohl im Vorfeld gegenüber dem Betreuer etwas versäumt!?!

Merke:

" wer frühzeitig gut schmiert, der fährt"!