Wurde bei Internetkauf betrogen. Möchte zum Anwalt- Wer trägt die Kosten?

11 Antworten

Zunächst ist es für ein zivilgerichtliches Verfahren zwingend notwendig, daß die ladungsfähige Anschrift des Ebay-Kleinanzeigen Anbieters ausfindig gemacht wird. Dies könnte sich schwierig gestalten, da man sich bei Ebay Kleinanzeigen weder mit seinen korrekten Adressdaten registrieren muß und das betreffende Konto bereits abgeräumt und geschlossen wurde. Ebenso könnte hier auch ein Mittelsmann, der das Konto nur zur Verfügung gestellt hat, benutzt worden sein. Wenn vom Handy mit einer prepaid Karte telefoniert wurde, nutzen diese Daten auch nichts.

Erst wenn die ladungsfähige Anschrift des Schädigers bekannt ist, könnte Dein Anwalt z.B. ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Gerichtskosten sind erst mal von Dir vorzulegen, ebenso ist auch der Anwalt von Dir zunächst zu zahlen. Falls die Gegenseite dann das gerichtliche Verfahren verliert, müßte diese die Kosten tragen.

Wenn er ausfindig gemacht wird ja. DOch das ist sehr unwahrscheinlich. Du bleibst somit auf den Kosten sitzen. Bist selber schuld wenn du die Kleinanzeigen nicht nutzt wie vorgesehen

Hallo,

Du hast ja bereits eine  Anzeige wegen Betruges erstatten (§263 StGB). Ist bei uns in der Polizei Alltag, da es ein Massenphänomen ist. Wir können anhand der Überweisungsdaten den Kontoinhaber ausfindig machen. Aber das bringt dir wie du richtig erkannt hast dein Geld nicht zurückbringen, da die Polizei nur für das Strafverfahren zuständig sind. Um deine finanzielle Ansprüche durchzusetzen, brauchst du aber ein Zivilrechtsverfahren, wofür du einen Anwalt brauchst.

Du gehst also wie folgt vor: Du erstattest bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs (hast du schon). Du gehst zu einem Zivilrechtsanwalt (am besten so früh wie möglich). Dieser stellt ein Akteneinsichtsgesuch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und bekommt somit die Daten des Betrügers, sobald die Polizei mit den Ermittlungen fertig ist. An diesen richtet er die Forderung bzgl. deinem Geld. Den Anwalt musst du erstmal in Vorkasse selbst übernehmen (ist aber ein einfach gelagerter Fall, also dürfte es wenn überhaupt ein sehr geringer dreistelliger Betrag, eher unter 100 € sein. Der Betrüger zahlt das von dir "erschlichene" Geld und die Anwaltskosten. Sollte er das nicht bezahlen, wird dein Anwalt einen Pfändungsbescheid erlassen, das heißt, die Einkünfte deines Betrügers - Lohn, Gehalt, Arbeitslosenbezüge etc. werden anteilmäßig auf dich umgeleitet, bis dein Schaden und die Anwaltskosten gedeckt sind. Somit gehst du ohne finanziellen Schaden aus der Sache raus.

Also Kurzanleitung: Ab zum Anwalt, diesen zahlen, warten bis er dir dein Geld zurückbringt, fertig:)

Viel Erfolg

Sollte er das nicht bezahlen, wird dein Anwalt einen Pfändungsbescheid erlassen

Das kann der Anwalt nicht ohne Vollstreckungstitel. Und den gibt es nur über ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage, was erstmal weitere Kosten nach sich zieht

das heißt, die Einkünfte deines Betrügers - Lohn, Gehalt,
Arbeitslosenbezüge etc. werden anteilmäßig auf dich umgeleitet, bis dein
Schaden und die Anwaltskosten gedeckt sind.

Und wenn der Betrüger - wie so oft - kein Einkommen oder pfändbare Vermögenswerte hat, dann geht man leer aus.

Somit gehst du ohne finanziellen Schaden aus der Sache raus

In der Regel trifft das leider nicht zu

@franneck1989

Sollte er das nicht bezahlen, wird dein Anwalt einen Pfändungsbescheid erlassen

Das kann der Anwalt nicht ohne Vollstreckungstitel. Und den gibt es nur über ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage, was erstmal weitere Kosten nach sich zieht

Da hast du Recht, ist aber für das Vorgehen irrelevant, bzw. macht alles nur komplizierter. Für den Fragenersteller sollte es reichen, dass der Anwalt es für ihn regelt;) Nichts desto trotz: berechtigter Einwand deinerseits.

 das heißt, die Einkünfte deines Betrügers - Lohn, Gehalt, 
Arbeitslosenbezüge etc. werden anteilmäßig auf dich umgeleitet, bis dein
Schaden und die Anwaltskosten gedeckt sind.

Und wenn der Betrüger - wie so oft - kein Einkommen oder pfändbare Vermögenswerte hat, dann geht man leer aus.

Auch das ist richtig, ist mir persönlich aber noch nie(!) untergekommen, dass überhaupt nichts zum pfänden da ist... Kann aber natürlich vorkommen, vielleicht hast du da fundierteres Wissen.

Somit gehst du ohne finanziellen Schaden aus der Sache raus

In der Regel trifft das leider nicht zu

Auch hier muss ich sagen: Aus meinen Erfahrungen schon. Hab persönlich 2 mal oben genannten Weg bestritten und immer wurden meine Kosten zu 100% gedeckt (sogar mehr, wenn ich die obligatorischen 5% Zinsen mitberechne:))

Und was ich in meiner Funktion als Polizist mitbekommen - wobei das ja nur vereinzelt ist, bin nicht für das Zivilrecht da - hatten auch meine Anzeigenerstatter immer Erfolg...

Aber auch hier gilt: Du kannst damit andere Erfahrungen gemacht haben, das kann ich nicht beurteilen.

Daher danke für deine Ergänzungen:) 

Strafrechtlich musst du die beratende tätigkeit eines Anwalts selber finanzieren.

Zivilrechtlich ist dir vermutlich ein vermögensschaden entstanden. Den kannst du natürlich jederzeit verfolgen. Aber da wären erstmal Adressdaten hilfreich. Zivilrechtlich kannst du auch auch Prozesskostenbeihilfe hoffen, wenn du selber nicht soviel geld hast. Ansonsten ist zivilrechtlich halt das Problem, ob der Typ überhaupt leistungsfähig wäre...

Ich glaub du muss die Anwaltskosten Zahl und der verliere die Gerichtskosten. Wen er/sie den Prozess verliert er/sie. Wen sie den Prozess verlieren dann müssen sie bezahlen...