Wie kann ich eine rückwirkend gezahlte BU-Rente in Einkommenssteuer 2016 eintragen?
Hallo zusammen,
es ist doch wirklich zum haareraufen ;-)
Ich habe im Dezebmer 2016 rückwirkend eine BU-Rente für den Zeitraum 01.01.2014 - 01.08.2014 ausgezahlt bekommen.
Die Leistung der Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:
Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €
Beitrage vom 01.01.2014 - 31.07.2014 503,68 €
./. Kosten für den "Ärztlichen Bericht" 114,11 € Leistung: 7.340,92 €
In meiner Einkommenssteuererklärung für 2016 habe ich nun in der Anlage R auf Seite 1 unter Leibrente (2), 1. Rente folgendes eingetragen:
Den Haken gemacht bei 1. Rente aus "privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit"
Als Rentenbetrag habe ich die ** 7.340,92 €** eingetragen.
Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.
Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014
Wenn ich bei Elster nun die Berechnung starte kommt eine Fehlermeldung mit folgendem Text:
*AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung. Anlage R: Bei einer Rente liegt das Datum des Erlöschens / der Umwandlung vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum. Es ist zu prüfen, ob nach dem Ende der Laufzeit der Rente im aktuellen Veranlagungszeitraum zu dieser Rente noch eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgte. Ggf. ist die zugehörige Kennzahl für das Datum des Erlöschens / der Umwandlung der Rente zu korrigieren oder der Ertragsanteil einzutragen.
Ich bin hierbei ansolut überfordert. Ich weiß weder ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe, noch wie ich die Zeiten eintrage.
Ich hoffe das Euer Schwamwissen mir vielleicht weiterhelfen kann.
Vielen Dank im Voraus und LG.
Ben
5 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, versuchst du jetzt eine Rente, die du nachträglich für 2014 bekommen hast, mit deiner Steuererklärung für 2016 abzurechnen. Das wird nicht funktionieren.
Richtiger wäre, die Steuererklärung für 2014 zu korrigieren. Dazu würde ich aber beim Finanzamt anfragen, wie die das haben wollen.
Das Finanzamt sagt ich soll es in der Steuererklärung für 2016 angeben, was ich ja gerade versuche. Nur ist das mit dem Eintragen an der Stelle nicht so leicht für mich.
@Omikron6, dann mache ich es doch richtig mit der Meldung für 2016. Kannst du mir auch veraten wie ich das praktisch umsetzen kann? ;-)
Naja, sofern man die Rente nicht als regelmäßig wiederkehrende Leistung ansieht (was eine Rente ja eigentlich ist), kann man das so machen. Aber wenn das Finanzamt selbst sagt, dass er es so machen soll, dann wird es wohl seine Richtigkeit haben.
...dann mache ich es doch richtig mit der Meldung für 2016. Kannst du mir auch veraten wie ich das praktisch umsetzen kann?
... einfach mal den Beginn richtigerweise mit 01.01.2014 angeben anstatt falsch 01.12.2014
und wie in meiner Antwort bereits geschrieben: nur die Rentenzahlung ohne Beitragserstattung u. Kosten für ärztl. Bericht.
Viel Glück ;-)
In der Regel bekommst du von der rentenauszahlenden Stelle eine Bescheinigung dahingehend, wie und wo in der Anlage R die Beträge einzutragen sind.
Das Schreiben von meiner Versicherung habe ich ja bereits vorliegen. Daher stammen ja die Werte die ich oben genannt habe. Das einzige was in Steuerlicher Hinsicht in dem Schreiben steht ist:
"Berufsunfähigkeitsrenten werden steuerlich wie "abgekürzte Leibrenten" behandelt Die Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Einkommenssteuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente. Die Laufzeit ist die Zeit ab Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Vertragsablauf."
Da steht doch sicher noch mehr drin.
Leider nein...
ich dachte bisher die BU-Rente wird nicht versteuert, aber dank deiner Frage weiß ich nun das auch versteuert wird! Ich denke auch sie wird im Formular "R" eingetragen. Wenn du die Steuer auf Papier machst "www.amtsvordrucke.de", vielleicht geht es dann mit dem Eintragen besser.
Danke, aber die Setuer mache ich über Elster und ist bis auf dieser einzige Punkt fertig.
Die BU wird leider versteuert. Habe das extra telefonisch bei meiner Versicherung und beim Finanzamt noch einmal angefragt.
Hallo,
du kannst einen Rentenleistung aus 2014 nicht für das Steuerjahr 2016 versteuern.
Besorge dir das Formular in Papierform und erkläre die Rentenleistung nachträglich.
Warum wußtet ihr alle nicht, das die Rente versteuert wird und das die Höhe der Steuer für den Zeitraum bis zum Vertragsende abhängig ist?
Beste Grüße
Dickie59
wieso sagt mir das finanzamt dann ich soll es in der 2016 ´er Steuererklärung angeben?
Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.
Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014
Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung.
Hallo Ben,
fällt dir hier was auf ? Das Ende hast du vor dem Beginn angegeben ;-) bzw. umgekehrt!
Richtig wäre folgendes:
Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €, wobei ich nur die tatsächliche Rentenzahlung von 6.951,35 € eingeben würde. Die Prämienerstattung und Kosten für den ärztl. Bericht hat das Finanzamt nicht zu interessieren ;-)
Gruß siola55
Auch wenn die rente FÜR 2014 gezahlt wird. Sie wurde IN 2016 gezahlt und gehört in die Erklärung 2016. Zuflussprinzip § 11 EStG.