Rückforderung ALG 1 wegen Urlaubsabgeltung?

3 Antworten

Wenn das ALG nur für April 2018 gestrichen werden würde, dass wäre ja nicht so schlimm. Er bekommt es sowieso nur bis zum 18.04. Dann sind noch 12 Tage offen und ab 1.05. geht er in Rente. Aber rückwirkend alles nochmal zurückzahlen für 2016. Das wäre bitter.

Wir sind uns unsicher, für wann die Urlaubsabgeltung angerechnet wird.

Auszahlungszeitpunkt 04/ oder 05/2018) oder Entstehungsjahr (2016) ??

Es muss ja irgend einen Grund / Krankheit gegeben haben, weswegen Dein Mann im Jahr 2016 keinen ( Erholungs- ) Urlaub nehmen konnte. Da Du aber schreibst :

"Sein Arbeitsverhältnis ruhte bis Ende 03-2018" ,

so kläre uns bitte noch darüber auf, weswegen sein AV ruhte und wieso er gegenwärtig ALG I bezieht ?

Ja, er war lange krank, ist dann ausgesteuert worden und nahtlos in die Arbeitslosigkeit gekommen. Rückwirkend dann berufsunfähig in seinem Beruf geschrieben worden und erhält halbe EU-Rente, die vor Juli 2017 nicht ausgezahlt wurde, da Anrechnung auf ALG 1 . Seit der Gesetzesänderung im Juli 2017 bekommt er zu seinem ALG 1 noch einen Teil seiner halben EU-Rente. Sein AG hatte ihn noch nicht abgemeldet.

mE nach JA. Er kann nicht für Urlaubstage Geld vom AG bekommen und gleichzeitig auch ALG.

Normalerweise wird ja Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub direkt nach Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Für diese Tage verschiebt sich der Bezug von ALG.

Heißt: Er hat Anspruch auf 12 Monate ALG und dieser Anspruch bleibt auch erhalten. Nur eben um Einige Tage o Wochen verschoben.

Nachtrag: Allerdings gibt es bei der SOKA auch Sonderregelungen. Da kenne ich mich nicht aus.

ALG I wird stets rückwirkend gezahlt und somit bekommt er das letzte anteilige ALG I gegen Ende April 2018. Wenn der Betrag der Urlaubsabgeltung nun auch noch irgendwann in 04-2018 auf dem Konto eingeht, würde das gegen den ALG I - Restanspruch von 04-2018 aufgerechnet werden.