Wie hoch wird eine zeitlich begrenzte BU Rente bei Krankheit versteuert?
Hallo, Meine Frau hat 2016 nach längerer Krankheit aus zwei privaten Berufsunfähigkeitsrenten ( Rentenversicherungen mit BU) eine Rentenzahlung für eine befristete Laufzeit von 23 Monaten erhalten. Sie ist 35 Jahre alt und jetzt wieder voll Arbeitsfähig. Wie werden diese Rentenzahlungen in der Einkommenssteuer versteuert? Ich kann für diesen speziellen Fall keine genauen Infos finden, bzw. bekomme ich die weder von der Versicherung noch von meinem Steuerberater?? Bezieht sich der Ertragsanteil in diesen Fall auf die 23 Monate oder auf die Laufzeit des Vertrags? Danke für jede Hilfe. Florian
1 Antwort
Hallo Flow3889,
das ist eine wirklich knifflige Frage, denn die Antwort ist von vielen Kriterien abhängig.
Es gibt vom Bundesministerium für Finanzen eine Broschüre mit relativ guten Erklärungen, diese findest du hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-08-24-Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf?__blob=publicationFile&v=15
Gemäß der Durchführungsverordnung, die im Einkommenssteuerrecht festgelegt wurde, wird der zu versteuernde Ertragsanteil auf Basis der Dauer der Rentenzahlung (Bezugszeit der Rente) festgelegt. Demnach erhöht sich der Ertragsanteil, je länger die Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird. Bei einer Bezugsdauer von drei Jahren liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei zwei Prozent, wird die Rente zehn Jahre bezogen, müssen bereits zwölf Prozent versteuert werden.
Ich hoffe diese Informationen helfen Dir weiter.
Viele Grüße
Christina vom Allianz Hilft Team