Ich laufe bis jetzt im Jobcenter unter Hartz4, habe heut aber den Rentenbescheid für die Rente bekommen, muss ich dem Amt etwas zurückzahlen?

6 Antworten

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Du kannst nicht zwei Sozialleistungen in einem Monat beziehen. Für die Zeit ab Juni bekommst du deine Rente. 

Für den rückwirkenden Zeitraum verrechnet die DRV deine Rente mit den Leistungen des Jobcenters. Sollte die Rente höher sein, als dein H4 bekommst du den Restbetrag ausbezahlt.

Das Jobcenter fordert hier nichts zurück.

Da du mit deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft bildest, kann es sein, dass deine Rente auf das H4 deines Freundes angerechnet wird. Das kommt auf die Höhe deiner Rente an.

Dem Jobcenter sollte deine Antragstellung ja bekannt sein und wenn du nun deine Rente durchbekommen hast und ab Antragstellung eine Nachzahlung bekommst wird diese natürlich angerechnet !

Wenn in deinem Schreiben bzw. Bescheid von der RV - nichts von einem Antrag auf Erstattung stand oder du separat noch ein Schreiben bekommen solltest,wo dann der Antrag auf Erstattung vom Jobcenter mitgeteilt wird,dann wirst du die Aufforderung vom Jobcenter bekommen und sie teilen dir dann mit was zurück gezahlt werden muss.

Denn ich nehme an das dein Freund der Antragsteller ist und er hat dann diese Veränderung umgehend dem Jobcenter mitzuteilen und zu belegen.

Da du auf den Bescheid deines Freundes stehst solltet ihr also eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden und dann kann deine Rente auch Auswirkung auf die Höhe seiner Leistungen haben.

Es kommt nur darauf an wie hoch deine Rente dann monatlich ausfällt und was an anrechenbarer Rente dann übrig bleibt,du solltest dann min. die 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt bekommen,die würde man dir also min. theoretisch von deiner Rente abziehen und somit das anrechenbare Einkommen verringern.

Hallo Elfinchen1969,

Sie schreiben:

Ich laufe bis jetzt im Jobcenter unter Hartz4, habe heut aber den Rentenbescheid für die Rente bekommen, muss ich dem Amt etwas zurückzahlen?

Antwort:

Sie sind im Sozialsystem lückenlos erfaßt und die Sozialversicherungsträger werden die diversen Verrechnungen intern vornehmen und Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit Widerspruchsmöglichkeit kund tun!

Ob es hier zu Erstattungen oder Nachzahlungen kommen wird, das ist vom Einzelfall abhängig!

Wenn Sie mit Ihrem Freund in einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann kommt natürlich selbstverständlich das gesamte Haushaltseinkommen auf den Prüftstand!

Ob es dann zu Kürzungen von Leistungen kommen wird richtet sich danach, ob diverse Freibeträge überschritten werden! 

Sollten Freibeträge überschritten werden, kann ggf. eine getrennte Haushaltsführung sinnvoll sein!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, natürlich erwarten die eine Rückzahlung von dir. Hast du etwa gedacht, du kannst dir die Rückzahlung in die Tasche stecken? Überleg mal, wer dir bis Juni deinen Lebensunterhalt finanziert hat. Das war kein Geschenk, sondern sozusagen "Überbrückungsgeld" bis zur Rente.


Du wirst die rückwirkend bewilligte rente vermutlich nicht oder nur zum Teil bekommen, da das Jobcenter gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Ersatzanspruch geltend machen wird.

Das heißt, dass die Nachzahlung in der Höhe direkt an das Jobcenter gezahlt wird, die der Höhe des Dir gezahlten H4-Betrages entspricht.