Halbwaisenrente in der Anlage R für die Steuererklärung
Hallo,
ich bin Auszubildender, komme auch über den Grundfreibetrag, ich habe einen Jahresbruttolohn von 12.500 € und habe 120 € Lohnsteuer gezahlt. Außerdem bekomme ich seit dem 01.12.2014 eine gesetzliche Halbwaisenrente und eine von der landwirtschaftlichen Alterskasse. gesetzl. Brutto 230€ und land. Alterskasse brutto sowie netto 50,00 € (darauf bekomme ich keine Abzüge).
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Nun wollte ich fragen, was ich in der Anlage R für die Einkommenssteuererklärung als Rentenbeginn reinschreiben soll, mein Vater hat die Renten bis zum 30.11.2014 bekommen, der Beginn ist im Jahre 2008.
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Ich mache die Einkommenssteuererklärung um meine Fahrtkosten abzusetzen. Außerdem habe ich gehört, dass ich durch den Rentenbezug sowieso ab jetzt eine Einkommenssteuererklärung machen muss. Stimmt das?
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
MfG Tiquen
2 Antworten
Lass dir von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenbezugsbescheinigung für das Finanzamt schicken.
Dort steht, welche Werte du wo in der Steuererklärung eintragen musst.
Service-Tel: 0800 1000 4800
Du trägst einfach die Rente ein, die du persönlich tatsächlich im Steuerjahr erhalten hast. Durch deine Werbungskosten bekommst du deine 120 € wahrscheinlich sowieso komplett zurück