P-Schutz Konto - Freibetrag überschritten, komme ich trotzdem an Geld?

6 Antworten

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Ggf. kannst du vom Vollstreckungsgericht noch einen Teil freigeben lassen. Alternativ lässt Du Dir den Unterhalt deiner Eltern im nächsten Monat bar auszahlen. Rechne mal aus, ob es dann reicht.

HochK 
Fragesteller
 26.05.2014, 12:35

ich frag dort mal nach. Das mit dem Unterhalt ist mit absicht per Überweisung, da wir 500 KM voneinander entfernt wohnen.

jurafragen  26.05.2014, 12:42
@HochK

Dann macht Ihr das jetzt einfach mal ausnahmsweise per Western Union oder sonstwie. Ab 1.6. kannst du wieder über den neuen Sockelbetrag verfügen, auch wird das derzeitige Kontoguthaben auch noch nicht an den Gläubiger ausgezahlt.

HochK 
Fragesteller
 26.05.2014, 12:55
@jurafragen

versteh ich das dann richtig das ich jeweils vom 1 bis zum 31. den Freibetrag von 1045€ habe und zB in Mai auf 1400€ gekommen bin, dafür in Juni durch die Barauszahlung der Eltern nur auf zB 600€ komme, das ich dann 445€ vom Vormonat in den Juni reinbekomme ?

jurafragen  26.05.2014, 14:44
@HochK

Also: Du musst unterscheiden zwischen den Gutschriften auf deinem Konto und den Verfügungen (Abhebungen, Überweisungen) von deinem Konto.

Das Geld das drauf ist, wird dann, wenn darüber bis zum Ablauf des Folgemonats nicht verfügt wurde (oder verfügt werden konnte) an den Gläubiger ausgekehrt.

Verfügen kannst du, wenn sich aus einem Beschluss oder einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nichts anderes ergibt, über den Sockelbetrag, der jeden Monat voll gilt. Wird er in einem Monat nicht ausgeschöpft, dann kannst du ihn einmalig im nächsten Monat auch noch nutzen.

Bei Dir ist es so, dass du 1400 Euro Gutschriften hattest und über 1045 Euro verfügt hast. Du hast also noch einen Kontostand in Höhe von 355 Euro. Diese werden erst nach Ablauf des Juni an den Gläubiger überwiesen.

Wenn jetzt neue Zahlungen in Höhe von nur noch 600 Euro auf dein Konto kommen, dann kannst du über die 600 und auch über die 355 Euro voll verfügen. Das, was du von Deinen Eltern bar erhältst, solltest du natürlich auf keinen Fall bar auf dein Konto einzahlen, denn dann hast du ein Problem.

HochK 
Fragesteller
 26.05.2014, 22:45
@jurafragen

Vielen Dank für die Zeit & ausführliche Antwort! Ab wann verfüg ich dann quasi über die Differenz der jetzt über 1045€ lag ? (Natürlich sofern meine eltern im juni keine überweisung von 400€ an mich tätigen)

Die Banken haben die Pflicht, jedem, der es wünscht, ein P-Konto einzurichten (§ 850k Abs. 7 S. 2 ZPO). Du kannst bei Gericht Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen.

Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat (bis einschl. 06/2011: 985,15 Euro; geändert durch Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011). Quelle: http://www.schuldnerakuthilfe.com/p-konto-girokonto.html Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge auf dem P-Konto pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen. Zur Erhöhung reicht normalerweise der formlose Antrag bei der das P-Konto führenden Bank unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (ALG II-Bescheid, Bescheid über Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsvereinbarung, etc.) aus. In Problemfällen kann man sich auch an das örtlich zuständige Amtsgericht wenden und dort eine entsprechende Bestätigung für die Bank erhalten.

Sozialleistungen, die auf einem P-Konto gutgeschrieben werden, sind unabhängig von der Pfändungsfreigrenze generell für die Dauer von 14 Tagen ab Gutschrift unpfändbar. Verweigert die Bank trotzdem die Auszahlung, sollte man beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) die Freigabe der Sozialleistung zu beantragen.

Hat man in einem Monat die Pfändungsfreigrenze nicht komplett ausgeschöpft, so erhöht der nicht ausgeschöpfte Betrag die Pfändungsfreigrenze im Folgemonat. Schöpft man auch im Folgemonat die so erhöhte Pfändungsfreigrenze nicht komplett aus, erhöht sich die des darauf folgenden Monats wiederum um den im Vormonat nicht ausgeschöpften Betrag. So summieren sich nicht ausgeschöpfte Beträge der Pfändungsfreigrenze. Damit wird garantiert, dass dem Schuldner generell der mit der Pfändungsfreigenze garantierte Betrag verbleibt, auch wenn er ihn nicht ausgibt.

Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 25.11.2010, Az. VII ZB 111/09, die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, generell untersagt.

Das, was über dem Freibetrag lag, wird dann wohl gepfändet werden.

Im Prinzip ist das so korrekt.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die vorliegende Pfändung ja wohl rechtens ist und euch lediglich der Freibetrag vor der Begleichung eurer Schulden und damit der Pfändung schützt. Wenn ihr diesen Betrag überschreitet, ist es doch nur folgerichtig, dass die Differenz abgeschöpft und dem Gläubiger zugestellt wird.

Geh auf die Bank und lass dir den Freibetrag Aufstocken ,die können dich Beraten

Das Geld über deinem Freibetrag kann vom Gläubiger gepfändet werden und verringert deine Schulden. Deine Eltern können dir das Geld doch später überweisen, nachdem du deine laufenden Kosten bereits bezahlt hast. Oder sie können Posten wie z.B. Miete direkt bezahlen.