Wie kann ich das Gehalt der Kindesmutter überprüfen legal überprüfen lassen? Diese verdient wesentlich mehr als ich. Da gibt es doch bestimmt auch Regeln, oder?

6 Antworten

Nein. Frauen haben Kein Gehaltslimit. Auch nicht, wenn sie Kinder haben.

markusher  02.04.2017, 13:13

männer auch nicht, wenn sie betreuende elternteile sind, stimmt aber nicht was du sagst.

Es besteht die Möglichkeit, dass der eigentlich nicht barunterhaltspflichtige Elternteil sich am Barunterhalt beteiligen muss, wenn sie/ er "wesentlich mehr" verdient als der eigentlich allein barunterhaltspflichtige Elternteil.

Jedenfalls ist das in den "Unterhaltsrichtlinien" einiger Bundersländern so festgelegt... (... wonach dann bei wesentlich höherem Einkommen eine prozentuale Aufteilung des Barunterhaltes erfolgen könnte und bei mehr als doppelt so hohem Einkommen der Barunterhalt ggf. ganz entfallen könnte....).

Bei einer Unterhaltspflicht besteht ein Auskunftsanspruch über die Einkommen nach § 1605 BGB.

das gehalt der kindesmutter interessiert dich nicht. du bleibst unterhaltspflichtig. sie lässt dein einkommen prüfen beim jugendamt über die beistandschaft und dann wird errechnet wieviel du zu zahlen hast. ihren unterhaltsanteil erbringt sie in naturalien.

Eigentlich gar nicht.

Sie müsste aber dann wirklich sehr viel mehr als Du verdienen.

Wenn Du 3000 verdienen würdest und sie 9000, dann würde sich da evtl. ein Richter finden.

Von wie viel Geld mehr reden wir hier?

Grundsätzlich besteht ein Auskunftsanspruch nach §1605 BGB.

Da gibt es doch bestimmt auch Regeln, oder?

Ja. Bei wesentlichen Einkommensunterschieden ( ab ca. Faktor 2) entfällt die Regel, das der betreuende Eltnerteil seinen Anteil am Unterhalt durch Pflege und Erziehung erbringt.