Unterhalt rückwirkend anfordern? - geht das?

7 Antworten

Sie und Ex müssen 2 Kinder unterhalten :) sind Eltern dazu gemeinsam nicht in der Lage erhaltet die gemeinsam Fürsorgeleistungen..oder ggf. ergänzende wegen nicht vermittelbar ( Mensch bei dem die Kinder wohnen)..für die Kinder!

Beide Eltern werden regelmäßig vom JA oder anderer Sozialleistungsträgern hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft , d. h. dann, in dem Fall braucht keiner dem anderen zusätzlich ausspionieren, was Nerven schont ( was doch auch echt ziemlich billig wäre/ist )

sage Deiner Freundin, sie kann sich auf die Ämter verlassen und die machen lassen. Sie soll lieber die Zeit mit ihren Kinder genießen statt sich und andere zu nerven.

zudem könnte sie ja auch den Antrag einbringen der Vater übernimmt die Kinder und sie erarbeitet mal so eben den nur finanziellen Teil, genießt das Besuchrecht und lebt ansonsten auf großem Fuß...m.lieben Gruß ;)h.

kann sie rückwirkend Unterhalt verlangen?

Grundsätzlich nicht - ein höherer Unterhalt wird erst ab dem Monat der Forderung / Inverzugsetzung fällig. (§ 1613 BGB)

yes she can

Wenn Er über dem in der Düsseldorfer Tabelle liegenden Einkommen für das jeweilige alter des Kindes liegt,muss Er nachzahlen !!! Aber bei jeder Stufe gibt es eine Schwankung von 400 €. Das bedeutet,würde Er zwischen 1501 € bis 1900 € bereinigtes Einkommen haben,würde sich an der Höhe des Unterhalts nichts ändern,erst ab 1901 €,diese Differenz gibt es bei jeder Stufe.

Nee, keine Nachzahlung, siehe 1613 BGB!

JA - und sie hat verdammt recht damit. wieso gibt es immer wieder väter, die sich wo es nur möglich ist, drücken. es sollte doch eine selbstverständlichkeit sein, daß das mit den unterhaltszahlungen immer völlig korrekt läuft. und sich drücken ist auch, wenn man eine gehaltserhöhung nicht angibt. es sind doch SEINE KINDER! er finanziert doch damit nicht ein luxusleben seiner ex, sondern sichert den unterhalt seiner kinder.

Woher die Rosabrille? Selber Alleinerziehend?

das meiste Geld verschwendet die KM für sich - weder dem Staat noch dem Vater stehen Kontrollmechanismen zur Verfügung um die Ausgaben zu kontrollieren...

und ja, die meisten Alleinerziehenden machen mit dem Kindergeld (egal ob vom Vater oder Staat) das was sie selber wollen und nicht das was die Kinder brauchen...

@washilfts

was genau ist hier Blödsinn?

Woher willst Du das denn wissen ??? Selbst wenn Er eine Lohnerhöhung bekommen hat,ist immer noch nicht geklärt ob Er dadurch auch mehr zu zahlen hat !!! Wenn Er nach der Lohnerhöhung immer noch in Seiner Einkommensstufe liegt,muss Er auch nicht mehr zahlen und diese Schwankung beträgt immerhin 400 € pro Stufe und die muss durch eine Lohnerhöhung erst einmal überschritten werden.

Es liegt in der Pflicht des Unterhaltsberechtigten sich über Einkommenserhöhungen zu informieren. Dazu gibt es den § 1605 BGB!

Der Pflichtige muss, sofern er den Mindestunterhalt zahlt, von sich aus nicht tätig werden.