Wie kann ich als Kleinunternehmer ohne UST-ID-Nr. meine Dienstleistung innerhalb der EU verkaufen?
Kann ich meine Dienstleistung an Kunden innerhalb der EU (z.B. Frankfreich) verkaufen, ohne als Kleinunternehmer eine UST-ID-Nr. zu haben bzw. welchen Weg gibt es, Kleinunternehmer zu bleiben und trotzdem auch außerhalb von Deutschland die Dienste anbieten zu können?
Glaube nicht, dass es geht, aber vielleicht gibt es ja einen Weg, den ich übersehe - gesucht sind nur Wege, bei denen ich Kleinunternehmer bleibe und möglichst keine UST-ID.-Nr. beantragen muss (weil dadurch ja der offensichtlichste Vorteil des Kleinunternehmers flöten gehen würde).
2 Antworten
In dem Fall musst Du eine USt-ID-Nr. beantragen. Bitte beachte, dass die Kleinunternehmerregelung nicht bei Auslandsgeschäften gilt und hier in jedem Fall umsatzsteuerlich korrekt gearbeitet werden muss.
Solange Du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest, kannst Du die Regelung für innerdeutsche Geschäfte weiterhin anwenden.
Bitte beachte, dass Du dann die MwSt. die bei der Einfuhr entsteht abführen musst, da Du diese nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.
Ohne USt-ID-Nr. würdest Du die MwSt. in Frankreich auch noch mitzahlen müssen.
Und denke daran, dass Du regelmäßig Zusammenfassende Meldungen über Deine EU-Geschäfte abgeben musst.
Danke für den Stern.
Noch ein Hinweis: Wenn Du ins EU-Ausland an Personen ohne gültige USt-IDNr. verkaufst, musst Du die 19 % MwSt. erheben. Du musst vor jedem Verkauf die Nummer auf Validität online prüfen.
Die Kleinunternehmerregelung gilt nur im deutschen Steuerrecht. Wenn du grenzüberschreitende Geschäfte machen willst, dann kannst du auch als Kleinunternehmer eine USt-ID beantragen.
Das ändert nichts an deinem Status als Kleinunternehmer.
http://www.akademie.de/wissen/ustidnr-auch-fuer-kleinunternehmer
Auf den Rechnungen in Deutschland schreibst du weiterhin ganz groß den Satz "umsatzsteuerbefreit nach § ...".
Die USt-ID musst du aber trotzdem angeben (auch auf einer Homepage im Impressum). Kannst ja im Briefkopf dazuschreiben: "(Verkäufe außerhalb D)"
genausoisses
"umsatzsteuerbefreit nach § ...".
Falsch. § 19 ist keine Befreiungsvorschrift. Die Umsatzsteuer wird einfach nicht erhoben.
Kann man ruhig als kleinkariert ansehen. ist aber trotzdem richtig so.
Er kann auch weiterhin im Inland ausschließlich seine Steuernummer verwenden (wobei es schon Sinn macht, immer und ausschließlich die USt.-ID-Nr. anzugeben).
In Deutschland bleibt alles wie gehabt. Im EU-Ausland musst Du Dich an die USt-Regeln halten.
Er kann wählen ob er seine Steuernummer oder die USt-ID-Nr. verwendet. Nur bei Geschäften ins EU-Ausland muss er die USt-ID-Nr. verwenden.
Insgesamt wäre ihm aber zu empfehlen nur die USt-ID-Nr. zu verwenden.
Die Angabe der Kleinunternehmerregelung ist nicht vorgeschrieben, der Fragesteller darf halt bei Inlandsgeschäften keine MwSt. ausweisen.
Wobei ein Hinweis hier immer hilft Missverständnisse zu vermeiden.
Aber muss ich dann nicht auch die Umsatzsteuer auf (evtl. sogar allen) Rechnungen angeben und einkalkulieren? Oder nutze ich quasi in Deutschland dann die reguläre Steuernummer, für EU-Geschäfte dann die UST-ID-Nr. und berechne auch nur dort die Umsatzsteuer, in Deutschland aber weiterhin nicht?