Wie kann ich als Kleinunternehmer ohne UST-ID-Nr. meine Dienstleistung innerhalb der EU verkaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Fall musst Du eine USt-ID-Nr. beantragen. Bitte beachte, dass die Kleinunternehmerregelung nicht bei Auslandsgeschäften gilt und hier in jedem Fall umsatzsteuerlich korrekt gearbeitet werden muss.

Solange Du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest, kannst Du die Regelung für innerdeutsche Geschäfte weiterhin anwenden.

Bitte beachte, dass Du dann die MwSt. die bei der Einfuhr entsteht abführen musst, da Du diese nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.

Ohne USt-ID-Nr. würdest Du die MwSt. in Frankreich auch noch mitzahlen müssen.

Und denke daran, dass Du regelmäßig Zusammenfassende Meldungen über Deine EU-Geschäfte abgeben musst.

Xipolis  10.07.2016, 02:54

Danke für den Stern.

Noch ein Hinweis: Wenn Du ins EU-Ausland an Personen ohne gültige USt-IDNr. verkaufst, musst Du die 19 % MwSt. erheben. Du musst vor jedem Verkauf die Nummer auf Validität online prüfen.

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur im deutschen Steuerrecht. Wenn du grenzüberschreitende Geschäfte machen willst, dann kannst du auch als Kleinunternehmer eine USt-ID beantragen.
Das ändert nichts an deinem Status als Kleinunternehmer.

http://www.akademie.de/wissen/ustidnr-auch-fuer-kleinunternehmer

phex85 
Fragesteller
 22.06.2016, 17:49

Aber muss ich dann nicht auch die Umsatzsteuer auf (evtl. sogar allen) Rechnungen angeben und einkalkulieren? Oder nutze ich quasi in Deutschland dann die reguläre Steuernummer, für EU-Geschäfte dann die UST-ID-Nr. und berechne auch nur dort die Umsatzsteuer, in Deutschland aber weiterhin nicht?

sternstefan  22.06.2016, 17:52
@phex85

Auf den Rechnungen in Deutschland schreibst du weiterhin ganz groß den Satz "umsatzsteuerbefreit nach § ...".

Die USt-ID musst du aber trotzdem angeben (auch auf einer Homepage im Impressum). Kannst ja im Briefkopf dazuschreiben: "(Verkäufe außerhalb D)"

wfwbinder  22.06.2016, 21:37
@sternstefan

  "umsatzsteuerbefreit nach § ...".

Falsch. § 19 ist keine Befreiungsvorschrift. Die Umsatzsteuer wird einfach nicht erhoben.

Kann man ruhig als kleinkariert ansehen. ist aber trotzdem richtig so.

Xipolis  22.06.2016, 23:47
@sternstefan

Er kann auch weiterhin im Inland ausschließlich  seine Steuernummer verwenden (wobei es schon Sinn macht, immer und ausschließlich die USt.-ID-Nr. anzugeben).

Xipolis  22.06.2016, 23:49
@phex85

In Deutschland bleibt alles wie gehabt. Im EU-Ausland musst Du Dich an die USt-Regeln halten.

Xipolis  10.07.2016, 02:59
@sternstefan

Er kann wählen ob er seine Steuernummer oder die USt-ID-Nr. verwendet. Nur bei Geschäften ins EU-Ausland muss er die USt-ID-Nr. verwenden.

Insgesamt wäre ihm aber zu empfehlen nur die USt-ID-Nr. zu verwenden.

Die Angabe der Kleinunternehmerregelung ist nicht vorgeschrieben, der Fragesteller darf halt bei Inlandsgeschäften keine MwSt. ausweisen.

Wobei ein Hinweis hier immer hilft Missverständnisse zu vermeiden.