In Polen mit USt-ID-Nr. einkaufen mit deutschem MwSt. Kleingewerbe gemäß §19 Abs?

3 Antworten

Wenn du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast gibts keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ... 

die auch nicht wirklich steuerfrei wäre sondern lediglich vom Empfänger der Ware in seinem Land zu versteuern ist,und dann gleich als Vorsteuer wieder abgezogen werden kann, aber wie gesagt, nur wenn man Umsatzsteuerpflichtig und damit Vorsteuerabsatzberechtigt ist.

ähm, nope ....

Selbstverständlich ist es möglich, dass ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit USt-ID-Nummer im Ausland einkauft. der Unternehmer ist dann nur VERPFLICHTET, die hieraus entstehende Steuer mit einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt abzuführen, da kein Vorsteuer-Abzug besteht ....

@wurzlsepp668

Hm ... ich glaube nicht, dass der Nutzer der Kleingewerberegelung überhaupt eine USt Id nummer bekommt, um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen zu bekommen.

umgekehrt, der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, der muss die Steuer sofort anmelden, was aber ein Nullsjmmenspiel ist weil er sie gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend macht. 

Aber um nichts falsches zu schreiben, ich habs nochmal gegoogelt, Ich hatte recht, MWSt befreite Kleinunternehmer können keine innergemeinschaftlichen Erwerbe mit Reverse Charge tätigen. 

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Sonderregeln-innergemeinschaftlicher-Erwerb.html

Ja, das ist möglich. Du kannst beim Bundeszentralamt für Steuern eine USt-ID-Nr beantragen und den Erwerb in Deutschland mit 19% versteuern. Ein Vorsteuerabzug besteht aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung hier aber nicht.

Also bedeutet das, dass die Rechnung der polnischen Firma ohne Mehrwertsteuer geschrieben wird, ich diese dann aber in Deutschland manuell an das Finanzamt zahlen muss, also 19% und das ganze auch als Kleinunternehmer?

@dennniss1

Genau!

Ich würde aber die UStID an Deiner Stelle beim Finanzamt beantragen. Vom Bundeszentralamt für Steuern wirst Du sie nämlich nicht automatisch bekommen, wenn Du beim Finanzamt als Kleinunternehmer geschlüsselt bist.

@dennniss1

Genau so. Keine 22%, sondern 19%, aber ohne Vorsteuerabzug.

Wenn du aus Polen etwas bestellst, ist das unter gewissen Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß §1a UStG.

Es ist jedoch kein innergemeinschaftlicher Erwerb, wenn du ein Kleinunternehmer gemäß §19 UStG bist und die Erwerbschwelle in Höhe von 12.500 EUR im vorangegangen Jahr nicht überschritten hast.

Das heißt dann, dass der Pole eine Rechnung mit 22% Umsatzsteuer schreibt und du bezahlst den Bruttobetrag und genau der Betrag ist auch eine Betriebsausgabe für dich. Aber ohne Vorsteuerabzug.

Aber du hast die Möglichkeit auch zu optieren. Das heißt, dass du möchtest, dass das Ganze doch wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt wird und das lohnt sich, wenn man in dem Land, aus dem man die Produkte bezieht, mehr Umsatzsteuer zahlt als die 19% in Deutschland. Was hier ja der Fall ist. Die Option bindet dich für 2 Kalenderjahre. Und du musst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und diese gegenüber dem Lieferer anzeigen. 

Liegt der Maximale Beitrag nicht bei 17500? Und kann ich nicht als Kleinunternehmer trotzdem die  Ust- Id.Nummer beantragen?

@dennniss1

17.500 spielt eine Rolle, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. Die Erwerbsschwelle ist was anderes.