Wie kann ein stehendes Auto einem anderen die Vorfahrt nehmen?

7 Antworten

Hallo,

vorab: die Verärgerung über den Ablauf des Schadenfalls kann ich nachvollziehen.
Subjektiv betrachtet mag der Eindruck entstehen, dass hier etwas zugunsten des Unfallgegners "gemauschelt" wurde.

Dennoch gilt es einige Aspekte zu beachten, die für das weitere Vorgehen möglicherweise von Bedeutung sind.

Vorab eine Frage bzw. Annahme: Wenn ich es richtig verstehe, kam das Fahrzeug der Unfallgegnerin aus besagter Seitenstraße, richtig? (Die Formulierung "... fuhr ihr ungebremst ein Auto ins Heck,..." lässt alternativ den Schluss zu, dass das Auto von hinten gekommen sein kann...)

Nächste Frage: Hatte sich die Tochter vor dem Anhalten vergewissert, dass sie keinen Verkehrsteilnehmer aus der Seitenstraße behindert oder gefährdet?(Hintergrund der Frage: Lt. Schilderung hielt sie seit ca. 8 Sekunden. Falls sie vorher niemanden in der Seitenstraße bemerkt hat, woher kam dann so schnell der Unfallgegner?)

Erschwerend kommt hinzu, dass die geschilderten Beschädigungen nicht auf einen Aufprall mit überhöhter Geschwindigkeit beim Unfallgegner schließen lassen. Anderenfalls wäre das Schadenbild größer und der eigene Wagen möglicherweise in einem größeren Umfang gedreht worden.

Ein Problem mag nun darin begründet liegen, dass es nicht mehr nachweisbar ist, dass das eigene Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bereits mehrere Sekunden stand. Dies würde nämlich erheblich zur Enthaftung beitragen, da man - auch als vorfahrtsberechtigter - Verkehrsteilnehmer sich weder die Vorfahrt erzwingen noch gar einfach in stehendes Fahrzeug reinfahren darf.

Den Verdacht der Mauschelei durch die Polizei kann man nachvollziehen oder nicht. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass sich die meisten Polizisten - auch und gerade wenn sie einen der Beteiligten kennen - kaum dem Risiko aussetzen werden, zugunsten eines Blechschadens ein Verfahren gegen sich zu riskieren.

Vor dem Hintergrund all dieser offenen Fragen musste nun der Schadensachbearbeiter regulieren und entscheiden, wie er mit dem Schaden umgeht: Erkennt er aufgrund des Anscheins die Ansprüche des Unfallgegners an oder riskiert er einen Prozess?

Im vorliegenden Fall mag das Prozessrisiko zu groß gewesen sein, da die Schilderung der Tochter schlichtweg nicht zu beweisen war.

Fazit: Ich befürchte, dass in diesem Fall - unabhängig davon, wie die tatsächlichen Umstände nun einmal waren - die Regulierung der Versicherung nur äußerst schwer (und schon gar nicht mit Garantie auf erfolg) angefochten werden kann.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Ich will aufgrund der wenigen bekannten Details ja nicht den Familienfrieden gefährden. Aber besteht die Möglichkeit, dass die Tochter den Unfall und die Umstände vor Ort vielleicht doch etwas anders geschildert hat, als es tatsächlich passiert ist? Vielleicht als Fahranfängerin aus Sorge vor Ärger?)

junchen 
Fragesteller
 18.09.2015, 13:12

Danke erst einmal für deine Antwort. Aber anscheinend habe ich mich doch sehr unklar ausgedrückt.

Meine Tochter kam ursprünglich von der Hauptstraße und bog links in die Seitenstraße ab wo sie zum stehen kam. 

Sie hatte sogar die Handbremse angezogen. Das nachfolgende Auto fuhr ihr dann (ca 8 Sekunden später) hinten ins Auto. Der Aufprall war so heftig das ihr Auto (das meiner Tochter) dabei gedreht wurde.

Die ca 8 Sekunden wurden später von dem Anwalt ermittelt, mit dem wir den Wiederspruch/Richtigstellung bei der Polizei(bzw.Ordnungsamt) einreichten.

Die Frage aus Angst zu lügen, stellt sich mir weniger bei meiner Tochter (das wurde ebenfalls bei dem Anwalt besprochen und die Konsequenzen dargelegt) als viel mehr bei der Unfallgegnerin, die im selben Alter ist wie meine Tochter. 

Ich frage mich nur, warum wurde nur die Unfallgegnerin zum Hergang befragt wurde und (wie wir später feststellten) meiner Tochter die Aussage unterstellt, sie habe der anderen die Vorfahrt genommen... obwohl sie nie diese Aussage gemacht hat. 

Das ist ja nur die erste "Baustelle" die zweite ist ja die Versicherung.

Auch hier treten einige Ungereimtheiten auf. 

  1. Hat meine Tochter weder am Unfallort noch später Angaben zu ihrer Versicherung gemacht.
  2. Wurden von der Versicherung keine eigenen Erkundigungen zum Unfall eingeholt.
  3. Bei der Versicherung blieb ein Wiederspruch unbeantwortet, und
  4. Erst werden der Unfallgegnerin ~2800€ Schaden ausbezahlt und fast 2 Monate Später sind es auf einmal ~4800€. Wieso bekommt die zweimal etwas ausgezahlt und dann mit einem derartig großen Unterschied in der Summe?

Aber wie ich es schon vermutet habe, werden wir jetzt kaum noch etwas unternehmen können. 

junchen 
Fragesteller
 18.09.2015, 13:49
@junchen

Ich bitte um Verzeihung, es soll rechts heißen

Meine Tochter kam ursprünglich von der Hauptstraße und bog links in die Seitenstraße ab wo sie zum stehen kam.

Loroth  22.09.2015, 10:04
@junchen

Nicht böse sein, aber: nach der Schilderung sind leider weitere Verständnisfragen offen, ohne deren Beantwortung keine Aussage möglich ist.

Die vordergründig wichtigste ist m.M.n.: Wieso soll die Unfallgegnerin überhaupt Vorfahrt haben, wenn sie doch von hinten nachfolgte? (wenn ich doch hinter jemandem herfahre, habe ich doch gegenüber dem Vorausfahrenden NIE eine Vorfahrt - egal, ob dieser fährt oder anhält. Oder?)

Weiter: Wenn die Unfallgegnerin hinter der Tochter herfuhr (also eben nicht von links oder rechts aus einer Seitenstraße kam), müsste doch der Anprall frontal gegen das Heck erfolgt sein. Ein "Herumdrehen" des Fahrzeugs kann aber nur erfolgen, wenn der Anprall zumindest seitlich versetzt geschah... (einzige Alternative: das Fahrzeug der Tochter stand zum Zeitpunkt des Anpralls "schräg". Dann wiederum ist die Frage "warum?"...)

Und last but not least: In der ganzen Zeit hat es tatsächlich keinen Kontakt zur eigenen Versicherung im Sinne einer Schadenmeldung, einer Schadenschilderung oder ähnlichem gegeben? Und wie erfolgte der "Widerspruch": mündlich oder schrifltich? Bei der betreuenden Agentur oder bei der Versicherung direkt? Und besteht denn keine Möglichkeit, einmal einfach bei der Schadenabteilung anzurufen und nach den Umständen und den Gründen der Regulierung zu fragen?

Hallo,

wenn der Vater die Versicherung abgeschlossen hat, hat er auch nur Anspruch auf Auskünfte und Antworten bei der Versicherung. Ggf. zusammen mit dem Vater zum Versicherungsbüro vor Ort gehen und dort die genauen Hintergründe der Versicherungsentscheidung erfragen. Ggf. Kopien der Akte geben/zuschicken lassen.

Manchmal kann auch diese Stelle vermitteln:

 http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Gruß

RHW

junchen 
Fragesteller
 20.09.2015, 11:40

Danke erst einmal für deine Antwort. 

Ich werde mich kommende Woche erst einmal mit meinen Exmann zusammensetzen und das ganze besprechen um von der Versicherung eine Aussagekräftige Antwort zu erhalten. Gegebenenfalls auch Einsicht in Akten. Einsicht in die Polizeiberichte bekommt aber leider nur ein Anwalt. 

Der Link wird mir dabei sicherlich weiterhelfen.

In diesem Text sind zu viele Ungereimtheiten um den Tathergang verstehen zu können:

Zum Hergang: Verkehrsbedingt musste meine Tochter, in der Einmündung einer Seitenstraße anhalten, um Schüler die Straße überqueren zu lassen. Dabei stand sie mit fast 80% ihres Fahrzeuges in der Seitenstraße. Der Halteprozess dauerte etwa 8 Sekunden.

Also machte sie eine Vollbremsung!

Als die Schüler die Straße überquert hatten und meine Tochter weiter fahren wollte fuhr ihr ungebremst ein Auto ins Heck, wobei ihr Auto sich um ca 45° drehte und die Stoßstange abgerissen wurde

Bedeutet, dass die Tochter nie gerade aus weiterfahren wollte, sondern entweder links oder rechts abbog.

Die Unfallgegnerin rief ihre Mutter an, während meine Tochter die Polizei verständigte. Diese traf etwa 10 min später ein und beschimpfte meine Tochter aufs übelste

Also die Polizei beschimpfte deine Tochter ???

Die Unfallgegnerin rief ihre Mutter an,

Als die Polizei eintraf, wurde nur die Unfallgegnerin, deren Beifahrerin und die Mutter angehört welche behauptete, das meine Tochter ihr die Vorfahrt genommen habe.

Die Mutter scheint es ja 2 mal zu geben !

Am Nachmittag fuhr meine Tochter mit ihren Vater zur Polizei

Und die Tochter hat 2 Väter  !

nein danke - wenn Du eine Antwort haben möchtest, bitte keine Märchen erzählen, sondern die Schadensursache wie sie auch passiert ist.

junchen 
Fragesteller
 16.09.2015, 20:48

Ich habe keine Ahnung was du mir damit sagen möchtest. Zugegeben der eine Satz ist etwas unglücklich formuliert. Besser hätte es wohl heißen müssen " Meine Tochter rief die Polizei, während die Unfallgegnerin ihre Mutter anrief, welche ca 10 min später am Unfallort eintraf und meine Tochter beschimpfte." 

Ich habe weder etwas von 2 Müttern, noch von 2 Vätern geschrieben. 

Ich bitte hier um einen ernsthaften Rat und ich schreibe auch keine Märchen!

Zum besseren Verständnis des Hergangs hätte ich gerne eine Skizze beigefügt was aber nicht geht. 

Also meine Tochter hat weder eine Vollbremsung hingelegt noch hat sie irgendjemanden die Vorfahrt genommen. Sie stand  in einer abzweigenden Seitenstraße  und das Heck ihres Autos stand zu etwa 20% auf der Hauptstraße. Ich weiß nicht wie ich das sonst erklären kann ohne Skizze.

Apolon  17.09.2015, 01:08
@junchen

Ich habe weder etwas von 2 Müttern, noch von 2 Vätern geschrieben.

Wenn man den eigenen Text nicht versteht, sollte man auf jeden Fall mal in einen Deutsch und Grammatik-Kurs gehen.

Ich bitte hier um einen ernsthaften Rat und ich schreibe auch keine Märchen!

Dann solltest Du auch deinen Text ernsthaft formulieren und nicht einfach einen Unsinn niederschreiben.

wir überhaupt noch etwas dagegen unternehmen?

Nö. Denn

Daraufhin legte meine Tochter sofort einen Wiederspruch ein, welcher aber von der Versicherung offensichtlich nicht beachtet wurde.

eine KFZ-Versicherung ist keine Behörde, bei der man irgendwelche Rechtsmittel gegen Entscheidungen hätte. Ihr könntet gegen die Versicherung klagen mit dem Ziel, dass die Schadensfreiheitsklasse erhalten bleibt. Sowas ist aber in der Regel ziemlich aussichtslos. Deine Tochter sollte ja eigentlich die Gelegenheit haben, ihrer Versicherung den Unfallhergang zu schildern. Offensichtlich war man dort trotzdem der Meinung, den Schaden begleichen zu müssen. Hätte die Versicherung eine Chance gesehen, sich vor der Zahlung zu drücken, hätte sie auch nicht gezahlt.

junchen 
Fragesteller
 16.09.2015, 20:13

Vermutlich haben wir tatsächlich keine Chance Recht zu bekommen, da wir uns das "Recht" nicht leisten können.

Da sich Versicherungen gerne mal um Schadensauszahlungen drücken, wundert es mich sehr das von der Versicherung keinerlei Rückfragen gestellt wurden. Wir haben erst Monate später, im ersten Schreiben erfahren das die Versicherung überhaupt eingeschaltet wurde und wir wissen auch nicht woher die Unfallgegner die Versicherungsdaten haben. Denn meine Tochter hat darüber keine Angaben gemacht.

Apolon  17.09.2015, 01:13
@junchen

 Wir haben erst Monate später, im ersten Schreiben erfahren das die Versicherung überhaupt eingeschaltet wurde und wir wissen auch nicht woher die Unfallgegner die Versicherungsdaten haben. Denn meine Tochter hat darüber keine Angaben gemacht.

Dies ist auch nicht erforderlich. Jeder Geschädigte kann beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.  08002502600) anrufen und auf Grund des Kennzeichens den Versicherungsnehmer wie auch die Versicherungsnummer des Versicherers erfahren. Und kann auch den Schaden dort melden.

Am Fahrzeug meiner Tochter entstand ein Sachschaden von 120€

Mein letzter Hinweis.

Überlege einfach einmal, dass deine Texte so in dieser Form nicht zusammen passen:

 Als die Schüler die Straße überquert hatten und meine Tochter weiter fahren wollte fuhr ihr ungebremst ein Auto ins Heck,

wobei ihr Auto sich um ca 45° drehte und die Stoßstange abgerissen wurde.

Scheinbar hält es deine Tochter nicht so mit der Wahrheit!

Ende!