Schmerzensgeld als Beifahrer bei Auffahrunfall

16 Antworten

JA, kannst Du. Du bist genauso, wie der Fahrer und der Halter des verunfallten Fahrzeuges Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall. In diesem hat man grundsätzlich freie Gutachter und Anwaltwahl, beide Kosten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Da es sich bei Dir um einen "menschlichen" Schaden handelt benötigst Du ein Attest eines Arztes. erfahrungsgemäß zicken Versicherungen bei Schmerzensgeldansprüchen gerne rum. Da Dir vermutlich due einzufordernden Sätze nicht bekannt sind und der Arzt nur die Verletzung diagnostiziert und keine "Schadensumme" feststelle, wie es etwas der Gutachter bei der Begutachtung eines autos kann, solltest Du die Regulierung einem Anwalt überlassen. Du solltest immer etwas höhere Forderung en stellen, das die Versicherungen hier immer handeln wollen, doch vorsicht, oft bietet man Dir eine höhere Einmalabfindung an, wen Du auf weitere ansprüche verzichtest, dem solltest Du nicht nachkommen, so verlockend das angebot auch sein mag, Folgeschäden oder Spätfolgen lassen sich nie ausschließen. Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

Spekulieren brauchst du nicht...bist ja nicht an der Börse...

Geh zum Rechtsanwalt und lass ein Schreiben für die Gute aufsetzen.

Ein Geständnis der Frau bringt dir gar nichts, jeder Anwalt kann es als Schocksituation darstellen. Kann dir egal sein. Sie ist drauf gefahren und du hast auf dem Beifahrersitz gesessen.

Nehme auf jeden Fall sämtliche Möglichkeiten mit, die eine solche Verletzung mit sich bring. Physiotherapie usw. Noch Jahre später kannst du Folgeschäden haben. Bei mir ist nach über 20 Jahren meine Hals-Bandscheibe geplatzt...die Schmerzen wünsche ich keinem...und ich war damals so doof und habe nicht gleich reagiert beim Unfall.

Denk auch an einen evtl. Schadensersatz!

Hallo Alex623,

gleich mal eines vorweg. Die Schmerzensgeldforderung ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Stellung eines Strafantrages wegen fahrlässiger Körperverletzung ist NICHT notwendig.

Der Ablauf der Schmerzensgeldforderung ist meiner Meinung nach wie folgt am Besten:

  1. Du besorgst Dir ein Attest über die erfolgten Verletzungen. Im Krankenhaus warst Du ja und geröntgt wurde auch alles.

  2. Du beauftragst einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Deiner Schmerzensgeldforderung.

    Du kannst zwar auch ohne einen Rechtsanwalt die Forderung an die Versicherung stellen, aber ein Rechtsanwalt kennt die Dir zustehenden Sätze besser und weiß was er Fordern kann.

  3. Wenn alles abgeheilt ist, gehst Du dem von Dir beauftragen Rechtsanwalt und der berechnet die Höhe des Schmerzensgeldes aus:

    • den Verletzungen

    • der Länge der Krankschreibung

    • evtl. Vorhandene Folgeschäden / Langzeitschäden

    • Zudem kannst Du noch weitere Forderungen stellen wie z.B.

  1. Verdienstausfall
  1. Fahrkosten zum Arzt
  1. Beschädigte Kleidung
  1. Rezeptkosten
  1. usw. usw.

  2. Dein Rechtsanwalt sendet dann der Versicherung die Höhe der Forderung zu.

  3. Da der Rechtsanwalt weiß, was gerichtlich schon in anderen Fällen zugesprochen wurde und danach seine Forderung gestellt hat und die gegnerische Versicherung die Urteile auch kennt, wird sie in der Regel die geforderte Summe innerhalb von 1-2 Wochen überwiesen, so dass Du schnell Dein Geld hast.

  4. Sollte die Versicherung mit der Forderung nicht einverstanden sein, wird sie Dir eine andere Summe in Aussicht stellen. Dann kannst Du das annehmen oder Du kannst Deine Forderung gerichtlich durchsetzen lassen.

Zur Summe: In einem ähnlichen Fall, HWS, drei Wochen Krankschreibung habe ich 750,00 Euro erhalten

Schöne Grüße
TheGrow

Das wird alles über deine Versicherung gehen, und ja, du musst es natürlich nicht zahlen. Am besten du rufst mal deine Versicherung an, deine Versicherung muss sich dann mit der Versicherung der Unfallverursacherin in Verbindung setzen.

Wieso über die Versicherung des Geschädigten?

Er ist Opfer und dazu noch Beifahrer also schon mal gar nicht irgendwie in der Pflicht SEINE Versicherung einzuschalten!

Hi

Da der Unfall nicht deine Schuld ist und du Schaden davongetragen hast, ist es dein Recht, Schmerzensgeld zu verlangen. Wie du das machst, weiß ich nicht, aber du brauchst ein ärztliches Attest.

LG