Wie kalt darf es sein? Lager- und Büroräume

4 Antworten

Musst du halt abwägen, was dich mehr kostet - eine ausreichende Heizung, oder Arbeitsausfall und Lohnfortzahlung bei Krankheit der Mitarbeiter. Auch bei den anwesenden Mitarbeitern sinkt die Arbeitsmoral mit der Temperatur.

DietmarBakel  24.09.2012, 21:25

Sorry. Da hab´ ich das wohl falsch verstanden, mit dem Arbeitsschutzgesetzt. Wenn man das so abwägen kann.

Jorgfried  24.09.2012, 22:11
@DietmarBakel

Keine Ahnung was im Arbeitsschutzgesetz steht. Was du gesschrieben hast ist eine Richtlinie, also nur ein Empfehlung und die scheint mir schon recht kalt.

Was ich ausdrücken wollte ist, dass bei dieser "Abwägung" schon ohne jedes Nachrechnen klar sein dürfte, dass es lohnt, ordentlich zu heizen.

DietmarBakel  25.09.2012, 14:30
@Jorgfried

Hab´ich mir im Nachgang auch gedacht, dass Du das rüberbringen wolltest.

Übrigens die Temperaturen werden rechnerisch, also zur Planung und Größendimensionierung der Heizungen, so angesetzt. Das muss die Heizung dann mindestens bringen (bei rechn. tiefster Außentemperatur).

Hallo, kein Grund zu verzweifeln... Lies doch mal die ASR A3.5 durch. Das ist eine Arbeitsschutzregel bezüglich der Raumtemperaturen. Dort ist eine Tabelle aufgeführt, bei der die Temperaturne untergliedert sind. Bei leichten Arbeiten demnach im Sitzen müssen es dann mind. 20° sein, mittelschwere Arbeiten 19° usw. Aber mal ganz ehrlich, wenn es dann ein Grad weniger ist, hat es halt ein Grad weniger. Dann muss man sich halt dementsprechend auch kleiden. Es ist doch auch klar, dass wegen einem Grad nicht die Heizung für weiß Gott wie viel tausend Euro hier investiert werden kann. Ich würde evtl. den Bürobereich im Lager durch OSB - Platten mit Isolierung abtrennen, dann bekommt man gleich ein paar Grad mehr und die Heizkosten sind nicht ganz so groß.

Schau Dir bitte Deinen Mietvertrag an, steht in diesem "Lager incl. Heizung" ist der Vermieter verpflichtet sicher zu stellen, dass im Lager min. 16° und in den Büroräumen min. 21° Celsius erreichbar sind. Hast Du das Lager nackt gemietet, musst Du selbst für die erforderlichen Temperaturen, die übrigens in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben sind, sorgen. Ein Heizungsfachmann kann Dir hier helfen.

1) Du hast gewerblich ein Lager gemietet und kannst das verlangen was Dir in Deinem Mietvertrag versprochen ist. Verwechsle es nicht mit Wohnräumen.

2a) Büro - leichte Arbeit - sitzend = 20 °C

2b) Lager - leichte Arbeit 19 °C - mittel 17 °C - schwer 12 °C (stehend oder gehend)

2c) Toilette, Pausenraum, Liegeraum, etc. 21 °C

2d) Waschräume, Duschen, etc. 24 °C

Das ist verkürzt aus den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR 6).

Gruß