Was tun wenn Warmwasser für 1,5 Monate abgestellt wird?

6 Antworten

Ich finde das von Vermieterseite echt unverschämt das im Winter zu machen

Ich glaube nicht, dass das aus purer Boshaftigkeit kommt. Die Frage ist letztlich, wann der Sanierungsbedarf erkannt wurde, ab wann die Angebote eingeholt werden konnten und wann der Auftrag vergeben werden konnte.

Die Auftragsvergabe war vielleicht schon vor einem halben Jahr, aber das Bauhandwerk hat Hochkonjunktur und zu wenige Leute. Da ist es leider häufig so, dass Aufträge verschoben werden müssen. Vermutlich hat der Eigentümer alles getan, um die Arbeiten im Sommer durch zu ziehen, aber die ausführende Firma konnte nicht früher. Möglicherweise auch weil bestellte Teile, wie z. B. die neue Heizung, nicht früher geliefert werden konnte. Auch die Hersteller haben teilweise enorme Verzögerungen zur Zeit.

Die Frage ist letztlich, wie Euer Vermieter mit dieser Situation umgeht. Er muss davor sorgen, dass es in den Wohnungen ausreichend warm wird und er muss auch für das Warmwasser sorgen.

Sollte die Sanierung auch auf die Rohrleitungen und die Heizkörper umfassen, wird es schwierig. Wenn nicht, könnte er eine mobile Heizanlage vorübergehend anschließen.

Werden aber auch Rohre und Heizkörper ausgetauscht, kann er nur mit mobilen Heizgeräten in den einzelnen Wohnungen dafür sorgen, dass diese warm gehalten werden und zwecks Duschen wirklich nur auf Verwandte, öffentliche Bäder, Hotels/Pensionen o. ä. verweisen und ansonsten versuchen, die "kalte Phase" möglichst kurz zu halten.

Tja, komisch, das daß aber kein Einzelfall ist, sonst gäbe es nämlich nicht so viele Gerichtsurteile dazu.

Und das ist auch keine Boshaftigkeit, sondern berechnende Absicht, um "alte" Mieter los zu werden.

Wann wurdet ihr darüber informiert?

Habt ihr erst gestern oder heute davon erfahren?

Dieser Zustand ist laut allgemeiner Rechtsprechung In den meisten Fällen gerade in den Wintermonaten unhaltbar.

Um eure Rechte auf jeden Fall zu waren und durchzusetzen, solltet ihr auf jeden Fall kurzfristigst einen auf Mietrecht spezialisiert in Anwalt zu Rate ziehen.

Bei einer solchen Dauer ist definitiv von einer recht hohen Mietminderung auszugehen, je nachdem wäre es eventuell sogar möglich dass der Vermieter euch für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten eine andere Wohnung als Ausweichmöglichkeit anbieten muss.

Da ist keine festgelegten prozentualen Sätze für Mietminderung in einem solchen Fall gibt, ist das immer Verhandlungssache. Daher der Tipp, auf jeden Fall einen Anwalt zu konsultieren.

Letztlich kannst Du nur zum Mieterbund gehen und Dir sagen lassen, inwieweit Du die Miete mindern kannst. 

Mehr als eine erhebliche Mietminderung sehe ich da nicht. Gegebenenfalls noch Schadenersatz, wenn du z. B. für Stromkosten, wenn du per Heizlüfter Wärme erzeugen musst oder Wasser kochen musst um eine Badewanne zu füllen. Das alles solltest du aber unbedingt mit einem Rechtsanwalt machen, um nicht mit der Miete in Rückstand zu geraten.

Heizlüfter  in den Wohnräumen und in den Schlafzimmern Wärmflaschen unter die Decke.

Wasser im Kocher aufwärmen.

Ansonsten kann ich auch nur zum Mietverein raten.