Nebenkostenabrechnung bei Luft-Wasser-Wärmepumpe

3 Antworten

die interessanteste Frage ist doch, was ist mietvertraglich vereinbart. Wenn Vermieter udn Mieter in einem Haus wohnen und sonst keine Mietpartei greift die Heizkostenverordnung nciht und du könntest die Kosten auch nach äpfeln und Birnen verteilen, wenn das im Mietvertrag steht.

Hallo, wie Du schon selber festgestellt hast, ist es bei Eurer Konstellation kaum möglich die verbrauchte Heizleistung für Warmwasser(WW) richtig zu berechnen. Besonders die Verluste des WW-Speichers und der Zirkulation sind ja nirgends erfasst. Da Du aber eh den Stromverbrauch der Wärmemenge gem. der 2 installierten Heizungs-Wärmemengenzähler(WMZ) aufteilen musst, ist da ja auch schon der Stromverbrauch für WW enthalten.

Wenn Du eine andere Lösung willst bleibt wohl nur mit Mieterverein und/oder Grundeigentümerverband zu reden um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Den Energieverbrauch für Zirkulation wirst Du aber kaum ohne erheblichen Messaufwand erfassen können. Was 45°C warmes Wasser einer bestimmten Menge an kWh entspricht lässt sich allerdings einfach, mit einiger Unsicherheit, ausrechnen. Aber das hast Du sicher schon selbst ergoogelt.

P.S. Qualifizierte Antworten zum Thema kannst Du sicher auch im Forum haustechnikdialog.de bekommen: http://www.haustechnikdialog.de/Forum/46/Haustechnikforum?showBookmarks=true

Lindros79 
Fragesteller
 28.02.2013, 20:42

Was 45°C warmes Wasser einer bestimmten Menge an kWh entspricht lässt sich allerdings einfach, mit einiger Unsicherheit, ausrechnen. Aber das hast Du sicher schon selbst ergoogelt.

Genau das suche ich... Leider gibt es die Formel nur für alle mögliche Brennstoffe wie Holz oder Gas... aber leider nicht für eine Wärmepumpe.

P.S. Qualifizierte Antworten zum Thema kannst Du sicher auch im Forum haustechnikdialog.de bekommen:

Hier gibt es die Frage auch schon (unbeantwortet) :-): http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/79108/Waermepumpe-Heizkostenabrechnung-Warmwasser-

Gibt es auch einen Mengenzähler für Eure Wohnung? Wenn nicht, kannst Du rechnen soviel Du willst. Du wirst nie auf ein Ergebnis kommen, das der Vermieter anerkennen muss. Ich weiß das, da ich vor nicht langer Zeit vor einem ähnlichen Problem stand. Wir hatten damals mit Techem eine Diskussion, in der es darum ging, mehrere Zähler für eine vermietete Wohnung einzubauen, um den Verbrauch an Warm-/Kaltwasser möglichst genau zu ermitteln. Die Aussage des Techem-Mannes war klar: Mit nur einem Zähler keine Chance. Entweder jede Abnahmestelle hat einen Zähler oder das Ergebnis des einen Zählers ist nicht verwertbar. Selbst wenn man die Differenz aufgrund eines Gesamtzählers ermitteln kann, gilt das nicht. In einem Haus mit nicht mehr als 2 Einheiten, kann nach Fläche aufgeteilt werden. Das kann nun für Dich ungünstig sein, wenn Du den Eindruck hast, dass in der Einliegerwohnung besonders viel verbraucht wird, aber eine echte Chance, eine Aufteilung auf die 2 Wohnungen, die rechtlich dauerhaft Bestand hat, gibt es nicht.

Lindros79 
Fragesteller
 28.02.2013, 15:49

Hallo bwhoch2, vielen Dank für die ausführliche Antwort... Leider ist es nicht möglich, an jeder Abnahmestelle einen Zähler zu installieren. Bei dem installierten Zähler in der Einliegerwohnung handelt es sich NICHT um einen Wärmezähler, sondern lediglich um einen Mengenzähler... Deshalb würde ich sagen, es ist schon möglich, eine Warmwasserabrechnung zu erstellen, die für Vermieter und Mieter vertretbar ist. Lauf wikipedia gibt es für Heizungen, die Öl bzw. Gas verbrennen, entsprechende Formeln....

Für Wärmepumpen habe ich leider noch nichts gefunden... Hat sonst noch jemand eine Idee, wie ich einen Verbrauch von 10m3 Wasser mit einer Temperatur von 45° in Rechnung stellen kann?

Danke im Voraus...

bwhoch2  28.02.2013, 22:18
@Lindros79

Leider ist es nicht möglich, an jeder Abnahmestelle einen Zähler zu installieren.

Ja, genau und Du bräuchtest mindestens 2, um für jede Wohnung die gesamte verbrauchte Menge zu erfassen.

Bei dem installierten Zähler in der Einliegerwohnung handelt es sich NICHT um einen Wärmezähler, sondern lediglich um einen Mengenzähler...

Ich schrieb nichts von einem Wärmezähler. Du hast Dich vermutlich durch den Begriff "Techem" irritieren lassen. Techem wäre in unserem Fall auch für Wasserverbräuche zuständig gewesen. Deshalb die Diskussion mit denen, wo eigens ein Ingenieur ins Haus kam. Seine klare Aussage war: Sie können Zähler in der Mietwohnung installieren, wie sie wollen und wie möglich ist. Ohne die Möglichkeit, den Verbrauch auch in der anderen Wohnung festzustellen, gibt es keine Möglichkeit, eine rechtlich anerkannte Aufteilung zustande zu bringen, denn wenn man schon aufteilt, muss es richtig sein. Eine Erfassung der Gesamtmenge an der "Quelle", also wo das ganze Warmwasser aus dem Speicher kommt und davon nur das abziehen, was in der Mietwohnung verbraucht wurde, um auch den Verbrauch in der selbst genutzten Wohnung zu ermitteln, reicht nicht aus, obwohl es eigentlich logisch wäre.

Natürlich kannst Du eine Abrechnung erstellen und errechnen, die für beide vertretbar ist. Aber wenn irgendwann, ggf. auch noch nach langer Zeit, der Mieter zu der Ansicht kommt, dass er zuviel zahlt, kann er auch rückwirkend Abrechnungen anfechten und dann musst Du ggf- wieder zurück zahlen. Wenn Du dagegen nach Fläche aufteilst, was in Deinem Fall erlaubt ist, kann Dir der Mieter nicht anheften. Abgesehen davon, dass das viel einfacher ist, sofern der Stromverbrauch für Deine Wärmepumpe korrekt ermittelt wird.

Lindros79 
Fragesteller
 27.03.2013, 09:55
@bwhoch2

Natürlich kannst Du eine Abrechnung erstellen und errechnen, die für beide vertretbar ist.

Genau so eine Abrechnung suche ich :-(

bwhoch2  27.03.2013, 18:09
@Lindros79

In Deinem Haus die einzige Chance, um rechtlich sicher zu sein: Die Stromkosten für die Wärmepumpe werden doch über einen separaten Zähler ermittelt. Teile das Ergebnis exakt auf die Wohnfläche auf. Wasserverbrauch am besten nach Personenzahl. Da kann der Bewohner nichts machen. Wenn wirklich eine der beiden Parteien benachteiligt wird hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs, ist immer noch die Frage, ob die Mehrkosten, bzw. -aufwand für exakte Ermittlung am Ende nicht viel mehr, auch pro Jahr, kosten würden, als der Nachteil, der jetzt evt. entsteht.