Darf der Vermieter die Heizzeiten festlegen?

12 Antworten

Der Vermieter ist verpflichtet, dass nachts (22 bis 6 h) mindestens eine Lufttemperatur von 18°C erreicht werden kann, tagsüber (6 bis 22 h) 22°C).

Dazu kann der Vermieter nachts eine Absenkung einstellen aber nur soweit, dass das Minimum eingehalten wird. Eine Abschaltung mit der Folge der Nichterreichbarkeit der Mindesttemperatur nachtsüber ist unzulässig und ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung berechtigt. Je nach dann festgestellter Temperatur unter 18°C kann dann die Miete um 30 bis 50% gemindert werden. Zunächst soll der Vermieter von dem Mangel schriftlich (Einwurfeinschreiben) in Kenntnis gesetzt werden und mit Fristsetzung (4 Werktage) aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Ab Tag des Kenntniserhaltes darf dann gemindert werden.

Das Argument der Sparsamkeit ist schlichtweg Blödsinn. Der Vermieter bezahlt nicht die Heizkosten sondern der Mieter.

Muss ich das dulden ?

Ja, leider

Das nennt sich "Nachtabsenkung" und ist mittlerweile in vielen Mietshäuser üblich.

Mir ist es auch völlig unverständlich, einfach zu bestimmen, dass man nach 22.00 Uhr gefälligst ins Bett zu gehen hat, aber Vermieter gehen einfach davon aus, dass die werktätige Bevölkerung das tut und natürlich auch erst nach 6.00 wieder aufsteht.

Ich z.B arbeite oft noch bis spätabends und als ich bei meiner Wohnungsuche vor ein paar Jahren immer wieder ich das Wort "Nachabsenkung"  zu hören gekriegt habe, habe ich jedesmal die Krise gekriegt - vor allem in Anbetracht der Tatache, dass man ja immerhin für den eigenen Stromverbrauch separat  bezahlt

Da hilft nur eins: Sich einen Vermieter zu suchen, der diesen Quatsch nicht mitmacht.

Danke, aber wohne da gerade erst 1 Jahr...aber es sind ja auch meine Kosten die ich habe, wenn ich Morgens das Wasser ewig lange laufen lassen muss bis es warm ist..

Das nennt sich "Nachtabsenkung" und ist mittlerweile in vielen Mietshäuser üblich.

Meinst du , dass der FS nicht zwischen Absenkung und Abschaltung unterscheiden kann?

@albatros

Gnaz bestimmt - und ganz bestimmt ist da nichts "abgeschaltet", das ist nämlich verboten, eine Mindesttemperatur ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das kommt darauf an: Dem Gesetz nach ist es zulässig, zwischen 22 und 6 Uhr die Kesseltemparatur so weit abzusenken, das nachts nur noch 18 °C Raumtemparatur erreicht werden.

Wären sich alle Mieter einig, die Absenkung nur von 23 bis 5 Uhr eingestellt zu verlangen und die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen, dürfte es dem Vermieter aus finanzieller Sicht egal sein, da nur ihr die Mehrkosten zu tragen hättet.

Dass mit dem Verlangen CO2-Bilanz, Klimaschutz und Umweltziele, der eigenmtliche Grund der Nachtabsenkungsvorgabe damit mal wieder im Kleinen nicht erreicht werden, ist das alte Lied: Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß.

Mit der Nachtabsenkung werden auch keine Heizkosten eingespart! Daher ist es auch kein Mittel, CO2-Ziele zu erreichen.

Die Fassade gibt in der Nacht fleißig weiter die Wärme an die Umwelt ab. Dadurch entsteht in der Wand ein Wärmedefizit, was durch verstärktes Heizen am Morgen wieder ausgeglichen werden muss. Dadurch werden keine Heizkosten eingespart!

Die Schimmelgefahr wird eher noch gesteigert, weil die Warmluft der Heizkörper beim Hochfahren der Heizung auf die noch kühlen Aussenwandflächen trifft und hier dadurch eine unnötig hohe Luftfeuchte durch Raumluftabkühlung im Wandoberflächenkontakt entsteht.

Dadurch wird dei Wand befeuchtet, die Schimmelgefahr wächst und der Dämmwert der Wand sinkt auch noch durch die Befeuchtung.

Nachtabsenkung ist also auch für den Hausbesitzer völliger Unsinn, weil es seine Haussubstanz gefährdet.

Ich denke mal, dass wir von einer Nachtabsenkung reden und nicht von einem völligen ausschalten der Heizung? Als ich noch Mieter war hatte ich das gleiche Problem auch mal. Eine Nachtabsenkung ist grundsätzlich zulässig, dabei müssen aber in der Wohnung noch mindestens 18 Grad Raumtemperatur erreicht werden können- dass das Wasser dann morgens länger zum Aufheizen braucht ist prinzipiell auch hinzunehmen- insofern es natürlich insgesamt warm wird. Nur unter 18 Grad Raumtemperatur könnte man rechtliche Ansprüche stellen, ich habe es damals einfach einvernehmlich mit dem Vermieter geregelt, dass die Nachtabsenkung früher beendet wird.


nur muss ich morgens das Wasser lange laufen lassen bis es warm wird...es sind MEINE  MEHR Kosten

@Scholline

das Problem hatte ich wie gesagt auch- ist schon blöd aber (rechtlich) leider nicht zu ändern.

Rede mit ihn und sag ihn, dass du früher raus musst. Bei uns im Haus war das gleiche Problem mit warmen Wasser, nach der Schicht duschen war nicht drin. Jetzt ist die Heizung bei uns umgestellt

vielen Dank