Wie ist juristisch der Gerichtsvollzieher nach 2012 legitimiert (da kein Beamter mehr) und welche Gesetze liegen hierfür vor, weiterhin zur Legitimation?

7 Antworten

Ob höherer Angestellter oder mittlerer Beamter ist doch egal , wer in der Schuld ist hat dem Gerichtsvertreter zu Diensten zu sein.


hanneshutmacher  20.07.2015, 08:25

Obrigkeitshörig? Wenn die Sache rechtlich nicht korrekt ist, dann würde ich dem was husten. Wo kämen wir denn hin, wenn neuerdings jeder Hans und Franz vom Gericht geschickt wird.

Allein schon gem. § 154 GVG ist der Gerichtsvollzieher Beamter.

Die GVO ist nur eine Verwaltungsvorschrift und kein Gesetz und hat daher keine Auswirkung auf den Beamtenstatus. 2012/2013 wurden in der GVO und GVGA viele überflüssige §§ entfernt, unter anderem auch der alte § 1 GVO.

§154 GVG, Die GVO ist kein Gesetz und § 1 GVO war absolut unnötig. Der Gerichtsvollzieher ist nach wie vor Beamter der Justiz.
Alles anderes ist totaler Schwachsinn.

Gruß

So ein Gesetz, die Gerichtsvolzieher nicht mehr im Bamtenstatus zu behalten, gibt es zwar, es wurde aber bisher nicht vom Bundestag beschlossen. https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29#.C3.9Cberlegungen_zur_Neuordnung_des_Gerichtsvollzieherwesens

fairplay321 
Fragesteller
 20.07.2015, 08:04

ok und weshalb wurde die GVO geändert? §1: weggefallen (impliziert das, dass er kein Beamter mehr ist?) §2: ist selbständig tätig §24: weggefallen (sachl zustündigkeit)

und wie ist das Urteil AZ 9 VA17/12 OLG München dann zu werten?

Genau das macht es m.E. extrem unübersichtlich, dass nicht klar ist, was nun gilt und was nicht. und wenn ein GV mit einer gmx.de E-mail-Adresse agiert, macht das auf mich nicht den Eindruck, dass er Beamter ist... Daher hätte ich gerne mal die diversen Gesetze/ Verordnungen in einem kausalen Zusammenhang gebracht, wie ein GV legitimiert ist und was daraus folgt bzw. eben nicht mehr folgt (ohne Verschwörungstheorien)

wo stand denn drin, dass ein GV Beamter sein muss? Welche konsequenzen ergeben sich daraus bzw. wenn er kein Beamter mehr wäre, dann hieraus? Kann dann die Vollstreckung noch auf den GV übertragen werden, oder fehlt hier die Legitimation?

hanneshutmacher  20.07.2015, 08:26
@fairplay321

Ich glaube mit dieser Frage bist du bei 123recht.de besser aufgehoben.

angy2001  20.07.2015, 08:34
@fairplay321

Soweit ich das sehe, haben (statt des Erlasses eines Gesetzes auf Bundesebene) die Länder die GVO geändert. Ob alle BL die gleiche Änderung vorgenommen haben, kann ich dir nicht sagen. Ich gebe dir aber Recht, das ist unübersichtlich. Soweit ich das jetzt gesehen habe, ist der Status derzeit wohl ungeklärt. Da möchte ich keiner sein.

Wenn du selbst was an den GV schicken willst, nutze besser die Adresse der GV-Verteilerstelle im zuständigen Amtsgericht. An die gmx-Mail-Adresse würde ich nichts schicken.

Dies hier könnte die mehr Informationen bringen: http://forum.computerbetrug.de/threads/gerichtsvollzieher-nur-noch-privatperson.41345/

fairplay321 
Fragesteller
 20.07.2015, 18:49
@angy2001

wo steht drin dass der Gerichtsvollzieher beamter ist bzw. beamter sein muss? in der ZPO? GVG oder wie das alles heisst?

Und wo ist geregelt, wer welche 'hoheitlichen' Aufgaben übernehmen darf, bzw. welche Kriterien daran gebunden sind?

ich frage auch mal bei 123recht.ne

angy2001  21.07.2015, 22:01
@fairplay321

Was ist denn überhaupt der Hintergrund deiner Frage?

annafelix  22.07.2015, 10:13
@fairplay321

Das steht im Grundgesetz, dass hoheitliche Aufgaben durch Beamte durchgeführt werden müssen und das ist eine hoheitliche Aufgabe.

Gem § 154 GVG ist der GVZ Beamter.

PatrickLassan  01.09.2015, 10:24
@annafelix

dass hoheitliche Aufgaben durch Beamte durchgeführt werden müssen

Nicht 'müssen', sondern 'sollen'. Artikel 33 Absatz 4 GG:

Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

D.h. dass auch Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte hoheitlich tätig sein dürfen.

Weniger skurrille Youtubevideos schauen... nur ein Rat von mir. Du wirst nicht drumrum kommen, deine Schulden zu bezahlen. Vor allem nicht mit solch einer hanebüchenen Argumentation. Und nein, ich werde mich nicht auf eine "juristische" Diskussion einlassen. Die habe ich schon zu genüge mit Leuten deines Schlages geführt, also lass es bitte gleich.