Zweitwohnsitz als Schüler (18 Jahre)?
Liebe Community,
Ich bin gerade von Zuhause (Land Bremen) nach Oldenburg gezogen, um dort mein letztes Schuljahr zu absolvieren. Ich wohne in einem Zimmer bei einer befreundeten Familie. Demetsprechend bezahle ich keine Miete, sondern trage lediglich meinen Teil zum Lebensmitteleinkauf bei. Ich fahre aber jedes Wochenende nachhause zu meiner Familie, und meinen Freunden. Ich betrachte Zuhause (im Land Bremen) also als meinen Lebensmittelpunkt.
Ich habe die Wohnungungsgeberbestätigung zum Ausfüllen bereit. Bei meinem Anruf bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) wurde mir gesagt: Da ich quantitativ die meiste Zeit in Oldenburg verbringe muss ich dort meinen Hauptwohnsitz anlegen. Durch vor dieser Frage angestellte Recherchen habe ich aber herausgefunden, dass der Hauptwohnsitz dort liegt, wo man nach § 7 BGB seinen Lebensmittelpunkt hat. Also bei mir im Land Bremen. Weiter habe ich erfahren, dass man sich hierfür eine schlüssige Begründung überlegen muss, die man den Behörden aber erstmal nicht mitteilen sollte.
Nun meine Fragen:
a) Habe ich das bisher alles richtig erfasst?
b) Wann währe der Zeitpunkt meine Begründung kundzutun?
c) Währe es in diesem Fall an der Zeit einen Anwalt zuzuziehen?
d) Gibt es sonst noch Gesetze nach denen ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin bei meiner Familie begründen kann?
Liebe Grüße, und vielen Dank schonmal im Voraus!!!
1 Antwort
Die Meldebehörden definieren den Hauptwohnsitz als diejenige Adresse, an der sich der Bürger überwiegend aufhält. Wer sich also etwa ein Ferienhaus am Strand oder in den Bergen zulegt, ob als Eigentum oder zur Miete, dürfte sich dort allenfalls ein paar Wochen im Jahr aufhalten. Sein Lebensmittelpunkt bleibt aber der Erstwohnsitz, also der Ort, an dem seine Familie lebt, sein Arbeitsplatz ist und an dem er die allermeisten seiner sozialen Kontakte unterhält. Auch der Zweitwohnsitz muss beim zuständigen Amt angemeldet werden, der Erstwohnsitz bleibt aber Hauptwohnsitz.
recht.de • Thema anzeigen - Begründung Lebensmittelpunkt - Forum ...www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=40&t=230917
Begründung: Ärzte, Vereine, Freunde, die Entfernung ist ja nicht so weit - also kannst Du auch unter der Woche mal bei den Eltern übernachten, Bank etc.
Sollte doch für eine Begründung ( auch ohne Anwalt ) reichen.
Wochenenden - 104 Tage / + Ferien 12 wochen à 5 Tage + Feiertage + einige Tage innerhalb der Woche - und somit hältst Du Dich mehr als die Hälfte des Jahres bei Deinen Eltern auf.
Also ist das Ganze eine einfache Rechnung.