was ist ein verweisungsantrag?

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Er beantragt damit, dass das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben wird. Also wenn die Klage an das AG Köln ging, aber zuständig wäre das AG Bonn, dann wird das Verfahren beim AG Bonn verhandelt.(oder eben beim LG)

z.B. Arbeitsprozess: Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht. = Verweisungsantrag

Bei der Vielzahl der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit muß für den Einzelfall festgestellt werden, bei welchem die Klage einzureichen ist. Dabei sind zu unterscheiden die instanzielle, die sachliche und örtliche Zuständigkeit.

Ist das angegangene Gericht sachlich und/oder örtlich unzuständig, kann der Kläger auf Rüge des Beklagten - bei ausschließlichem Gerichtsstand ohne Rüge - eine Verweisung an das zuständige Gericht beantragen (§ 281 ZPO). Durch Gerichtsbeschluß wird die Sache an das zuständige Gericht verwiesen. Dieser Beschluß ist unwiderruflich (unanfechtbar). Der Streit wird bei dem neuen Gericht anhängig. Die mit der Klageerhebung beim unzuständigen Gericht eingetretene Verjährungsunterbrechung wird fortgesetzt; die bisherigen Handlungen (Entscheidungen) bleiben wirksam (z. B. Prozeßkostenhilfe) Stellt der Kläger den Verweisungsantrag nicht, wird die Klage als unzulässig abgewiesen; der Kläger hat die Kosten zu tragen.

Es ist ein Antrag in dem das Verfahren an das Zustaendige Gericht verwiesen wird. Wird z.B. eine Arbeitsrechtsache am Amtsgericht eingereicht ist rein rechtlich das Arbeitsgericht zustaendig um die Klage nicht zurueckzunehmen, kann diese dan auf Antrag od. vom Amtswegen an das zustaendig im Bsp. Arbeitsgericht verwiesen werden.

Die Klage wird an das zuständige Gericht verwiesen und dort verhandelt.

Ich glaube da muss man zurück in das Land wo man geboren wurde...aber ich weiss es nich genau ! mein Bruder studiert Jura aber ich kenn mich da nich so gut aus ;)