Wie ist die umsatzsteuerliche Regelung zwischen Plattenfirma und Künstler?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Label verkauft die "Platten", nicht du. Dieser Umsatz ist dem Label zuzurechnen. Du bekommst Provision, das ist dein Umsatz. Erst, wenn deine Provision über 17.500 (wenn sonst keine ustpfl. Umsätze vorliegen) im Jahr steigt, unterliegst du im Folgejahr der Regelbesteuerung.

in verschiedenen Musikerzeitschriften gab es div. Kurse zu Musikrecht. Es gibt auch spezialisierte Anwälte. Demovertrag, Künstlervertrag.

Kommt auf Deinen Vertrag an.

Grundsätzlich musst du alle Einkünfte als Freiberufler,Selbsständiger die du erziehlst versteuern. Die USt wird fällig wenn du sie einnimmst. Wenn du eine CD verkaufst und 19% USt abrechnest, dann musst du diese abführen, in der Steuererklärung wird sie gesondert aufgeführt, die gesamte USt Erklärung läuft neben der Einkommensteuer und wird gesondert verrechnet.

Es gibt Freibeträge bei der Einkommensteuer (800-8500 für verh./led)

Aber erst einmal musst du dein gesamtes EK versteuern.

Wenn dir das Label 30.000€ auszahlt, dann haben sie dir damit praktisch ein Einkommen gezahlt. Das hat nichts mit USt zu tun. Die USt zahlen sie in dem Moment in dem sie CDs verkaufen.

Als Kleinunternehmer kann man sich auch von der Ust befreien lassen, wenn du z.B. keine Ust einnimmst/verrechnest.

snipedlol 
Fragesteller
 04.09.2015, 10:22

Erst einmal danke für die Antwort. Nur so gesehen verkaufe ich die CDs ja über/an das Label. In dem Sinne bin ich doch kein richtiger Mitarbeiter oder sehe ich das falsch?

PatrickLassan  04.09.2015, 10:40
@snipedlol

In dem Sinne bin ich doch kein richtiger Mitarbeiter oder sehe ich das falsch?

Du bist Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetz.

PatrickLassan  04.09.2015, 10:39

Als Kleinunternehmer kann man sich auch von der Ust befreien lassen,

Als Kleinunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit. Man kann auf die Befreiung verzichten (optieren).

Antwortapparat  04.09.2015, 10:45
@PatrickLassan

das ist so nicht ganz richtig. Das FA bietet das nicht automatisch an sondern erst wenn die Umsätze vorliegen können sie entscheiden. Man weiss doch nicht von Tag eins ob man große oder kleine Umsätze erziehlt. Bei mir wurde erst nach der EK Erklärung entschieden.

MenschMitPlan  04.09.2015, 12:41
@Antwortapparat

Das Finanzamt bietet das nicht an, sondern das Umsatzsteuergesetz ;-) Für eine vorausschauende Beurteilung gibts ja die steuerliche Erfassung bei Beantragung der Steuernummer.