Erhöht ein steuerfreies Stipendium den Umsatz?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirfst Einkommensteuer und Umsatzsteuer in einen Topf und kommst dadurch auf eine völlig unnötige Frage.

1. Ein Stipendium ist einkommensteuerfrei, wenn das Stipendium von der Art her, in § 3 EStG genannt ist. Also bei Dir einkommensteuer frei.

2. Für die Frage Umsatzsteuer (respektive Zurechnung zum Umsatz für die Grenze gem. § 19 UStG, was übrigens kein Freibetrag ist) musst Du Dich fragen, ob das Stipendium aus Deiner unternehmerischen Tätigkeit herrührt. Bekommst Du das Geld für ein gemaltes Bild, für eine gefertigte Skulptur, oder einen Liederabend? Nein. Also resultiert es nicht aus der unternehmerischen Tätigkeit. Ergo, es gehört nicht dazu.

Ja, ich bin sicher kein Profi, was die Begrifflichkeiten angeht...also wenn ich das richtig verstehe, ist ein Stipendium, das ohne konkrete zu erbringende Gegenleistung erfolgt, keine Einnahme aus meiner unternehmerischen Tätigkeit, also auch kein Posten in meiner Einnahmenüberschussrechnung?

@kunstfigur

so ist es. Für mich stellt sich aber die Frage, wer Dir gesagt hat, dass Dein Stipendium steuerfrei ist. War das die auszahlende Stelle?

pauschal nehme ich an , das diese spende beim fiskus bekannt ist ; da der gebende den betrag in seiner buchhaltung als sonderposten buchte .

wie bei versicherungsauszahlungen , der betrag noch nicht realisiert ,kommt schon die GKV und will beitrag erheben .