Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ab wann bin ich regelbesteuert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Entscheidung "Kleinunternehmerregelung" oder "freiwillige Regelbesteuerung" gilt stets für alle Umsätze eines gesamten Kalenderjahrs einheitlich !!

Hast du bspw. bereits mit einem anderen Gewerbe bis Februar nach der  Kleinunternehmerregelung abgerechnet und wählst nun anläßlich eines neuen Betriebsbeginns die Regelbesteuerung, mußt du auch die Jan/Febr Umsätze (sofern keine Rechnungskorrektur möglich ist) nachträglich in einen Entgelt- und Steueranteil aufteilen und regelversteuern. Zu deinen Gunsten kannst du allerdings auch die damaligen Vorsteuern gegenrechnen.

Die Frageantwort lautet daher "immer ab Anfang dieses Jahres rückwirkend"

Für deinen Vorsteuerabzug ist die noch nicht vergebene eigene StNr übrigens nicht Voraussetzung

Danke! Wenn ich jetzt, bevor ich meine Nummer hab (und also beim Finanzamt gemeldet bin), eine Rechnung stellen muss, sollte ich dann die Umsatzsteuer ausweisen oder nicht (und eben nachträglich aufteilen)?

@mangogerry

Auch wenn du noch keine Steuernummer haben solltest:

Du verzichtest - wie in der Frage angegeben - auf die Kleinunternehmerregelung (mit Bindung für 5 Jahre), folglich solltest du in deinen Rechnungen die USt auch gesondert ausweisen!


Bei Rechnungsgesamtbeträgen bis 150 € kannst du dabei auch die "Vereinfachung" nach der Kleinbetragsregelung im § 33 UStDV anwenden (anstelle von Entgelt und Steuer reicht der Gesamtbetrag aber mit Steuersatz z.B. als Fußnote "im Gesamtbetrag ist 19 % Umsatzsteuer enthalten)
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/vorsteuerabzug-kleinbetragsrechnungen.html


Du selbst bist nicht steuerpflichtig, sondern Du bist Unternehmer, weil Du selbständig eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausführst.

Als Unternehmer führst Du steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen aus.

Damit dürfte sich Deine Frage dann schon von ganz allein beantwortet haben, denn die erste Lieferung, oder sonstige Leistung die Du ausführst ist steuerpflichtig.

Das würde ggf. schon rückwirkend ab Beginn der Tätigkeit gelten. Das ist dann eben nciht nur das ausführen von Umsätzen, sondern ist die erste Tat Dein Unternehmen zu gründen. Also schon die Vorsteuer aus dem Kauf des Druckerpapiers auf dem Du die erste Version Deines Businessplans gedruckt hast, ist abzugsfähig.

Du kannst also ohne bedenken auch die Maschine, oder das Gerät bestellen.

Allein entscheidend ist, dass die Formvorschriften der Rechnung an Dich eingehalten werden. Also die muss an Dich gerichtet sein, nicht an Deinen Vater (nur mal als Beispiel), die Steuer muss ausgewiesen sein, der Tag der Lieferung, es muss drauf stehen was geliefert wurde.

Du musst natürlich monatlich (bei Neustart immer monatlich) umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die dürfen auch ein Guthaben für dich ausweisen. Wenn es eine Zahllast ist, musst Du pünktlich überweisen.

Danke für die schnelle, verständliche Antwort. Eine Sache ist mir noch unklar, ich dachte immer, erst wenn ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habe, bin ich Vorsteuerabzugsberechtigt? Vorher bin ich doch, weil ich nur sehr wenig verdiene z.B., Kleinunternehmer und weder Umsatzsteuerpflichtig noch Vorsteuerabzugsberechtigt?

@mangogerry

Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Ausserdem bist Du ja erst steuerlich erfasst, nachdem Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben hast.

Dazu kommt noch, bis zur Abgabe derUmsatzsteuererklärung kann man die Besteuerungsart ändern (also arbeitet man erst als Kleinunternehmer, könnte man noch nachträglich wechseln).

Also, nachdem Du den Fragebogen in diesen Tagen abgibst, musst Du bis zum 10. 08. 2015 eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in die kommt alles rein, was bisher seit dem 01. 01. 2015 passiert ist. Eventuelle Umsätze udn alle Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen für Dein Unternehmen.

steuerpflichtig wirst oder bist du, sobald du steuerpflichtige geschäfte ausführst. rein zeitlich bemessene steuern oder abgaben gelten ab anmeldung des gewerbes.

tipp: engagiere einen steuerberater


Danke, werde ich sicher auch tun, für die erste Steuererklärung z.B. aber ich dachte, ich könnte zumindest die ersten Schritte tun ohne einen Steuerberater zu engagieren.

Bisher (also auch dieses Jahr noch?) warst/bist du Kleinunternehmer? Entweder bist du dann das ganze Jahr 2014 Kleinunternehmer oder eben nicht. Mitten im Jahr den Modus wechseln, geht nicht. Egal, wann du den Fragebogen einreichst. Durch die Abgabe von USt-Voranmeldungen ab Jahresanfang machst du dem FA gegenüber z.B. deutlich, dass du ab 2014 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Du bist dann 5 Jahre zwingend regelbesteuert mit allen Konsequenzen.

Ja, das würde mir passen, also, jetzt in dem Fragebogen müsste ich dann als Beginn der Tätigkeit einfach den 01.01.2015 angeben? Ich habe dieses Jahr noch keinen Umsatz gemacht, bzw. keine Rechnung gestellt. Dann wäre ich rückwirkend für das ganze Jahr regelbesteuert?

@mangogerry

also rückwirkend vom 01.01.2015 an bis mind. 5 Jahre und könnte demnach jetzt auch sofort Vorsteuerabzugsberechtigt meine Anschaffung tätigen?

@mangogerry

Als Beginn der Tätigkeit gibst du den Tag an, an dem du deine Selbständigkeit begonnen hast, was sonst? Wenn du ab diesem Jahr auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du auch das ganze Jahr vorsteuerabzugsberechtigt. Was ist daran so schwer zu verstehen? ;-)

@MenschMitPlan

"Wenn du ab diesem Jahr auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du auch das ganze Jahr vorsteuerabzugsberechtigt. Was ist daran so schwer zu verstehen? ;-)"

Haha..endlich, auf diesen Satz hatte ich gewartet. Danke, jetzt hab ichs begriffen!