Post -Einschreiben mit Gegenzeichnen zurückholen

2 Antworten

Nein, die Post händigt es nur dem Empfänger aus, Du brauchst eine Vollmacht von ihm, dass Du es abholen kannst. (Kein Witz!).
Lieber das gleiche Schreiben nochmal entweder als Einwurfeinschreiben verschicken oder, falls das möglich ist, unter Zeugen in den Briefkasten des Empfängers einlegen.

Damit ist alles gesagt ;-)

@aschaub

Falsch, solange es nicht zugestellt ist gehört das Einschreiben noch dem Absender und er bekommt es jederzeit mit dem Beleg wieder ausgehändigt...

Das Datum der versuchten Zustellung zählt. Du kannst es natürlich nicht zurückholen. Und wenn es ein Einwurfeinschreiben gewesen wäre, hätte man auch nicht sicher gehen können, ob er den Brief liest.