Post -Einschreiben mit Gegenzeichnen zurückholen
Ich habe ein Einschreiben verschickt. Jedoch wählte ich fälschlicherweise die Variante mit Gegenzeichen. Nun liegt es bei der Post und der Empfänger hat einen Abholschein erhalten. Kann ich mein Einschreiben bei der Poststelle zurückbekommen (Quitung vorhanden), um es dem Empfänger zu geben, da ich sonst nicht sicher bin ob er es rechtzeitig erhält?
2 Antworten
Nein, die Post händigt es nur dem Empfänger aus, Du brauchst eine Vollmacht von ihm, dass Du es abholen kannst. (Kein Witz!).
Lieber das gleiche Schreiben nochmal entweder als Einwurfeinschreiben verschicken oder, falls das möglich ist, unter Zeugen in den Briefkasten des Empfängers einlegen.
Falsch, solange es nicht zugestellt ist gehört das Einschreiben noch dem Absender und er bekommt es jederzeit mit dem Beleg wieder ausgehändigt...
(2) Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der
Sendung in die Obhut der Deutschen Post ist ausgeschlossen.
Aus: AGBs der Deutschen Post (Rechte und Obligenheiten des Absenders, Punkt (2)
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/agb/downloadagbagbbriefnational010104.pdf
Das Datum der versuchten Zustellung zählt. Du kannst es natürlich nicht zurückholen. Und wenn es ein Einwurfeinschreiben gewesen wäre, hätte man auch nicht sicher gehen können, ob er den Brief liest.
Damit ist alles gesagt ;-)