Wieviel Schadenersatz wenn Deutsche Post Brief Einschreiben nicht Zugestellt wird und verloren geht?

5 Antworten

Nach einer Woche nach Einlieferung und mit dem Einlieferungsbeleg kannst Du eine pauschale Entschädigung ( 20,.bzw.25,-) geltend machen.

Manchmal sind die zopfig und verlangen eine Bestätigung des Adressaten.

Das darfst Du ablehnen.Die Erklärung des Verlustes nach Wartezeit führt zur Entschädigungspflicht nach den Geschäftsbedingungen der Post AG.

Der Inhalt,Dokument,Kündigung etc.ist nicht! maßgeblich.Auch kann kein Schadenersatz für eine Rechtsfolge abgeleitet werden.Aber,Du kannst eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen,wenn ein Fristversäumnis durch Verlust eines eingeschriebenen Briefes eingetreten ist.Die Verlusterklärung bei der Post,bzw.der Entschädigungsbeleg gilt als Beweis.

Falls die Post AG den Adressatenbeleg allerdings besitzt,gibt es nichts.^^ Selbst dann nicht,wenn Einlieferer und Adressat behaupten,der Brief wäre verloren.

@Rutscherlebnis

Wird da auch ein Nachweis vom Empfänger verlangt dass er wirklich nichts erhalten hat ?

Wird da auch ein Nachweis vom Empfänger verlangt dass er wirklich nichts erhalten hat ?

@Omaro321

Das kann die Post versuchen,habe es erwähnt.Das darfst Du aber ablehnen.Maßgeblich ist der Gegenbeleg des Adressaten.

Die Haftungshöchstbeträge der Deutschen Post liegen bei Brief- und briefähnlichen Sendungen per Einschreiben zwischen 20 und 25 Euro.

Bei einer Nachnahme wird nach Ablieferung der Sendung der Nachnahmebetrag zurückerstattet.

Für Schäden, die ansonsten entstehen, etwa Kündigungsfrist abgelaufen, haftet die Deutsche Post nicht.

Wird da dann auch ein Nachweis vom Empfänger verlangt dass er wirklich nichts erhalten hat ?

Haftung bei Verlust oder Beschädigung
Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden.
Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 €. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post BRIEF NATIONAL in der jeweils gültigen Fassung.

Quelle:

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Stelle einen Nachforschungsauftrag.

https://www.dhl.de/content/dpks/de/themenauswahl/kundenservice-formulare/f7.html

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Wird da dann auch ein Nachweis vom Empfänger verlangt dass er wirklich nichts erhalten hat ?

Was sagt denn die Sendungsverfolgung, wo sich der Brief befindet?

Die letzte Aktualisierung war dass die Sendung sich im Logistilzentrum zur Bearbeitung befindet seither fehlt jede Spur

@Omaro321

Vermutlich schon einige Tage her? Dann stell erst mal einen Nachforschungsantrag.

Schadensersatz von der Post kannst Du höchstens in Höhe der Portokosten und Nachnahmegebühr verlangen. Der Inhalt der Sendung ist nicht gegen Verlust versichert.

Nein! Die Geschäftsbedingungen sehen einen pauschalierten Betrag von 20,-vor.

Wird da auch ein Nachweis vom Empfänger verlangt dass er wirklich nichts erhalten hat ?