Wie ist die rechtliche Lage?

14 Antworten

Moin,

eure Eltern können alle Geschäfte die dein Bruder getätigt hat sofort widerrufen!

Dein 15. Jähriger Bruder kann Geschäfte nur mit Einwilligung eurer Eltern tätigen! Liegt diese nicht vor muss der Laden, das sofort rückgängig machen. Stellen sich manche Quer => Anwalt nach Verhältnismäßigkeit einbinden!

Das trifft auf alle Minderjährigen zu! Auch auf dich als 17 Jährig. Allerdings ist es immer ein Verhältnis zur Individuellen Situation!

(Also deine Eltern müssen zu den Läden gehen und dort sagen, das diese Einwilligung nicht vorlag!)

Grüße

Ich würde ihn auf alle Fälle anzeigen, da es ein unmögliches Verhalten ist; auch von Deinen Eltern. Da müßtest Du ja alles wegsperren, was von Wert ist, damit Dein Bruder es nicht klaut: Handy, Laptop, Schmuck usw.

Du kannst es als Diebstahl anzeigen und es bleibt in der Familie auch ein Antragsdelikt (sonst Offizialdelikt).

Du könntest deinen Strafantrag also zurück ziehen, falls es dir im Kopf deines Bruders und deiner Eltern Klick macht.

Dies bewirkt aber nur, dass dein Bruder eine Verhandlung bekommt, in der Konsequenz wahrscheinlich Sozialstunden.

Dein Geld bekommst du damit nicht zurück. Das ist Zivilrecht und bedarf einer weiteren Klage vor dem Zivilgericht.

Ob es dem Familienfrieden dient, weiß ich nicht, sehe aber deine Not durchaus. Deine Eltern machen hier einen schlechten bis gar keinen Job!

Gruß S.

dann verschließe die Karte in einem Schubfach, an das er nicht mehr ran kann

Hallo!

Zunächst einmal finde ich es "interessant", dass deine Eltern das Verhalten deines Bruders tolerieren. Aber das soll ein eigenes Thema bleiben...

Zur Anzeigenerstattung: Was so einfach klingt, dürfte sich später als sehr schwierig erweisen. Zwar kannst du natürlich (auch selbst) Anzeige erstatten. Allerdings sind der Diebstahl und auch der anschließende Computerbetrug absolute Antragsdelikte, wenn der Täter ein Angehöriger ist. Dies dürfte bei deinem Bruder unzweifelhaft der Fall sein.

Für den Strafantrag muss man aber volljährig sein. Für Minderjährige müssen die gesetzlichen Vertreter (also deine Eltern) den Strafantrag stellen. Die scheinen aber genau dies nicht zu wollen. Ohne wirksamen Strafantrag darf es kein Strafverfahren geben.

Nun sind die Eltern bei Straftaten die beide Kinder betreffen aber möglicherweise in einem Interessenkonflikt. Man könnte daher daran denken einen Ergänzungspfleger für die Strafantragstellung zu bestellen. Du müsstest also zunächst zum Familiengericht und dann mit dem Ergänzungspfleger zur Polizei. Ob sich der Aufwand lohnt?

Denn durch eine Anzeige wird nur dein Bruder durch den Jugendrichter "bestraft". Es ist keinesfalls sicher, dass du durch ein Strafverfahren dein Geld wieder bekommst.

Vielleicht ist es da sinnvoller mit deinem Eltern nochmals das Gespräch zu suchen, damit dein Bruder wenigstens den dir entstandenen Schaden ausgleicht. Über sonstige ("bestrafende") Konsequenzen müssen deine Eltern sich dann alleine Gedanken machen...