Mein Geldbeutel wurde gestohlen, ich weiß wers war habe aber keine beweise?
Ich war unterwegs mit einem mädchen, zuerst waren wir autowaschen und dann bei ihr zu hause. Mein geldbeutel hat sie zu einer sehr hohen warscheinlichkeit aus dem armstützen fach geholt solange ich das auto gewaschen habe. Wenn es nicht da passiert ist hat sie es geklaut solange ich bei ihr auf toilette war.
Ich verliere mein Geldbeutel nie da es IMMER im Auto (armstützen ablage) oder in meiner ja kentasche liegt. Verlieren könnte ich es nirgendswo....
Als ich sie angesprochen hab dass sie mal bei sich zu hause gucken soll da ich ihn bei ihr "verloren" habe hat sie gleich gesagt dass wenn ich denke das sie in insgeheim eingesteckt hätte das sie sehr sauer wäre. Hat sie einfachso aus dem nichts gesagt obwohl ich sie nichtmal beschuldigt habe.
Im Geldbeutel ist eine extrem hohe summe an Euronen und dass weiß sie ... desswegen denke ich dass sie nicht wiederstehen konnte ...
Wie soll ich jetzt vorgehen.
Kann ich bei der polizei eine anzeige aufmachen ohne das es das mädchen herausfindet das ich sie angezeigt habe.
Ich würde der polizei noch den hinnweis geben das sie regelmäßig cannabis konsumiert und wo sie immer konsumiert, dass die polizei es möglichst einfach hat sie zu durchsuchen ... vlt finden sie ja eine meiner bankkarte bei ihr. Ich denke sie führt eine mit da sie noch minderjährig ist und jetzt mut der karte zigaretten kaufen kann.
Denkt ihr das es eine gute idee ist? oder wie würdet ihr euch an meiner stelle verhalten? was würdet ihr tun?
3 Antworten
Du musst keine Beweise haben. Du kannst auch einen Verdacht anzeigen. Die Polizei ermittelt dann.
Gruß S.
Alleine kommst du nicht weiter. Da kannst du nur zur Polizei gehen, wobei sie natürlich erfahren wird, wer sie angezeigt hat. Wer ausser dir sollte das machen?
Ob die Polizei sie oder ihre Wohung durchsuchen darf, weiß ich nicht.
Du könntest zur nächsten Polizeiwache fahren, dort den Fall schildern und fragen, was sie tun können. Eine Anzeige alleine wird dir nicht weiterhelfen.
Dein Verdacht muss begründet sein.
Bei einer Anzeige, wird die Tat und dein Verdacht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Eine Hausdurchsuchung ist beim Angeschuldigten möglich. Dazu genügt ein einfacher Tatverdacht.
Sollte nix aufgefunden werden, muss mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet werden.
Spätestens vor Gericht muss mit der Einstellung gerechnet werden.