Mit der ec-Karte des Partners bezahlen - welche Gesetz verbietet es?
Hallo allerseits,
Ich habe einen Bankkonto, dazu gehört eine ec-Karte (unter meine Name ausgestellt). Vor einem halben Jahr hab ich den Kontovollmacht meiner Frau erteilt.
Bei dieser Bank würde die Partner-ec-Karte jährlich viel Kosten (falls man weniger als 100 Mal die in einem Jahr benutzt hat), deshalb haben wir es meiner Frau nicht gestellt.
Heute war sie im Kaufhaus. Der Verkäufer hat die Möglichkeit der Zahlung mittels meine ec-Karte verweigert. Er hat gesagt, dass es nicht möglich ist, weil - unabhängig vom Kontovollmacht - es gesetzlich verboten ist.
Stimmt diese Aussage zu? Falls ja, dann bitte mir zitieren, welches Gesetz es verbietet.
5 Antworten
Das verbietet kein Gesetz, sondern der strenge "Kundenvertrag" der Bank. Infos wie PIN usw darf man nicht teilen, da wird genug Missbrauch mit betrieben und deswegen verweigern Händler das.
Erfolgt die Zahlung per EC-karte mit PIN, so könnte deine Frau ebenfalls mit deiner Karte bezahlen.
Wird aber eine Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg verlangt, kann nur derjenige unterschreiben, der auch auf der Karte selbst unterschrieben hat. Alles andere wäre Urkundenfälschung.
Das ist keine gesetzliche Regelung sondern eine Frage der Vertragsbedingungen deiner Bank.
Grundsätzlich darf die Karte nur vom angegebenen Inhaber benutzt und die PIN keiner anderen Person mitgeteilt werden.
Wenn ich Kassierer wäre und mir eine Frau eine Karte vorlegen würde, die auf den Namen eines Mannes ausgestellt ist, würde ich auch Missbrauch vermuten und die Zahlung mit der Karte ablehnen.
PS: Eine Zweitkarte sollte normalerweise nicht mehr als 5 Euro im Jahr kosten, bei manchen Banken ist sie auch kostenlos.
Um welche Bank geht es?
ja das stimmt leider,,,sie darf deine karte nicht verwenden...aber warum kostet denn eine karte für sie etwas??? normalerweise müssen die banken eine karte für deine frau kostenfrei anbieten.
Müssen heißt dass es gesetzlich vorgeschrieben wird, oder müssen = sollen?
Falls gesetzlich der Bank vorgeschrieben ist, dann welches Gesetz schreibt das vor?
Soweit ich weiß, darf jeder mit der ec-Karte zahlen, der die PIN kennt. Aber ich bin kein Jurist.
... und die PIN darf nur der Inhaber kennen, die Weitergabe an andere Personen ist durch die Vertragsbedingungen zur Nutzung der Karte untersagt.