Wie ist die Motorrad Schutzblech (Kotflügel) Regelung?

3 Antworten

Da fragst Du am besten mal Deinen "zuständigen" TÜV oder Deine Polizei.

Im Moment ist das Ganze etwas "schwammig" geregelt und jeder hat da eine eigene Meinung dazu.

Das mit den 15cm über dem Achsmittelpunkt ist vermutlich das Sicherste; also Wasserwaage an die Achsmitte und dann von dort bis zur Unterkante noch 15 cm.

Aber keine Sorge, im Zweifelsfall kostet das 5 EUR Strafe ;-)

Bußgeldkatalog: 336012 -

Sie führten das Fahrzeug ohne/mit unzureichender *) Radabdeckung. -5,00

Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
vorgeschrieben, nach StVZOab EZ 1. Januar 1962
Anzahl: 4
Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, 11 /1, 1a, 1b, 11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12/ 2a, 2b, 12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

in der Breite (min.):nach EG vorn 240 mm,hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,hinten 240 mm zueinander
Blinkleuchten an den Lenkerenden („Ochsenaugen“) zueinander
560 mm

„Ochsenaugen“ bei EZ ab 1. Januar 1987 nur in Verbindung
mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
in der Höhe: 350–1200 mm Einschaltkontrolle nach EG
vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach
StVZO zulässig 

Warnblinkanlage: nach EG unzulässig an Kleinkrafträdern,
zulässig an Krafträdern nach EG ist ein besonderer
Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker vorgeschrieben
nach StVZO zulässig auch an Kleinkrafträdern
Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,nach StVZO mit rotem Licht

19Michael69  29.09.2017, 14:16

Frage mal wieder nicht richtig gelesen und blindlinks was reinkopiert.

Es geht hier um Schutzblech / Kotflügel und nicht um Blinker.

Gruß Michael

Das die Regeln der StVZO nicht mehr gelten und nur noch die EU und in der EU keine Radabeckung vorgesehen ist, ist völliger Unsinn.

Die GS500 ist so alt, dass sie definitiv noch unter die StVZO zählt. Denk Dir eine Linie parallel zur Fahrbahn 150mm über der Radmitte. Der Durchstoßpunkt der gedachten Linie vorne und hinten mit dem Rad muss abdeckt sein. Zumindest die Lauffläche.

Der Vollständigkeit halber, nach EG bildest Du ein Lot zur Fahrbahn durch die Radmitte. Daraus eine Linie mit Neigung 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten ergibt den Bereich, wo das Ganze Rad abgedeckt sein müsste.

19Michael69  29.09.2017, 14:19

Die GS500 ist so alt, dass sie definitiv noch unter die StVZO zählt.

Damit hast du vollkommen Recht. Leider ist es aber so, dass sich da kaum noch jemand auskennt - selbst die Ordnungshüter nicht.

Schlimm wird es dann bei Spiegeln und Blinkern. Fast alle erlaubten haben heute ein E-Prüfzeichen. Strenggenommen gilt das dann aber auch nicht für so alte Schätzchen, die noch nach StVZO zugelassen sind.

Gruß Michael

derLordselbst  29.09.2017, 14:42
@19Michael69

Es wurde meines Wissens eine Übergangsregelung vereinbart, die auch für ältere Modelle gilt. Federführend war da der TÜV Rheinland, wo man auch Angaben zu einzelnen Modellen erfragen kann. Daher ist meine Aussage kein Quatsch.

Ragnaroek77  29.09.2017, 16:27

Die Übergangsregeln sind recht simpel und ja, der TÜV Rheinland hat da im AKE mitgewirkt:

Ein national genehmigtes Fahrzeug hat immer zunächst die StVZO als Maßstab, weil dieser auch zum Zeitpunkt der Genehmigung aktuell war. Alternativ obliegt es mir als Sachverständigen die Regeln der EU auf dieses Fahrzeug anzuwenden, wenn ich eine Änderung abnehme oder eine Vollabnahme mache.

Ein EG-Typgenehmigtes Fahrzeug unterliegt immer den Regeln der EG. Damit kann ich hier die Richtlinien zur Radabdeckung nach StVZO nicht anwenden.

Genauso verhält es sich mit der Beleuchtung. Du kannst an der GS500 sowohl ABG Beleuchtung mit Wellenlinie als auch mit E-Prüfzeichen fahren. Das ist egal.