Abmahnung bekommen, ist bei Kündigung mit oder ohne Frist zurechnen?

4 Antworten

Dir wurde die Kündigung angedroht, wenn du weiterhin blau machst. Aber dir wurde (noch) nicht gekündigt.

Eine Abmahnung ist keine Kündigung.

Aber nach ein paar Abmahnungen (weiß die genaue Zahl jetzt nicht) kann Dir ratz-fatz gekündigt werden.

Über dieser Kündigung steht dann "Kündigung" und nicht "Abmahnung".

weiß die genaue Zahl jetzt nicht

Die kannst Du auch nicht wissen, weil es sie nicht gibt.

Ob eine Kündigung schon nach einer Abmahnung bei Wiederholung des Fehlverhaltens möglich ist oder erst nach der 2., 3., 4., ... Abmahnung, hängt von der Schwere der Verfehlung und weiteren Umständen ab (Alter, Betriebszugehörigkeit, betriebliche und persönliche Belange).

Es dürfen nur nicht so viele Abmahnungen werden, dass der "Warn"-Charakter der Abmahnungen sich verbraucht und der Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass es nicht zu einer Kündigung kommen wird.

Übrigens gilt das auch umgekehrt hinsichtlich der Folgen (Sperre bei eintretender Arbeitslosigkeit), wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnt, z.B. wegen verspäteter Entgeltzahlungen.

Das ist eine Abmahnung, du wirst (noch) nicht gekündigt. Aber solltest du vielleicht nicht drüber nachdenken, einfach deine Arbeit anständig zu machen? Die Folge mehrerer Abmahnungen kann eine fristlose Kündigung sein...

Die Folge mehrerer Abmahnungen kann eine fristlose Kündigung sein...

In der Regel ist die Folge von mehreren Abmahnungen wegen des gleichen Fehlverhaltens eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung.

Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist - das darf man in diesem Fall bezweifeln.

Ja ich weiß das dieses hier keine Kündigung ist. Ich wollte nur wissen ob die Kündigung die danach kommen würde, eine Frist beinhalten würde oder nicht..

Ich mache meine Arbeit vernünftig, doch kann mich Morgens mal nicht melden wenn ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte durch Krankheit.

Ich wollte nur wissen ob die Kündigung die danach kommen würde, eine Frist beinhalten würde oder nicht..

In der Regel wird hier eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, also eine Kündigung mit Frist, keine fristlose Kündigung.

Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist - das darf man in diesem Fall bezweifeln.

alles klar, danke dir!