Abmahnung bekommen, ist bei Kündigung mit oder ohne Frist zurechnen?
Hallo User,
vor ein Paar tagen habe ich von der Firma wo ich beschäftigt bin eine Abmahnung bekommen. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei der Kündigung die Kündigungsfrist ein zu halten ist die im Arbeitsvertrag mit 2 Wochen vereinbart wurde.
Da ja in der Abmahnung nur steht dass die Folge eine Kündigung ist und Ich nun nicht weiß ob dann eine Kündigungsfrist einzuhalten ist oder nicht?
Ich bin mir zwar nicht sich, aber eigentlich müsste in der Abmahnung doch ausdrücklich daraus hingewiesen werden. Oder sehe ich das falsch?
4 Antworten
Dir wurde die Kündigung angedroht, wenn du weiterhin blau machst. Aber dir wurde (noch) nicht gekündigt.
Eine Abmahnung ist keine Kündigung.
Aber nach ein paar Abmahnungen (weiß die genaue Zahl jetzt nicht) kann Dir ratz-fatz gekündigt werden.
Über dieser Kündigung steht dann "Kündigung" und nicht "Abmahnung".
weiß die genaue Zahl jetzt nicht
Die kannst Du auch nicht wissen, weil es sie nicht gibt.
Ob eine Kündigung schon nach einer Abmahnung bei Wiederholung des Fehlverhaltens möglich ist oder erst nach der 2., 3., 4., ... Abmahnung, hängt von der Schwere der Verfehlung und weiteren Umständen ab (Alter, Betriebszugehörigkeit, betriebliche und persönliche Belange).
Es dürfen nur nicht so viele Abmahnungen werden, dass der "Warn"-Charakter der Abmahnungen sich verbraucht und der Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass es nicht zu einer Kündigung kommen wird.
Übrigens gilt das auch umgekehrt hinsichtlich der Folgen (Sperre bei eintretender Arbeitslosigkeit), wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnt, z.B. wegen verspäteter Entgeltzahlungen.
Das ist eine Abmahnung, du wirst (noch) nicht gekündigt. Aber solltest du vielleicht nicht drüber nachdenken, einfach deine Arbeit anständig zu machen? Die Folge mehrerer Abmahnungen kann eine fristlose Kündigung sein...
Die Folge mehrerer Abmahnungen kann eine fristlose Kündigung sein...
In der Regel ist die Folge von mehreren Abmahnungen wegen des gleichen Fehlverhaltens eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung.
Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist - das darf man in diesem Fall bezweifeln.
Ja ich weiß das dieses hier keine Kündigung ist. Ich wollte nur wissen ob die Kündigung die danach kommen würde, eine Frist beinhalten würde oder nicht..
Ich mache meine Arbeit vernünftig, doch kann mich Morgens mal nicht melden wenn ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte durch Krankheit.
Ich wollte nur wissen ob die Kündigung die danach kommen würde, eine Frist beinhalten würde oder nicht..
In der Regel wird hier eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, also eine Kündigung mit Frist, keine fristlose Kündigung.
Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist - das darf man in diesem Fall bezweifeln.
alles klar, danke dir!