Kann ich ein unbebautes Grundstück verpachten bis zum Verkauf?
Hallo, Vielleicht kennt sich ja jemand aus: In meinem Besitz: Ein unbebautes Grundstück (Angeschafft 2001), welches ich überhaupt nicht nutze. Freunde von mir sind auf der Suche nach einem Baugrund, da sie sich ein Haus bauen möchten. Leider kann ich aufgrund des § 23 EStG den Grund nicht vor 2021 verkaufen, da es sich ansonsten um ein privates Veräußerungsgeschäft (10-Jahres-Frist) handeln würde und dadurch eine massive Steuerzahlung auf mich zukommen würde. Nun meine Idee: Wäre es denn rein theoretisch möglich, das Grundstück an meine Freunde zu "verpachten" und es erst im Jahr 2021 zu verkaufen? Natürlich würde das vertraglich geregelt werden mit dem Zusatz, dass das Grundstück von den Pächtern bebaut werden könnte. Ist das denn rechtlich in Ordnung? Bzw. ergäben sich für mich dadurch steuerliche Vor- oder Nachteile? LG und vielen Dank!
4 Antworten
2001 + 10 = 2011.
einer der rechnen kann. ;-)
Ich vermute mal, es sollte 2011 heißen, sonst macht die Frage nicht viel Sinn.
Selbstverständlich kannst Du das Grundstück für 6 Jahre verpachten um es erst danach zu verkaufen.
Du solltest allerdings mit der Vertragsgestaltung vorsichtig sein, damit kein Vorvertrag daraus wird. Dazu solltest Du einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen.
Denkbar wäre etwas in der Art, dass eine Erbpacht auf ausreichend lange Zeit vereinbart würde mit der Option, dass der Pächter nach festgelegter Zeit das Grundstück erwerben kann. Wie man dabei den Kaufpreis festlegt, ist mir jetzt nicht klar.
Grundsätzlich machbar ist alles, es gibt vielerlei Möglichkeiten und Varianten. Lasst Euch doch von einem Notar in der Nähe zunächst beraten!
Das kann man so machen. Das Risiko ist aber, dass sich die Freunde das mit dem Kaufen nochmal überlegen und einfach weiterpachten. Wenn du damit leben kannst, nur zu.
Schwierig könnte es auch werden, wenn die Freunde fremdfinanzieren müssen. Gebäude ohne Grund- und Boden kann man nicht beleihen.