Gemeinnütziger Verein und Vermietung einer Immobilie

2 Antworten

Es bleibt dem Verein überlassen, wie er mit seinem Eigentum umgeht. Der Verein darf auch Gewinne erwirtschaften - er darf sie nur nicht ausschütten.

Erst, wenn ein gemeinnütziger Verein sich auflöst, darf er Gewinne ausschütten - und zwar für andere gemeinnützige Zwecke.

Bis dahin kann der Verein sehen, wie er sein Geld einnimmt und zusammenhält. So sind auch Zinsen vom Sparbuch für einen Verein nicht verboten - genau so wenig wie Mieteinnahmen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn die Mieteinnahmen vollständig dem Verein zufließen und vollständig wieder für Vereinszwecke (gemäß Satzung) ausgegeben werden, ist das kein Problem. Am Jahresende darf nichts übrigbleiben, sonst wird der Verein körperschaftssteuerpflichtig.

fz234 
Fragesteller
 04.06.2014, 16:00

"Vollständig dem Verein" beinhaltet das alles sowie stromgebühren,immoblienkredite, Pkw nutzung,Spesen für Feste des vereins etc? oder werden da dinge von ausgeschlossen?