Gemeinnütziger Verein und Vermietung einer Immobilie
Moin,
Es ist eine sehr spezifische frage, ich hoffe ich bekomme eine Antwort!
Folgendes szenario: Es gibt einen Verein der kunst und kultur fördert in form von einer werkstatt und einem Sportraum. Dieser Verein kauft sich eine Immobilie. Diese Immobilie hat 5 Zimmer und 3 davon werden nur genutzt um kunst und kultur zu fördern. Die anderen 2 räume würden gerne 2 Menschen beziehen die mit den Projekten des Vereins sehr Vertraut sind und sehr oft hilfe leisten können, so eine art betreuer/organisator. Dürfte der Verein die 3 Zimmer zur kulturellen/sozialen förderung nutzen UND die 2 Zimmer vermieten und die Einkünfte der Mieten für zukünftige Projekte nutzen?
gruß und danke!
2 Antworten
Es bleibt dem Verein überlassen, wie er mit seinem Eigentum umgeht. Der Verein darf auch Gewinne erwirtschaften - er darf sie nur nicht ausschütten.
Erst, wenn ein gemeinnütziger Verein sich auflöst, darf er Gewinne ausschütten - und zwar für andere gemeinnützige Zwecke.
Bis dahin kann der Verein sehen, wie er sein Geld einnimmt und zusammenhält. So sind auch Zinsen vom Sparbuch für einen Verein nicht verboten - genau so wenig wie Mieteinnahmen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn die Mieteinnahmen vollständig dem Verein zufließen und vollständig wieder für Vereinszwecke (gemäß Satzung) ausgegeben werden, ist das kein Problem. Am Jahresende darf nichts übrigbleiben, sonst wird der Verein körperschaftssteuerpflichtig.
"Vollständig dem Verein" beinhaltet das alles sowie stromgebühren,immoblienkredite, Pkw nutzung,Spesen für Feste des vereins etc? oder werden da dinge von ausgeschlossen?