wie ist das mit dem eigenbedarf?

6 Antworten

Wenn das Wohnrecht vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen ist, gibt es da wenig Möglichkeiten. Ihr solltet aber doch versuchen, mal einen Anwalt einzuschalten, der prüft, ob das Wohnrecht tatsächlich kostenlos sein muss und ob auch die Nebenkosten tatsächlich vom Hauseigentümer getragen werden müssen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, Grundsteuer usw. auf die Nutzer des Hauses umzulegen und ihnen auch die Instandhaltungskosten in Rechnung zu stellen.

cowboy8  30.03.2010, 13:03

Das halte ich für den besten Vorschlag soweit. Da wird nur helfen, die Daumenschrauben über die Nebenkosten anzuziehen. Bei einem Haus sind die vergleichsweise hoch. Es kann für die Eltern auf Dauer unattraktiv werden, da länger wohnen zu bleiben. Was geht und was nicht, kann Euch aber nur ein Anwalt sagen. Evtl. bezieht sich das Wohnrecht auch nicht auf das komplette Haus. Bedenkt man den finanziellem Umfang (Euere Existenz hängt davon ab), ist das Geld für einen Anwalt gut investiert.

Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? wenn ja habt ihr keine Chance, dann gibt es keine Kündigung wegen Eigenbedarf, das geht nit bei einem Mietverhältnis, obwohl das gegenüber Eltern u.U. schwierig werden könnte

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet nicht zwingend das keine Miete gezahlt werden muss. Es muss ja irgendein Vertrag bestehen, woher sollte sonst das Wohnrecht kommen.

Wohnrecht sollte eingetragen sein und ist damit auch nicht löschbar.

Wegen Eigenbedarf kündigen kann man nur einem Mieter.

Jemand, der ein verbrieftes Wohnrecht hat, ist aber kein Mieter.