Kann man einem Mieter mit Wohnrecht kündigen?
Guten Abend, Mein Freund und ich planen ein Haus zu kaufen! Es handelt sich um ein 2Familienhaus und die obere Wohnung ist bereits vermietet! Wir würden die Mieter auch gerne behalten! Es handelt sich um die Eltern der Verkäuferin, die die Wohnung schon seit über 20 Jahren bewohnen! Es ist so das die Tochter alleine im Grundbuch steht und die Eltern mit dem Verkauf des Hauses überrascht wurden! Nun ist es natürlich so, dass das Ehepaar sich immer wie Eigentümern gefühlt haben und somit auch immer alles um und am Haus geregelt haben! Das ist aber gar nicht das Problem!
Es ist so, das im Mietvertrag von 1990 steht das sie ein lebenslanges Wohnrecht haben, so wie die Nutzung der Garage, kompletten Dachboden und Keller...
Nun endlich zu meiner Frage:
Können solche Sachen wie Nutzung neu im Mietvertrag vereinbart werden??? Schließlich möchte man ja wenn man ein Haus kauft nicht weniger nutzen können als sein Mieter...
Wie sieht es mit dem lebenslangen Wohnrecht aus, kommt man aus dem ganzen irgendwie raus???? (Im Grundbuch steht es nicht) Versteht mich nicht falsch, es ist in keinster Weise geplant dem Ehepaar zu kündigen! Es wäre aber schön zu wissen ob man die Möglichkeit hätte sein ganzes Haus zu nutzen wenn wir unerwartet doch nochmal Nachwuchs bekommen!???
Danke schon mal für die Antworten! :-)
9 Antworten
Die Frage ist ob der neue Eigentümer den Vertrag abändern bzw. kündigen kann.
Soweit ich es weiß muß Wohnrecht oder Niesbrauch im Grundbuch hinterlegt sein, denn sonst wird der Käufer in eine aussichstlose Falle gelockt.
Beispiel: Käufer kauft ein Haus und denkt er kann bsp. Eigenbedarf ankündigen und nach dem Kauf würde sich dann erst herausstellen das es lebenslanges Wohnrecht vorhanden wäre.
Wenn ich also richtig liege, dann wäre es notwendig den bisherigen Mietvertrag zu kündigen und gleichzeitig einen neuen geänderten anzubieten, also im Arbeitsrecht wäre das dann sowas wie eine Änderungskündigung.
Solang das Wohnrecht nicht notariell beurkundet und Last im Grundbuch eingetragen ist, entfaltet der Passus im Mietvertrag keine Rechtswirkung.
Bei entsprechendem Eigenbedarf zu einem fixen Zeitpunkt kann m. E. tatsächlich gekündigt erden. Die KF betrüge aber mindestens 9 Monate, evtl. 12, bei dieser langen Mietzeit.
Der derzeitige Mietvertrag hat für sich gesehen weiterhin Gültigkeit, biss auf das Wohnrecht. Würde ich aber gar nicht ansprechen, sonst könnte es passieren, dass du das Haus nicht bekommst.
Eine Änderung des Mietvertrages ist nur einvernehmlich möglich, einseitig geht das nicht.
Nun ist es natürlich so, dass das Ehepaar sich immer wie Eigentümern
gefühlt haben und somit auch immer alles um und am Haus geregelt haben!
Das ist aber gar nicht das Problem!
Doch, genau das wird zum Problem. Ihr werdet niemals die Herren im eigenen Haus sein oder aber unter Dauerzoff leiden, bis ihr es vielleicht doch einmal geschafft habt, die Leute über den Rechtsweg raus zu bringen. Sucht Euch am besten was anderes.
Warum verkauft die Tochter das Haus? Sie könnte ihre Wohnung auch vermieten. Sie kommt vermutlich mit den Eltern nicht klar und will sie auf diese Weise los werden.
Hier nochmal der genaue Wortlaut aus dem Mietvertrag:
Im Punkt Mietzeit steht:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit und beginnt am 01 April 90
Der Mietvertrag wird für die Zeit von -- Jahren geschlossen; er beginnt am -- und läuft BIS ZUM LEBENSENDE DER MIETER
so lange es im Grundbuch nicht steht, hat man ne kleine Chance
mein Tipp
such dir ein geeigneteres Haus mit den Alten gibt's nur Ärger
schon wegen deine Bemerkung: "die fühlen sich als Eigentümer"
bestünde denn die Möglichkeit mit ihm einen neuen Mietvertrag zu vereinbaren und Nutzung und Wohnrecht neu zu vereinbaren??? oder kann er dies schlich einfach ablehnen???