Trennung, Haus und lebenslanges Wohnrecht der Eltern

4 Antworten

ihr könnt dieses beim zuständigen GB erfragen

das wohnrecht muß berücksicht werden selbst wenn das haus verkauft wird, haben die eltern ein recht dort wohnzubleiben sagt das wort schon "lebenslanges wohnrecht"

wenn ihr beide jeweils zu hälfte im grundbuch eingetragen seid, dann tragt ihr beide die kosten, ihr seit dann gesamteigentümer und auch wenn hypotheken grundschulden bestehen gesamtschuldner

Ich denke das ist eine Frage, die tatsächlich ein Anwalt beantworten sollte. Vielleicht ist ja einer hier im Forum und bereit dazu etwas zu schreiben. Nach meinem Gefühl hast Du nicht unrecht damit, dass der Verkehrswert des Hauses durch das Wohnrecht und den Niesbrauch Deiner Eltern niedriger anzusetzen ist. Ansonsten mußt Du wohl in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt konsultieren.

Ganz ehrlich ? Was jucken ihn Deine Eltern ? Geb ihm das Geld und gut is.

Ich kann den Mann verstehen.

Es sind ja nicht seine Eltern.

Aber frage einen Notar.