Wie hoch fällt die Strafe aus für Peter?

Wie alt ist Peter? Und ist er vorbestraft?

Mehr Informationen als diese Frage habe ich auch nicht! Erwachsen ist er aber!

10 Antworten

Also, Peter begeht eine Beihilfe zu einem Raub.

Erstmal die Beihilfe:

§ 27 Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) 1Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Schwerer Raub:

250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Rauba)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,c)eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder3.eine andere Persona)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oderb)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Und hier siehst du wie die Milderung funktioniert:

https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html

Also mindestens 3 Monate , höchstens 7,5 Jahre, wenn ich richtig gerechnet habe.

Sowohl 3 Monate als auch die 7,5 Jahre dürften falsch sein. Wie kommst du auf beide Werte?

@uni1234

https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html

In minder schweren Fällen, wovon ich hier mal ausgegangen bin, sind es ja 1 bis 10 Jahre. Dort steht, dass es bei einem Jahr auf 3 Monate gemildert wird, und das Höchstmaß zu Dreivierteln zu tragen kommt das wären ja dann 7,5. Oder verstehe ich was grundlegendes falsch?

@Trande

Aso. Dann mag das grundsätzlich zutreffend sein. Ob ein minderschwerer Fall vorliegt kann man anhand der vorliegenden Informationen allerdings nicht beurteilen.

@uni1234

Na, wenn schon so wenig Informationen rausgerückt werden, und "niemand zu schaden gekommen" sei gehe ich lieber von sem niedrigsten aus. Aber ganz ehrlich: minderschwer war für mich in der Bahn und dem kleinen Handybildschirm einfach zu rechnen.

kommt darauf an, was für eine Straftat begangen wurde.

Auf alle Fälle ist er strafbar gem. § 27 StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html

Dabei sind dann evtl. Minderungsgründe gem § 49 StGB zu berücksichtigen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html

Kommt es dabei zu einem "schweren Raub" gem. § 250 StGB kommen schon einige Jahre dabei raus.

https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html

Weitere Umstände zur Urteilsfindung sind dann

  1. Alter des Angeklagten
  2. Vorstrafen des Angeklagten
  3. Beweggründe
  4. Geständigkeit
  5. Waffeneinsatz der Täter

Die Strafe kann hier durchaus bei einem Jahr bis zu 10 Jahren liegen.

Hängt von vielen Faktoren an. Alter, Vorbelastungen, bewaffnet oder nicht... Ob Schmiere oder aktiv macht keinen Unterschied.

Eine Bewährungsstrafe wäre wahrscheinlich. Kommt darauf an, ob das seine erste Straftat ist und wie alt "Peter" ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung