Wie hoch Abfindung bei Auszug des Mieters?

8 Antworten

Wenn es eine Vereinbarung gibt, dann wurde doch auch vereinbart, wie sich die Abfindung berechnet. Wurde über die Höhe der Abfindung keine Vereinbarung getroffen, könnte der Vermieter jetzt 1 € anbieten und das wäre dann auch in Ordnung.

Die Amortisierung durch Mieteinnahmen spielt überhaupt keine Rolle.

Beispiel Einbauküchen:

Eine Wohnung, die wir vermietet haben, war mit einer ziemlich alten Einbauküche ausgestattet, die die neue Mieterin nicht haben wollte. Wir haben der Mieterin daher erlaubt, die Küche auszubauen und zu entsorgen. Die noch funktionierenden Geräte lagern wir ein.

Falls sie irgendwann auszieht und die Küche nicht mit nehmen will, erklärten wir uns bereit, diese zu übernehmen, wenn sie in einem brauchbaren Zustand ist. Für die Abfindung haben wir folgende Regelung vereinbart:

In den ersten 5 Jahren jeweils 10 % pro Jahr Abzug vom Rechnungsbetrag für die neue Küche und danach pro Jahr 5 % Wertminderung. Nach 10 Jahren würde sie also noch 25 % des Kaufpreises für die Küche bekommen, wobei unbeachtlich bleibt, ob sie in der Zwischenzeit schon wieder neue Geräte anschaffen musste oder nicht.

Cantoclass 
Fragesteller
 14.12.2020, 13:24

Warum spielt das keine Rolle? Wenn ich als Vermieter durch erhöhte Mieteinnahmen minus der erneuten Sanierung die Abfindung in wenigen Jahren amortisiert habe, dann lohnt es sich doch. Wenn der Mieter noch 20 Jahre in der Wohnung wohnt, dann habe ich als Vermieter im Gegensatz zur Abfindung einen immensen Verlust. Deshalb, es spielt eine Rolle, wann es sich amortisiert. Amortisiert es sich erst nach 10 Jahren, kann ich spekulieren und hoffen, dass Mieter von selbst die Wohnung räumt. Aber auch da hätte ich als Vermieter im Gegensatz zu ersterem einen Verlust.

Es geht also um die Höhe der Abfindung. Mit wie vielen Jahren Amortisierung sollte man rechnen?

Du hast ja sicher noch die Rechnungen der Materialien die du dort verbaut hast !?

Dann rechnest du die Arbeitszeit aus und schlägst die Summe vor, dann siehst du schon was dein Vermieter dazu sagt.

Wenn dieser Einbau nicht im Mietvertrag vermerkt wurde , dann ist es ein Entgegenkommen deines Vermieters wenn er die Sachen ablösen möchte.

Er könnte natürlich auch von dir verlangen, alles in den Urzustand zu versetzten .

Cantoclass 
Fragesteller
 14.12.2020, 12:22

Was ich vergessen hatte zu erwähnen, die Renovierung, bzw. der Ausbau war Voraussetzung des Mietvertrages und mit dem alten Vermieter so vereinbart.

Rainer2311  14.12.2020, 12:32

Ja dann ist doch alles okay, verlange einfach die geleistete Arbeit und das Material.

Also Du bist oder wärst der Vermieter, richtig?

Wenn eine Wohnung ausgebaut wurde, also eine Wohnung erst zu einer Wohnung gemacht wurde durch die Arbeit des Mieters und durch den Materialeinsatz des Mieters, dann hat doch das eine bestimmte Summe gekostet.

Dann würde ich einfach mal sagen, dass der Mieter zu Anfang das Material erstattet bekommt und eine Entlohnung für seine Arbeit, die den Vermieter vom schlechten Gewissen weitestgehend befreit und dann wird eine adäquate Miete verlangt, die den Mieter so stellt, als ob es sich um eine in diesem Zustand fix fertig gestellte Wohnung handelt.

Das gibt dem Mieter dann auch die Flexibilität, irgendwann ohne Verlust zu sagen, "ich ziehe aus, weil die Wohnung nicht mehr zu meinen Lebensumständen passt".

Das Extrem dazu wäre wohl, dass man überlegt, wie lange die Wohnung wohl Bestand haben wird. Das hängt auch vom Haus ab. 40 Jahre sind wohl eine gute Basis. Man überlegt dann noch, ob im Lauf der Zeit wieder Sanierungen notwendig werden und wieviel die evtl. kosten könnten. Man könnte auch eine Abschreibung auf diesen Zeitraum bilden, um auf einen Wert zu kommen.

Über den Daumen könnte man also sagen, die Kosten des Ausbaus werden einfach über 20, 25 oder 30 Jahre verteilt und erhält so einen monatlichen Betrag, um den die eigentlich passende Marktmiete reduziert wird. Man könnte auch, wie in meinem Beispiel mit der Küche anfangs einen höheren Wert ansetzen, der dann im Lauf der Zeit absinkt.

Im Effekt würde das bedeuten, dass der Mieter weiterhin Miete zahlt, aber deutlich weniger als normal und wenn er irgendwann ausziehen sollte, sich seine Kosten längst nicht amortisiert haben, aber dafür hat er jahrelang schön und nach seinem Geschmack gewohnt.

In dem Fall wäre der Gewinn eher auf Seiten des Vermieters, was insgesamt ja auch in Ordnung ist, denn der nächste Mieter hätte dann nicht mehr den Vorteil.

Eine Lösung dazwischen wäre, dass man z. B. die Materialkosten erstattet und dementsprechend die Reduzierung der Miete nicht so hoch ausfällt.

Bei einer Ersatzpflicht des Vermieters für Modernisiertrungsaufwendungen seines Mieters nimmt man allgemein an, dass der Mieter seine Aufwendungen in rund 5 Jahren Wohndauer „abwohnt“ und bei einem späteren Auszug keinen Anspruch mehr hat.

G imager761

Das regelt sich nach Absprache und nach Interesse des Vermieters und Mieters.

Dem steht gegenüber

  • Wiederherstellung in alten Stand (… wenn zum Ausbau keine Genehmigung des Vermieters eingeholt wurde)
  • Kosten des Ausbaus
  • Nutzen des Ausbaus (für den Vermieter)
  • usw.

Dafür gibt es keine Vorgaben. Die Frage die sich stellt, was macht ein Mieter, wenn es keine Einigung über die Ablöse gibt ?

  • lässt er alles wie es ist
  • veranlasst er einen "Rückbau" ?
Cantoclass 
Fragesteller
 14.12.2020, 12:26

Verzeih, hatte ich vergessen zu erwähnen. Die Renovierung, bzw. der Ausbau war Voraussetzung und mit dem alten Vermieter vereinbart.