Auszug des Mieters Gegenstände hinterlassen?
Die Mieter sind vor 2 Jahren ausgezogen haben ein Fahrrad hinterlassen was sie abholen sollten und wollten dies ist bis heute nicht geschehen! Darf das Fahrrad verkauft werden?
3 Antworten
Nein - erst dann, wenn ihnen ultimativ ein Abholdatum genannt wurde und mitgeteilt wurde, daß es danach entsorgt wird.
Alternativ kann man natürlich auch Platzmiete verlangen
Auch nicht wenn ein bestimmter Betrag noch offen steht dm sie zahlen wollten? (Der Betrag entspricht nicht dem wert des Fahrrads) allerdings haben sie sich nach Auszug 1 mal blicken lassen und haben Rest Sachen geholt und das Fahrrad steht seit zwei Jahren immer noch hier rum obwohl es abgeholt werden sollte...
Nein, es darf gar nicht entsorgt werden.
http://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22204/fundrecht
Da findest du mehr ^^
Sag dem Vermieter bescheid. Es steht ja in seinem Haus; aber irgendwie ist das ja auch egal- aber interessant ^^
Hmmm.... kompliziert
Nein, es gehört dir ja nicht.
Aber das hat doch nichts mit "finden" zutun wenn sie es hier lassen und es nicht holen ?🤔