Wer muss die Spülmaschine ersetzen?

14 Antworten

Unsere Spülmaschine ist defekt. Wir haben die Maschine nicht vom Vermieter übernommen, sie war schon in der Wohnung. 

Vermieter? War wohl Schreibfehler und Du meinst Vormieter.

Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind gelten als mitvermietet, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen. 

Auf Nachfrage beim Vermieter kam nur der Verweis auf den Mietvertrag in dem steht: Alle elektronischen Geräte sind vom Mieter zu ersetzen.

Eine unwirksame Klausel, weil sie den Mieter benachteiligt. Der Vermieter hätte eine Kleinreparaturklausel in den Mietvertrag nehmen können; aber das nutzt ihm bei einem größeren Rechnungsbetrag auch nichts.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel melden und unter genauer Fristsetzung auffordern ihn zu beheben.

Darauf hinweisen, dass die Klausel:

alle elektronischen Geräte sind vom Mieter zu ersetzen.

unwirksam ist und der Vermieter sich an folgenden § halten muss:

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1 Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 

2 Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 

3 Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

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Ferner darauf hinweisen, das nach Ablauf ( angemessene Frist) eine Ersatzvornahme gemacht wird und mit der übernächsten Miete verrechnet wird.

Fast in jeder Antwort wird ein wenig Müll verklappt. 

Richtig ist, die Spülmaschine oder Geschirrspüler befand sich bei Herausgabe der Mietwohnung durch den Vermieter bereits an ihrem Ort in der Küche. Damit wird sie zum mitvermieteten Gegenstand der Mietsache.

Es muss kein Inventarverzeichnis aufgeführt sein, in dem der Geschirrspüler genannt wird. Das WC oder der Waschtisch im Bad werden auch nicht extra im Mietvertrag aufgeführt.

Ihr habt die Wohnung vom Vermieter und nicht vom Vormieter übernommen.

So betrachtet wäre der Geschirrspüler vom Vorbesitzer (Vormieter) an den Vermieter verschenkt worden. Der Vermieter hat das Geschenk angenommen und den Geschirrspüler nicht aus deiner Mietwohnung entfernt.

Daher sind Defekte durch den Vermieter zu beseitigen, oder der Geschirrspüler ist durch einen funktionsfähigen zu ersetzen. Der Vermieter trägt die Kosten.

"Alle elektronischen Geräte sind vom Mieter zu ersetzen."

Dieser Satz ist vollkommen ohne Rechtsgrundlage und daher nichtig.



Alle elektronischen Geräte sind vom Mieter zu ersetzen.

Das hätte der Vermieter gerne, aber so geht es rechtlich nicht, auch wenn es handschriftlich in den Mietvertrag reingeschrieben wurde.

Ist es sicher, dass die Maschine irreparabel defekt ist, also zwingend ein Austausch notwendig ist?Vielleicht kann man sie reparieren. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht, ist dann Entscheidung des Vermieters.

Da im Mietvertrag nichts darüber steht, dass ihr auch die Reparaturen zu bezahlen habt (abgesehen vielleicht von Kleinreparaturen), könntet ihr einen Kostenvoranschlag vom Kundendienst machen lassen und diesen dem Vermieter geben, mit der Bitte, die Reparatur zu veranlassen bis zum ... (Fristsetzung). Andernfalls würdet ihr die Maschine ausbauen und im Keller sicher einlagern, wo sie jederzeit vom Vermieter abgeholt und bspw. zur Reparatur gebracht werden kann. Falls der Vermieter sie tatsächlich abholt, lasst ihr Euch das quittieren.

In diesem Fall kauft ihr Euch dann selbst eine Spülmaschine, die ihr beim Auszug wieder mitnehmen könnt. In das Loch kommt dann entweder die eingelagerte und vielleicht sogar zwischenzeitlich reparierte Maschine oder, wenn die Maschine tatsächlich vom Vermieter gegen Quittung abgeholt wurde, bleibt das Loch eben leer.

Diese Vorgehensweise ist zwar etwas hinterhältig, aber das ist auch der Satz im Mietvertrag, mit dem der Vermieter Euch den möglichen Ersatz von womöglich längst abgenutzten Geräten aufs Auge drücken wollte.

Viel Spaß!

Guten Tag,

der Text klingt etwas verwirrend.

Eine Spülmaschine z.B. muss nicht unbedingt vom Vormieter stammen, denn als Beispiel auch ein Herd steht normal in der Küche, der automatisch dem Vermieter -zum Mietinventar- gehört.

Tipp: Wenn diese Spülmaschine defekt ist, sie dem Vermieter gehört, muss er auch evtl. Reparaturkosten tragen.

Sollte jedoch diese Spülmaschine vom Vormieter sein, besteht vielleicht die Möglichkeit einer direkten Nachfrage mit Bitte um schriftliche Bestätigung.

Damit wären dann (eurer) Probleme gelöst.


Jain. Steht im Mietvertrag drin, das die Spühlmaschine Mietsache ist? Bei uns ist mal der Herd ausgestiegen. Da stand im Mietvertrag explizit die EBK drin mit den Geräten. Zudem stand drin, das Kleinreparaturen  mit 150€ Selbstbeteiligung erfolgen.

Das heist, der Vermieter hat uns 3 Herde und ein Preislimit vorgeschlagen, die Gleichwertig zum defekten Gerät waren. Wir haben uns einen höherwertigen selbst rausgesucht und haben die Diverenz jedoch dann selbst bezahlt.

Sollte jedoch die Spühlmaschine bei dir vom Vormieter sein und nicht im Mietvertrag drin stehen, kannst du machen was du willst. Dein Vermieter hat da kein Mitspracherecht, muss aber halt auch nichts zahlen.

Differenz...

Ich denke, dass dieser Sachverhalt schon genau dokumentiert sein muss. Durch Kaufvertrag oder Schenkungsvereinbarung mit dem Vormieter, womit klar ist, dass die Küche niemals Eigentum des Vermieters wurde.