Wie groß muß der Abstand zur Grundstücksgrenze sein?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Abstand ist dann 2m und nicht nach der Bauordnung. Du bekommst damit eine Baulast, die im Baulastenverzeichnis einzutragen ist bei der Bauaufsicht. Wenn du mal bauen willst, hast du dann 4m Grenzabstand einzuhalten. Aber wie schon hajottka fragte, stört es dich? Wenn nicht, ist es besser einen Streit zu vermeiden, aber die Baulast bei dir kann eine gewisse Entschädigung möglich werden.

Du bekommst damit eine Baulast, die im Baulastenverzeichnis einzutragen ist bei der Bauaufsicht

Quatsch, der Nachbar bekommt eine Abrißverfügung. Eine Baulast vermindert den Wert des eigenen Grundstücks erheblich, da man niemals wieder selber was bauen kann. Und der neuen Baulastgrenze selber den normalen Abstand einhalten muss.

Wenn er eine Baugenehmigung hat wird schon stimmen.

wegen einer Treppe würde ich keinen Aufstand machen. Trotzdem hättest du im dieses Grundsück erst abtreten müssen. ich denke es ist nicht erlaubt.

stört es Dich???

Hat er dafür eine Baugenehmigung?

Ich weiß es nicht, würde es denn genehmigt?

@qualtinger

Du kannst beim Bauamt deiner Gemeinde erfragen, ob eine Baugenehmigung vorliegt! Wenn nicht, dann wird er Probleme bekommen!