Schuppen zwischen Haus und Grundstücksgrenze so erlaubt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn auf deinem Grundstück keine Baulasten zu Gunsten des Nachbarn ruhen, ist deine Planung völlig unabhänging vom Saunahäuschen auf dem Nachbargrundstück.

Zunächst ist zu klären, ob der Bebauungsplan Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen erlaubt und wenn ja, in welchem Umfang. Dann ist zu prüfen, ob die geplante Bebauung nicht zu einer Überschreitung der nach Bebauungsplan höchstzulässigen GRZ oder GFZ führt. Die äußere Gestaltung des Baukörpers ist baurechtlich unbedeutend, solange es keine Gestaltungssatzung gibt und kein objektiv unzumutbarer Baukörper entstehen soll. Wenn Du schon eine 9m Grenzgarage hast bleiben Dir noch 6m für den Schuppen an einer anderen Nachbargrenze.

Sprich doch einfach nochmal mit den Leuten vom Vermessungsbüro. Die kennen dein Grundstück und deinen Bebauungsplan und können sicher schon eine erste Einschätzung geben, ob dein Vorhaben realisierbar ist. Die Beratung sollte auch kostenlos sein, denn sie verdienen ja wieder an der dann notwendigen Gebäudeeinmessung.

Die Darstellung des Saunahäuschens in der Katasterkarte lässt keine Rückschlüsse auf dessen rechtmäßige Erstellung zu. Sollte die Genehmigungsbehörde durch deinen Bauantrag darauf aufmerksam werden (eher unwahrscheinlich), liegt das nicht in deiner Verantwortung. Das haben sich die Nachbarn schon selber eingebrockt.

da der Schuppen sicher nicht brandschutztechnisch errichtet wurde müsstest du bei deinem nachträglichen Gebäude dafür sorgen was sehr problematisch sein kann

McSchuett 
Fragesteller
 03.11.2018, 17:50

Aber warum durfte er denn ein Saunahäuschen einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichten? Ist das ein privilegiertes Gebäude? D.h. im Umkehrschluss, dass ich hätte mit meinem Anbau schneller sein müssen, als er mit seiner Sauna?

newcomer  03.11.2018, 17:51
@McSchuett

so ungefähr sieht es aus. Konkret hast du bei seiner Baumaßnahme warscheinlich nach Planeinsicht unterschrieben. Damit schränkt es deine baulichen Maßnahmen ein

newcomer  03.11.2018, 18:00
@newcomer

das nennt sich Abstandsübernahmezustimmung bzw Erklärung

Nachbar übernimmt zwar nichts von deinem Grund aber durch den Abstand hat er sozusagen entsprechenden Feuerschutzabstand.

Wenn du hinbaust ist das nicht mehr gewährleistet und es müssen andere Maßnahmen erfolgen. Dazu zählen nicht brennbare Baustoffe bzw Elemente

McSchuett 
Fragesteller
 03.11.2018, 18:01
@newcomer

Nein. Ich und der Nachbar haben kurz nacheinander die Grundstücke gekauft. Als er sein Saunahäuschen baute, war unser Haus erst im Rohbau. Unterschrieben habe ich nie etwas. Durfte er die Sauna denn dann überhaupt da hinbauen?

newcomer  03.11.2018, 18:06
@McSchuett

Der Abstand soll bewirken dass bei umfallenden Wände z.B. der Sauna die Flammen auf dein Gebäude übergreifen.

Mal angenommen Sauna hat maximale Firsthöhe von 2,50 Meter.

Dann haste Mindestabstand von minimal 2,5 Meter.

Wenn dein Nachbar an dieser Seite Baustoff verwendet hat bzw den so behandelt dass er nicht oder nur verzögert brennt kann er näher bauen.

Ansonsten Bauamt / Landratsamt einschalten ob der Bau der Sauna zulässig war.

Es könnte sein dass wegen gleichzeitigem Kauf und Baumaßnahme was genehmigungstechnisch durchgerutscht ist

McSchuett 
Fragesteller
 03.11.2018, 18:12
@newcomer

Ok. Ich habe im Geoportal gesehen, dass seine Garage und Carport hellgrau, Wohnhaus und Saunahaus dunkelgrau eingefärbt sind. Dann dürfte dieses wohl als Saunahaus auch genehmigt worden sein. Aber Ärger will ich auch nicht. Wir haben eigentlich ein gutes, wenn auch nicht allzu enges Verhältnis zueinander.

Wäre es denn überhaupt möglich, abgesehen von dieser Sauna, dass man einen Anbau macht, der nur im Inneren in Wohnraum und Schuppen getrennt ist?

newcomer  03.11.2018, 18:15
@McSchuett

ich weiß nicht in welchen Bundesland du ansässig bist. Habe hier das von Bayern gepostet. Ich denke da wird es in anderen Bundesländern wenig unterschiede geben.

Im Zweifelsfall bei entsprechender Behörde Bauamt dein Bauvorhaben vortragen ob und mit welchen Auflagen gebaut werden darf

McSchuett 
Fragesteller
 03.11.2018, 18:21
newcomer  03.11.2018, 18:24
@McSchuett

drucke Geoportal Plan aus und skizziere dort dein Vorhaben rein. Ab damit zum Bauamt. Am Besten noch Fotos von beiden Anwesen

pharao1961  04.11.2018, 12:29
@McSchuett

Wenn der Bauantrag gemacht wird, ird sich das Bauamt arg wundern, wenn auf deinem Lageplan das Saunahäuschen des Nachbarn drauf ist. Tipp von mir: Schreibe auch noch das Maß dran! ;-)

McSchuett 
Fragesteller
 04.11.2018, 12:54
@pharao1961

Ja super! Er macht einfach und ich bin der Verräter, wenn ich offiziell beantrage. SUPER :-(

McSchuett 
Fragesteller
 04.11.2018, 12:55
@pharao1961

Eingesessen ist das Saunahäuschen ja....

McSchuett 
Fragesteller
 04.11.2018, 13:26
@McSchuett

Eingemessen 😂

newcomer  04.11.2018, 13:35
@McSchuett

nun mal angenommen die Sauna geht in Rauch auf ( Saunaofen in Brand ) und deine Hütte ( Wohnhaus ) fackelt ab. Die Brandversicherung könnte bei der Schadenserstattung Probleme machen wenn du Kenntniss von der Sache hattest aber nichts verändert bzw gemeldet.

Deshalb sollteste das Ganze überprüfen lassen

1 m Grenzabstand mit Saunahäuschen geht für mein Rechtsempfinden nicht. Nur Garagen und Abstellräume!

Deine Grenzbebauung richtet sich alleine nach den 9 m, bzw. 15m auf 2 Grenzen - unabhängig vom Nachbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
McSchuett 
Fragesteller
 04.11.2018, 12:52

Und was sagst du zu unserem Plan der Wohnraum-Schuppen-Kombi?

Hallo,

diese Frage wird dir nur das zuständige Bauordnungsamt verbindlich beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
McSchuett 
Fragesteller
 04.11.2018, 12:50

Das ist schon klar, dass Antworten hier nicht rechtsverbindlich sind!

Ich will nicht einfach in der frühen Planungsphase zum BA, denn unser Bauvorhaben könnte ja schon an der Wohnraum-Schuppen-Kombi scheitern und unser Nachbar wäre angeschissen, die Nachbarschaft dahin.

Daher habe ich die Frage hier gestellt....