Wie groß darf die Differenz zwischen den im Kostenvoranschlag geschätzten Arbeitsstunden und den tatsächlich geleisteten sein?
Wir hatten einen Handwerker zur Dämmung unserer Außenfassade bestellt. Für die Arbeiten wurden 30 Arbeitsstunden geschätzt und darüber erhielten wir einen Kostenvoranschlag. Es ist uns klar, dass die geleisteten Arbeitsstunden davon abweichen können. Gestern erhielten wir die Rechnung über 60.5 Arbeitsstunden. Das sind die doppelte Menge und macht im Endpreis über 1000 € mehr aus. Diese sind zwar tatsächlich geleistet worden, jedoch fühle ich im Kostenvoranschlag getäuscht. Da zusätzliche Arbeiten dazukamen, die m. E. der Handwerker schon vorher sehen musste, war klar dass man mit 30 Stunden nichts auskommt. Aber das Doppelte?
3 Antworten
Eigentlich sind KV relativ verbindlich. Es geht ja auch um Wettbewerb, da ihr euch vermutlich die Firma nach dem Angebot ausgesucht hat. Wenn die Firma sich verkalkuliert geht es rechtlich zu Lasten der Firma. Wobei 30 für 1000 Euro ja auch schon auf ein gewisses Maß an unseriöserer schließen da bei einer normalen Firma da mindestens 1500-1800 hätten auflaufen müssen. Aber davon mal ab: nicht euer Problem. Das müsst ihr nicht zahlen.
Abweichungen dürfen nicht mehr als 10-15% sein, es sei denn, es wurde mehr beauftragt, als vorher abgeschätzt wurde.
Sprich mit dem Handwerker im guten und sag ihm das der Kostenvoranschlag was ganz anderes sagt.
Ob ihr euch nicht einigen könnt. Denn die Stunden wurden ja geleistet!
Und ein Kostenvoranschlag bei einer Renovierung ist immer sehr schwer zu kalkulieren, beim Auto ist es da anders in der Werkstatt!
Das macht mir ja Bauchschmerzen. Die Stunden sind geleistet worden und ich bin die Letzte, die geleistete Arbeit nicht bezahlen will. Aber dass man sich so verschätzt, kann ich kaum glauben. Die zusätzlichen Arbeiten hätte man schon bei der Besichtigung erkennen können. Die schätze ich mal grob auf 10 Stunden, dann sinds aber immer noch 20 Stunden mehr. Knapp 1300 € mehr als im Kostenvoranschlag ist schon ´ne Hausnummer.