Leistung ohne Kostenvoranschlag erbracht

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Ich würde eine Rechnung abwarten. Wenn ihr gesagt habt, dass ihr einen Kostenvoranschlag wollt, BEVOR Arbeiten losgehen, ist es unverständlich, warum der Handwerker bereits mit den Arbeiten fertig ist und sich dann anschließend nicht meldet. Vielleicht rechnet er ja doch mit der Baufirma ab, was seine bisherigen Leistungen betrifft, mit denen scheint er ja noch in Kontakt zu stehen. Oder frage deinen Bauleiter, was dieses Verhalten soll und kläre ab, dass ihr über einen Kostenvoranschlag gesprochen habt, nicht über Leistungen.

ihr habt zugesehen, wie der Elektriker arbeitet - obwohl er keinen KV abgeliefert hat zuvor - und jetzt schlottern euch die Knie? Wer hat den Elektriker beauftragt? Wendet euch an den.

Beauftragt wurde der Elektriker vom Bauleiter bzw. eben der Baufirma. Dem Bauleiter ist bekannt, dass kein KV vorliegt. Der erste Kommentar dazu von seiner Seite: "Leistung erbracht ohne KV -> dann zahlt erst gar nicht". (Die Elektriker-Firma scheint in letzter Zeit schon öfters nach diesem "Muster" zu arbeiten).

Die Firmen versuchen sich mit den Bauleitern gut zu stellen, da kann schon mal ein KV schnell vergessen werden. Aber es ist einefach ne Sache der Vereinbahrung.

Bei mir gilt das Wort, Zusatzarbeiten vereinbahrt, Arbeiten ausgeführt, also wird auch bezahlt, aber angemessen.

@BluePapillion

So hat es auch mein Schwiegervater gesagt, einen für uns angemessenen Betrag (Preis für Material und geschätzen Arbeitsmehraufwand) sollen wir in jedem Fall zahlen. Alles andere darüber hinaus (erst mal) nicht.

Gute, er hätte einen Kostenvoranschlag erbringen "müssen".

Er kann nicht einfach, mal eben so draufloslegen.

Je nach Grundlage der Vereinbahrungen, entscheiden einige Gerichte, kein Kostenvoranschlag, dann auch keine vereinbahrte Zusatzarbeiten.

Zahlt einen vernünftigen (angebrachten) Preis, denn er hat ja seine vereinbahrte Zusatzleistung erbracht, alles was jedoch überteuert erscheint würde ich dagegen ablehnen

ich würde mir an den bauleiter halten, denn der hat bestimmte vollmachten, -entscheidungen- zu treffen, wie weit steht im vertrag